Facebook löscht meine Beiträge - zu Recht?

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Generell gilt, dass Sie nicht zwangsläufig machtlos sind, wenn Ihr Beitrag auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube oder Facebook gelöscht wird. Sollte Ihr Beitrag von der Meinungsfreiheit gedeckt sein und Ihnen keine Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Löschung gegeben worden sein, könnten Sie sogar einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Derzeit entfernt Facebook allerdings viele Beiträge, die als kritisch angesehen werden könnten, um hohen Geldstrafen aus dem Weg zu gehen.

Dieses Vorgehen ist eine direkte Folge des seit 2017 in Deutschland geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das für soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern im Inland gilt. Dieses Gesetz, das speziell auf Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und Twitter zugeschnitten ist, schreibt strenge Richtlinien für den Umgang mit Nutzerbeschwerden über strafbare Inhalte vor und sieht bei Verstößen hohe Geldstrafen vor.

Falls Ihr Beitrag ungerechtfertigt gelöscht wurde, besteht zwischen Ihnen und der Plattform ein Nutzungsvertrag, der Facebook das Recht gibt, Nutzungsbedingungen festzulegen. Allerdings darf Facebook einen Beitrag nur löschen, wenn die Löschung die Grundrechte des Verfassers berücksichtigt und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung fehlt, wenn es sich um eine legitime Meinungsäußerung handelt.

Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich das Recht auf freie Äußerung und Verbreitung der Meinung, einschließlich scharfer und polemischer Kritik, solange diese nicht in Schmähkritik umschlägt. Selbst satirische Beiträge, die ein Thema sachlich behandeln, fallen unter diesen Schutz.

Während das oberste deutsche Zivilgericht festgestellt hat, dass soziale Netzwerke sogar strenger als der Gesetzgeber gegen Hassbotschaften vorgehen dürfen, ist es erforderlich, dass Nutzern eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Löschung ihres Beitrags eingeräumt wird. Im Falle einer ungerechtfertigten Löschung ohne vorherige Anhörung kann der Nutzer rechtliche Schritte einleiten, einschließlich einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Bei Nichtbeachtung durch die Plattform kann gerichtlich, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz, vorgegangen werden.

Ihr Beitrag oder Ihr Social Media Konto wurde gelöscht? Wir sind spezialisiert auf Social Media Recht und helfen Ihnen gerne!

Foto(s): Rechtsanwältin Darja Enkova, LL.M.


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