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Gesetzesänderungen im Juli 2018: Neues Reiserecht, höhere Renten, Samenspenderregister und mehr

  • 5 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion
Gesetzesänderungen im Juli 2018: Neues Reiserecht, höhere Renten, Samenspenderregister und mehr
  • Aufgrund des neuen Pauschalreiserechts sind Reisende nicht nur besser zu informieren
  • Rentner erhalten eine Rentenerhöhung von mehr als drei Prozent
  • Kriegsopfer und Hinterbliebene erhalten eine bessere Versorgung
  • Das Samenspenderregister startet und informiert Kinder von Samenspendern über ihre Abstammung
  • Bekannte Schmerzmittel wie Paracetamol und Ibuprofen erhalten Warnhinweise auf der Verpackung
  • Die Lkw-Maut gilt nun auch auf allen Bundesstraßen
  • GmbH-Gesellschafterlisten sind neu zu gestalten
  • Versicherungen und Wertpapierunternehmen müssen ihre Kunden besser informieren
  • Beschwerden gegen eine nicht zugelassene Revision sind weiterhin erst ab einer Beschwer von über 20.000 Euro zulässig

Neues Reiserecht für Pauschalreisen

Über 30 Millionen Pauschalreisen pro Jahr buchten Reisende im Jahr 2017 allein in Deutschland. Für sie gilt nun ein neues Reiserecht. Grundlage dafür ist EU-Recht. Deshalb gelten jetzt auch in anderen EU-Ländern zumeist die gleichen Regeln für Pauschalreisen.

Der Reisevertrag heißt jetzt Pauschalreisevertrag. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn der Vertrag mindestens zwei Reiseleistungen beinhaltet. Oft ist es das klassische Paket aus Flug, Hotel und Verpflegung. Denkbar ist aber auch die Kombination aus Wellnessangebot und einem Konzertbesuch.

Der vielfältige Inhalt einer Pauschalreise kann sich aus einem Katalog, durch eine Auswahl des Reisenden oder eine Online-Buchung vor Vertragsschluss ergeben. Die Reiseleistungen erbringen muss in jedem Fall der Reiseveranstalter als Vertragspartner. Davon gibt es allein in Deutschland über 2.500.

Neu ist, dass Anbieter einer Reiseleistung zum Reiseveranstalter werden können, auch wenn sie das nicht beabsichtigt haben. Übermittelt eine Fluggesellschaft beispielsweise nach einer Flugbuchung online Daten des Reisenden an einen Hotelanbieter, dann gilt die Airline als Reiseveranstalter, wenn der Reisende spätestens 24 Stunden nach der Flugbuchung auch das Hotel bucht.

Reiseveranstalter und Reisevermittler – z. B. ein Reisebüro, das Reisen anderer Reiseveranstalter anbietet – müssen Reisende nun vor der Buchung besser informieren. Reisende müssen ein Formblatt erhalten, das ihnen insbesondere ihre Rechte nennt. Auch über die Reise selbst ist umfassend zu informieren. Die Informationen umfassen unter anderem Reisepreis, Anzahlung, Reiseroute und Transportmittel. Mitzuteilen sind aber auch Punkte wie Mindestteilnehmerzahl der Reise, eventuelle Pass- und Visumserfordernisse und die Sprache, in der touristische Leistungen erbracht werden, wenn Reisende mündlich kommunizieren müssen. Die Informationspflichten bei Pauschalreisen beinhaltet der Artikel 250 EGBGB. Die vorgeschriebene Information ist insbesondere Voraussetzung, damit der Reiseveranstalter Mehrkosten geltend machen kann.

Verlangt der Reiseveranstalter wegen der Reisestornierung eine Entschädigung vom Reisenden, muss er deren Höhe auf dessen Verlangen hin begründen.

Ansprüche von Reisenden aus dem Reisevertrag – z. B. wegen Reisemängel – verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem im Vertrag genannten Reiseende. Wie bisher müssen Reisende Reisemängel aber bereits bei der Reiseleitung vor Ort reklamieren, damit der Reiseveranstalter sie beheben kann. Die Pflicht für Reisende, ihre Ansprüche innerhalb eines Monats nach ihrer Rückkehr beim Reiseveranstalter anzumelden, ist entfallen.

Über drei Prozent mehr Rente

Rund 21 Millionen Rentner können sich im Juli über eine Erhöhung ihrer Altersrente freuen. 3,22 Prozent mehr Rente gibt es für Rentner in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern beträgt die Rentenerhöhung 3,37 Prozent. Ab Juli 2024 sollen die Renten in Ost und West angeglichen sein.

Bessere Hilfe für Kriegsopfer

Das Bundesversorgungsgesetz regelt die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges und ihren Hinterbliebenen. Es sieht Hilfe bei gesundheitlichen Schädigungen vor, die Betroffene infolge des Kriegs erlitten haben. Folgende Leistungen haben sich erhöht:

  • Beihilfe für Blinde zum Unterhalt eines Führhunds und zu den Aufwendungen für fremde Führung
  • monatliche Grundrente abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen
  • zusätzliche Grundrente für Schwerbeschädigte über 65 Jahre
  • monatliche Schwerstbeschädigtenzulage
  • Pflegezulage
  • Bestattungsgeld
  • Witwenrente
  • Freibetrag für auf die Ausgleichsrente anzurechnendes Einkommen

Dementsprechend ändert sich auch die Anrechnungsverordnung.

