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Google-Bewertung und Gegendarstellung ☝

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Bei negativen Google-Bewertungen empfiehlt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht, eine sorgsame Überlegung bezüglich einer öffentlichen Gegendarstellung. Eine derartige Antwort kann bei berechtigter Kritik sinnvoll sein, um auf die Kritik professionell zu reagieren und somit den negativen Eindruck zu mildern. Dabei rät er zu Vorsicht und Diskretion, besonders bei Berufsgruppen mit Schweigepflicht wie Ärzten. Bei rechtswidrigen Rezensionen, die beispielsweise Unwahrheiten, personenbezogene Daten oder strafrechtliche Inhalte enthalten, empfiehlt Feil jedoch, von einer Gegendarstellung abzusehen und stattdessen rechtliche Schritte zur Löschung des Eintrags zu ergreifen. Feil bietet Interessenten eine kostenfreie Ersteinschätzung, sowohl für Antworten auf Bewertungen als auch für Maßnahmen zur Entfernung rechtswidriger Rezensionen.

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Wenn Sie eine negative Rezension bei Google erhalten haben und mit dem Gedanken spielen, eine Gegendarstellung durch Kommentieren zu veröffentlichen, sollten Sie vorsichtig sein.

Eine Gegendarstellung kann, muss aber nicht hilfreich sein.

Ich zeige Ihnen, in welchen Fällen es sich lohnt, eine Antwort auf eine Google-Bewertung zu formulieren und wann besser andere Vorgehensweisen überlegt werden sollten. 

Grundsätzlich biete ich Ihnen folgenden Service:

  1. Schicken Sie mir die negative Bewertung per Mail zu.
  2. Warten Sie auf meine kostenfreie Ersteinschätzung zur schlechten Rezension.
  3. Treffen Sie dann erst eine fundierte Entscheidung.

Gegendarstellung bei Google Maps – wann es sinnvoll ist!

Antworten auf schlechte Rezensionen kann sinnvoll sein, wenn die geäußerte Kritik berechtigt ist und Sie mit der Bewertung grundsätzlich leben können. Hierbei sollten Sie jedoch strenge Maßstäbe anlegen, denn ein negativer Google-Eintrag kann Sie dauerhaft belasten.

Wenn Sie berechtigte Kritik erfahren, ist eine Antwort ein guter Weg, die Negativität des schlechten Eintrags etwas zu entschärfen. Sollte ein Kunde beispielsweise nur eine Kleinigkeit bemängeln, könnten Sie sich im Wege einer Gegendarstellung, also einer Antwort bei Google, öffentlich entschuldigen.

Hierdurch machen Sie einen guten Eindruck, da Sie sich vor Kritik nicht verstecken und zeigen, dass Ihnen Ihr Außenauftritt nicht gleichgültig ist.

Manche Berufsgruppen müssen bei einer Antwort oder Gegendarstellung aber aufpassen. Ärzte trifft z. B. eine Schweigepflicht, sodass sie nicht einfach Patientendaten öffentlich ausplaudern dürfen oder den Patientenkontakt durch eine bestätigende Antwort öffentlich verifizieren. 

thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Wann eine Gegendarstellung keinen Sinn macht!

Falls Sie mit einer negativen Rezension konfrontiert sind, die rechtswidrig ist, rate ich von einer Antwort ab. Denn auf eine rechtswidrige Google-Bewertung müssen Sie nicht antworten.

Vielmehr sollten Sie den rechtswidrigen Eintrag löschen lassen. Hierbei hilft Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt weiter.

Wichtig für Sie ist zu erkennen, wann eine Bewertung bei Google Maps rechtswidrig ist und wann nicht. Kritik ist nicht automatisch rechtswidrig.

Folgende Fallkonstellationen helfen dabei, eine Rechtswidrigkeit zu erkennen:

  1. Es werden in der Google-Bewertung unwahre Dinge über Sie behauptet. Unwahrheiten sind immer rechtswidrig und können gelöscht werden.
  2. Personenbezogene Daten wie Klarnamen oder Adressen sind genannt. Dies ist in einer Google-Rezension unzulässig und kann entfernt werden.
  3. Strafrechtliche Inhalte in einem Eintrag bei Google sind verboten. Beleidigende, bedrohende, verleumderische Inhalte sind also unzulässig.

Weitere Fallkonstellationen sind denkbar. Auch die Google-Richtlinien für Rezensionen sollten herangezogen werden, um eine schlechte Bewertung löschen zu lassen. Der von Google aufgestellte Katalog an Regeln ist lang und detailliert, er bietet gute juristische Angriffsmöglichkeiten.

Meine Hilfestellung für Sie!

Falls Sie mit dem Gedanken spielen, eine negative Google-Bewertung bei Google Maps mit einer Gegendarstellung zu entkräften, kann ich Ihnen helfen. Schicken Sie mir Ihren Formulierungsvorschlag per Mail zu und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.

Auch wenn Sie eine Google-Rezension bei Google Maps löschen möchten, statt eine Gegendarstellung zu formulieren, kann ich Sie unterstützen. Gern teile ich Ihnen meine unverbindliche Ersteinschätzung mit, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. 

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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