Falsche Hoffnungen wecken mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse

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Die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) ist ein versicherungsfreier Durchfüh-rungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die ohne Versicherung funktioniert und zu Liquidität und zum Aufbau von Liquiditätsreserven in Unternehmen führt. An-statt Liquidität an Versicherungsgesellschaften abfließen zu lassen, bleibt die Liquidität im Falle der pauschaldotierten Unterstützungskasse im Unternehmen.
Als weiterer Effekt zeigen sich Vorteile bei der Mitarbeiterbindung und der Mitarbeiter-gewinnung durch die höhere Effektivität derartiger Betriebsrentensystem, die sich regelmäßig aus der Vermeidung hoher Kosten ergeben, die den Mitarbeiter belasten. Bei der pdUK werden die Kosten regelmäßig vom Arbeitgeber getragen und auch Arbeitgeberzuschüsse sind leichter möglich zu machen (siehe hierzu auch meine Rechtstipps https://www.anwalt.de/rechtstipps/uebernahme-der-kosten-der-betrieblichen-altersversorgung-durch-den-arbeitgeber_181641.html und https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitgeberzuschuss-entgeltumwandlung-direktzusagen-direktversicherung-pauschaldotierte-u-kasse_182216.html).

Teilweise werden aber auf dem Markt nicht nur diese beiden wesentlichen Vorteile dargestellt, die sich in jedem Einzelfall und jeder Konstellation individuell in einer Berechnung auswirken, sondern es werden für Unternehmen Berechnungen erstellt, die offensichtlich dazu dienen sollen, die Unternehmen von den Vorteilen der pauschaldotierten Unterstützungskasse zu überzeugen. Allerdings basieren diese Berechnungen auf unrealistischen Ansätzen, sodass diese Vorgehensweise kaum mit seriöser Beratung in Einklang zu bringen ist.

  • Folgende Berechnung stammt von einem Verband für Versorgungseinrichtungen; die pdUK wird hier am sogenannten "Bagger-Beispiel" erklärt. 

Das "Bagger-Beispiel"

In einer als „Bagger-Beispiel“, bezeichneten Berechnung werden  zwei Unternehmer vorgestellt, die sich bei je 500.000,00 € Gewinn einen Bagger kaufen wollen, jedoch unterschiedlich vorgehen.

Der erste Unternehmer investiert von seinen  500.000,00 Euro Gewinn 400.000,00 € in einen Bagger.
Den Bagger schreibt er mit 100.000,00 € ab und hat dadurch noch einen Gewinn von 400.000,00 € zu versteuern. Man geht von 40 % Steuer aus, im Ergebnis also 160.000,00 € an Steuer.
Weil nach der Investition von 400.000,00 € aus dem Gewinn von  500.000,00 € nur noch eine Liquidität von 100.000,00 € vorhanden ist, müssen 60.000,00 € Darlehen zur Finanzierung der Steuer aufgenommen werden.

Der zweite Unternehmer investiert von den 500.000,00 € Gewinn 400.00,00 € in eine pauschaldotierte Unterstützungskasse. Nach Einzahlung in die Unterstützungskasse fließt dieser Betrag  dann wieder als Darlehen in das Unternehmen  zurück. Von diesen 400.000,00 €, die zurückfließen, wird ebenfalls ein Bagger im Wert von 400.000,00 € gekauft. Auch von diesem Bagger werden 100.000,0 € abgeschrieben.

Der Unterschied zu Unternehmer 1 scheint beträchtlich. Der Gewinn reduziert sich damit auf Null und ein Bankdarlehen ist überflüssig.

Die Aussage im Vergleich ist:

Anstatt ein Bankdarlehen über 60.000,00 € zur Finanzierung von Steuern aufnehmen zu müssen, spart Unternehmer 2 durch die Unterstützungskasse 160.000,00 Euro an Steuern und musste kein Bankdarlehen aufnehmen.

Für sich betrachtet ist dies in dem Moment auch tatsächlich richtig.

Im Kern ist es aber ein typisches unrealistisches Beispiel bzw. ein klassischer  "Äpfel-mit- Birnen-Vergleich". Betriebswirtschaftlich ist dieser Vergleich ohne jeden Aussage-wert, aber mit einem gewissen Potential zur Täuschung und Fehleinschätzung über den Wirkmechanismus der pauschaldotierten Unterstützungskasse, wird dies von  diesem Verband für Versorgungseinrichtungen suggeriert, wobei folgende Denkfehler gemacht werden:

1. Denkfehler

40 % Steuersatz ist ein Steuersatz eines Einzelunternehmens oder einer Personenge-sellschaft. Dort wäre er im Grenzsteuerbereich vermutlich sogar höher. Der Normalfall dürfte allerdings in dieser Größenordnung eines Unternehmens häufiger eine Kapital-gesellschaft sein mit rund 30 % Steuersatz, wenn man davon ausgeht, dass man auch durch geringere Steuerbelastung per se bereits Liquidität bilden möchte.