Neues Samenspenderregister

Wer vermutlich durch eine Samenspende gezeugt wurde, kann – wie auch Samenspender und Empfängerinnen einer Samenspende – Auskunft vom neuen Samenspenderregister verlangen. Spenderdaten müssen bis zu 110 Jahre gespeichert werden. Nach einer Geburt oder möglichen Geburt werden die Daten im Samenspenderregister gespeichert, das das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information führt. Das gilt allerdings nur für Befruchtungen ab dem 1. Juli. Bei einer vorherigen Befruchtung müssen sich Betroffene weiterhin an die offiziell als Entnahmeeinrichtungen bezeichnete Samenbank wenden. Geregelt ist das im neuen Samenspenderregistergesetz.
Auch im Rahmen einer Vaterschaftsklage kann das Gericht den Samenspender nicht immer als Vater feststellen. Die Feststellung ist ausgeschlossen, wenn die Befruchtung in einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einer ähnlichen Einrichtung mit unmittelbarer ärztlicher Patientenbetreuung stattfand und der Samen von einer Samenbank stammte. Das gilt wiederum nicht, wenn der Samen, mit dem das Kind gezeugt wurde, vor dem 1. Juli verwendet wurde.

Warnhinweise bei Schmerzmitteln

Bei Schmerzmitteln, sogenannten Analgetika, ist seit Juli besser auf Risiken hinzuweisen. Davon betroffen sind bekannte Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon. Auf der Verpackung muss z. B. zum Schutz vor gefährlichen Nebenwirkungen bei längerem Gebrauch der folgende Warnhinweis stehen: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!" Arzneimittel ohne diesen Warnhinweis dürfen noch bis zum 30. Juni 2020 in Verkehr gebracht werden.

Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen

Die Lkw-Maut gilt seit Juli auch für alle Bundesstraßen. Damit werden zusätzlich 40.000 Kilometer Strecke mautpflichtig. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Die Kontrolle erfolgt über stationäre Einrichtungen. Ab 2019 sollen die Mauttarife steigen.

Neugestaltete GmbH-Gesellschafterlisten

Aufgrund der Gesellschafterlistenverordnung gelten neue Vorgaben für GmbH-Gesellschafterlisten. Die Gesellschafterliste informiert über die Geschäftsanteile der Gesellschafter. Zweck ist die Bekämpfung der Geldwäsche. Gesellschafterlisten sollen deshalb besser aufbereitet sein für das Transparenzregister. Bereits seit Oktober 2017 gilt für juristische Personen wie z. B. eine GmbH oder AG und eingetragene Personengesellschaften eine Meldepflicht zum Transparenzregister.

Strengere Informationspflicht für Versicherungen

Über den aktuellen Stand einer Versicherung mit Überschussbeteiligung, die es oft als Lebensversicherung oder private Krankenversicherung gibt, müssen Versicherer ihre Kunden nun genauer und ausführlicher informieren. Jährlich müssen sie Versicherten schriftlich eine aktuelle Standmitteilung geben über:

  • die Höhe der garantierten Überschussbeteiligung
  • die vereinbarte Leistung inkl. Überschussbeteiligung bei Eintritt des Versicherungsfalls
  • die vereinbarte Leistung inkl. Überschussbeteiligung bei Ablauf des Vertrags bzw. bei Rentenbeginn
  • die entsprechenden Informationen im Falle einer prämienfreien Versicherung
  • den Auszahlungsbetrag bei Kündigung des Versicherten
  • bei ab 1. Juli 2018 abgeschlossenen Verträgen zudem über die Summe der gezahlten Prämien

Versicherte sollen anhand der Informationen unter anderem Anpassungsbedarf erkennen.

Kostentransparenz für Anleger

Wertpapierunternehmen verpflichtet das Wertpapierhandelsgesetz zu umfassenden Informationen gegenüber ihren Kunden. Verwenden sie dazu ein standardisiertes Informationsblatt, müssen sie einem Kunden auch die Informationen hinsichtlich aller Kosten und Nebenkosten unverlangt zur Verfügung stellen - und das in einer formalisierten Kostenaufstellung.

Nichtzulassungsbeschwerde weiter erst ab 20.000 Euro

Gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil können Betroffene Beschwerde einlegen. Diese Nichtzulassungsbeschwerde setzt allerdings unter anderem voraus, dass der rechtliche Nachteil durch das Urteil 20.000 Euro übersteigt. Diese Wertgrenze für die sogenannte Beschwer war bereits bis Juli 2018 geltende Zulässigkeitsvoraussetzung für die Nichtzulassungsbeschwerde und gilt nun bis Anfang 2020 fort.

(GUE)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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