Gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen - was gilt? Eine Übersicht über die Kündigungsfristen

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer können für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Geltung der gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbaren oder individuelle Kündigungsfristen festlegen. In vielen Arbeitsverträgen beziehen sich die Vertragsparteien auf die gesetzlichen Kündigungsfristen.

I. Gesetzliche Kündigungsfristen

Diese finden sich in § 622 BGB und sind nach Dauer der Beschäftigungszeit gestaffelt.

1. Haben die Vertragsparteien eine Probezeit von max. 6 Monate vereinbart, kann der Arbeitsvertrag innerhalb dieser Zeit von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

2. Besteht das Arbeitsverhältnis darüber hinaus fort, gelten verlängerte Kündigungsfristen. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,


 zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,


 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,


 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Wichtig

Diese verlängerten Kündigungsfristen gelten vom Grundsatz her nur für den Arbeitgeber. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch im Arbeitsvertrag die Geltung der verlängerten Fristen auch für den Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbaren.


II. Vertragliche Kündigungsfristen

Vielfach entsprechen die gesetzlichen Kündigungsfristen jedoch nicht den Bedürfnissen der vertragschließenden Parteien. Viele Arbeitgeber möchten Arbeitnehmer von Anfang an fest an sich binden. Längere Kündigungsfristen sind ein dann ein probates Instrument.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich frei im Arbeitsvertrag von den gesetzlichen Regelungen abweichende Kündigungsfristen zu vereinbaren. Dies gilt immer dann, wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht unterschritten werden. D.h. die vertraglichen Kündigungsfristen entfalten nur dann Geltung, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger, d.h. länger sind.


III. Tarifvertragliche Kündigungsfristen

Darüber hinaus finden sich in Tarifverträgen von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichende Regelung.


Tipp für den Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten die Arbeitsverträge sorgfältig prüfen, um die Kündigungsfristen korrekt zu berechnen. Insbesondere sollte das Kündigungsschreiben eine rechtssichere Formulierung enthalten, um Fehler bei der Berechnung der Kündigungsfrist abzufangen.

Darüber hinaus sollten Arbeitgeber bei Vertragsschluss abwägen, ob längere Kündigungsfristen tatsächlich der Interessenlage entsprechen. Bewährt sich der Arbeitnehmer nicht in dem erhofften Maße, sollte der Arbeitgeber im Blick haben, dass im Falle einer Kündigung und Freistellung während der Kündigungsfrist beträchtliche Gehaltszahlung anfallen.


Tipp für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bilden lange vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen Vor- und Nachteile. Lange Kündigungsfristen bieten bestenfalls ein Mehr an finanzieller Sicherheit sowie die Möglichkeit sich im Falle einer arbeitgeberseitigen Kündigung während der Kündigungsfristen parallel nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis umzuschauen.

Möchte der Arbeitnehmer hingegen das Arbeitsverhältnis beenden, da ein lukratives und interessantes Angebot eines anderen Arbeitgebers winkt, können lange Kündigungsfristen zu einem Zankapfel werden. In solchen Fällen bietet sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels einer Aufhebungsvereinbarung an. Dies jedoch nur, wenn die Tinte unter dem neuen Arbeitsvertrag bereits getrocknet ist.

Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung die Einhaltung der Kündigungsfristen durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Hat der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht korrekt berechnet, besteht die Möglichkeit die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage anzugreifen. Dafür hat der Arbeitnehmer 3 Wochen Zeit, gerechnet ab dem Tag, an welchem das Kündigungsschreiben zugeht. Lässt der Arbeitnehmer die Frist verstreichen endet das Arbeitsverhältnis zudem in dem Kündigungsschreiben angegebenen Zeitpunkt.

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Dorit Jäger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Kanzlei Croset- Fachanwälte für Arbeitsrecht ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) - deutschlandweit.

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Foto(s): Dorit Jäger

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