EuGH: Millionen deutscher Darlehensverträge widerrufbar

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem spektakulären Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) entschieden, dass Darlehensverträge für Verbraucher verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerspruchsfristen enthalten müssen. 

Diese Entscheidung betrifft Millionen von deutschen Verbrauchern, die seit 2010 Kreditverträge mit ihrer Bank oder Sparkasse abgeschlossen haben.

Klausel in Widerrufsbelehrung verstößt gegen Europarecht

Um diese Klausel geht es:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Will der Darlehensnehmer wissen, wann seine zweiwöchige Widerrufsfrist tatsächlich zu laufen beginnt, muss er zunächst in § 492 Absatz 2 BGB nachsehen. Dort findet er aber keine Antwort auf seine Frage. Denn dieser Paragraf verweist lediglich auf weitere Vorschriften. Einem juristischen Laien fällt es bei solchen Verweisungen schwer, den Fristbeginn zuverlässig zu bestimmen.

So geht es nach Auffassung des Europäische Gerichtshofs nicht. Kreditverträge müssten klar und prägnant die Bedingungen für die Widerrufsfrist darlegen. Eine „Kaskadenverweisung“ auf unterschiedliche Paragrafen im nationalen Recht biete diese Klarheit nicht. Deshalb entspricht die zitierte Klausel nicht europarechtlichen Anforderungen.

Wenn ein Verbraucher nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Deshalb können Kreditverträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufen werden.

Chancen für Fahrzeugkäufer und Immobilienkäufer

Diese Klausel befindet sich in Millionen von Kreditverträgen, die zwischen Juni 2010 und März 2016 abgeschlossen wurden. Allein das Volumen an Wohnungsbaukrediten, die an private Haushalte in diesem Zeitraum vergeben wurden, beträgt laut Deutscher Bundesbank an eine Billion Euro. 

Verbraucher, die zwischen Juni 2010 und März 2016 einen Immobilienkredit aufgenommen haben, können ihr Widerrufsrecht nutzen, um vorzeitig und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrem Vertrag auszusteigen. Außerdem können Verbraucher aufgrund des verminderten Zinsniveaus durch die dann mögliche Umschuldung tausende Euro Zinsen sparen.

Darüber hinaus sind nach Meinung von Experten etwa 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge von der EuGH-Entscheidung betroffen. So findet sich die beanstandete Klausel massenhaft in den Darlehensverträgen der großen Autobanken wie z. B. VW Bank, Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank, Mercedes Benz Bank oder BMW Bank. 

Deshalb verbessern sich durch das EuGH-Urteil die Aussichten für den erfolgreichen Widerruf eines Autokredits erheblich. Das ist speziell für diejenigen Verbraucher, die von VW im Rahmen der Musterfeststellungsklage kein Vergleichsangebot bekommen, eine gute Nachricht.

Für Autokäufer ist ein Widerruf finanziell sehr attraktiv. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Darlehensnehmer alle bislang bezahlten Kreditraten und auch eine eventuell geleistete Anzahlung von der Bank zurück. So lassen sich gerade solche Fahrzeuge, die vom Dieselskandal betroffen sind, ohne Wertverlust zurückgeben.

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