2. Denkfehler

Der größere Denkfehler liegt allerdings darin, dass 400.000,00 € in eine pauschal-dotierte Unterstützungskasse nur dann einbezahlt werden können, wenn Zusagen über 16 Millionen € gemacht wurden.

Das Unternehmen müsste also beispielsweis 320 Mitarbeitern eine Zusage von je 50.000,00 € gemacht haben.

Damit die Rechnung allerdings zumindest partiell im Moment richtig ist, müssten das auch rein arbeitgeberfinanzierte Zusagen sein.
Diese müssen allerdings auch irgendwann bezahlt werden. Der zweite Unternehmer hat in diesem Jahr tatsächlich 100.000,00 € Liquidität, währen Unternehmer 1 sogar ein Bankdarlehen über 60.000 € aufnehmen musste; der zweite Unternehmer hat aber auch ganz erhebliche Verbindlichkeiten seinen Mitarbeitern gegenüber, da er über die Zusagen sukzessive 16 Millionen € an Verbindlichkeiten aufbaut. Auch im ersten Jahr dürften diese bereits deutlich höher sein als die verbliebenen 100.000,00 Gewinn oder der Vorteil von 160.000,00 € gegenüber Unternehmer 1.

Aus der Steuerersparnis allein kann Unternehmer 2 diese 16 Millionen € sicher nicht erfüllen. Auch dann nicht, wenn diese Liquidität aus der Steuerersparnis bei ganz erheblicher Verzinsung weiterarbeitet.

Ohne Zins berechnet bräuchte Unternehmer 2 für diese 16 Millionen bei einem jähr-lichen Vorteil 100 Jahre, wenn sich dieser Effekt jedes Jahr so ergeben würde.

Sicherlich könnten durch solche Zusagen auch Gehaltserhöhungen eingespart werden. Dies wäre dann allerdings auch in beiden Konstellationen zu berücksichtigen und auch dann würden sich dadurch im ersten Beispiel Ergebnis- und Steuerauswirkungen zeigen, was so der Darstellung aber nicht zu entnehmen ist.

Der Normalfall in einer derartigen Situation dürfte eine Entgeltumwandlung sein. Mitarbeiter verzichten auf Teile ihres Gehaltes und erhalten dafür eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung.

In diesem Fall dürfte der Einzahlung in die Unterstützungskasse allerdings eine Entgelt-umwandlung zwischen 300.000,00 € und 500.000,00 € (ja nach Durchschnittsalter der Mitarbeiter) gegenüberstehen.
Diese Entgeltumwandlung wäre allerdings zuzüglich der Sozialversicherungsersparnis von rund 20 % ein Ertrag und würde das Ergebnis verbessern und ebenfalls eine erhebliche Steuerzahlung auslösen. Je nach Durchschnittsalter der Mitarbeiter wären also für dieses Beispiel 360.000,00 € bis 600.000,00 € zu versteuern, was zu Steuern in Höhe von 144.000,00 € bis 240.000,00 € führen würde.

Bei realistischer Betrachtung würde das Beispiel somit geradezu umgedreht werden und auch die Empfehlung unter Steuergesichtspunkten müsste eine andere sein, als das Bagger-Beispiel dieses Verbandes für Versorgungseinrichtungen offensichtlich suggerieren sollte.

Fazit:

Eine derart eindimensionale Betrachtung am Beispiel eines einzigen Jahres mit unrea-listischen Annahmen weckt falsche Hoffnungen und ist geeignet, den Leser, der dies nicht vollständig überblickt, zu täuschen. Dabei macht das Streben nach vermeintlichen Steuervorteilen Unternehmer schnell blind und führt dann zu falschen Entscheidungen.

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist eben kein Steuersparmodell. Dies kann nicht oft genug wiederholt werden. Steuereffekte bei Entgeltumwandlung gibt es kaum, bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungen sind die Steuereffekte nicht hoch genug, um die Versorgungen zu finanzieren. Vermeintliche Steuerersparnis kann und soll nie ein Motivator sein.

Eine verantwortliche Entscheidung lässt sich somit nur auf der Basis einer vollständigen Berechnung treffen, die alle Jahre bis zur Auszahlung enthält und auch Grundlagen, wie z.B. ersparte Gehaltserhöhungen oder Entgeltumwandlungen etc. berücksichtigt.
Der Kern der Aussage sollte ein Break-Even-Zins sein, zu dem die Liquidität letztendlich zur Verfügung steht.
Verzerrte und abgekürzte Darstellungen sind - bei allem Verständnis für plakative Darstellungen - bestenfalls geeignet, falsche Vorstellungen zu wecken oder gar bewusst zu täuschen.
Derartige Praktiken werfen jedenfalls ein schlechtes und falsches Licht auf alle Berater im Bereich der pauschaldotierten Unterstützungskasse.

Da es solche Praktiken auf dem Markt aber wohl leider immer geben wird, kann nur geraten werden, sich umfassend und seriös über alle Faktoren, die im Zusammenhang mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse eine Rolle spielen, beraten zu lassen.

 

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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