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Google-Bewertung: Verfasser herausfinden? IP-Adresse?

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Die IP-Adresse ist nicht zuverlässig, um den Autor einer negativen Google-Rezension zu identifizieren, da Google diese Daten aus Datenschutzgründen nicht herausgibt und sie nicht zwingend zum Verfasser führen. Stattdessen empfiehlt sich bei rechtswidrigen Bewertungen eine juristische Prüfung und ggf. ein Löschantrag. In besonders schädigenden Fällen kann die Zusammenarbeit mit Sprachprofilern eine Option sein. Die Kanzlei bietet Unterstützung sowohl beim Versuch, den Verfasser zu ermitteln, als auch beim Löschen unzulässiger Einträge auf Google.

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Sie wurden auf Google mit einer Rezension schlecht bewertet und möchten herausfinden, wer hinter dem Eintrag steckt. Hilft hier die IP-Adresse weiter? Rückt Google auf Anfrage die Daten heraus?

Ich kann Ihr Anliegen gut verstehen. Doch es ist nicht einfach, die verantwortliche Person herauszufinden und die Google-Bewertung somit zuordnen zu können. Unmöglich ist es aber auch nicht unbedingt.

Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen rechtswidrige Bewertungen auf Google zu wehren. Schildern Sie mir Ihren Fall per Mail und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.

Wieso die IP-Adresse nicht unbedingt hilft, den Verfasser einer Rezension herausfinden zu können!

Wenn der Verfasser einer negativen Google-Rezension ermittelt werden soll, möchten die Betroffenen meistens die IP-Adresse herausfinden. Das geht, denn Google hat die IP-Adresse der bewertenden Person ja gespeichert – denken Sie vielleicht.

Tatsächlich hat Google ja eine IP-Adresse, die dem Zugriff bezüglich der Bewertung zugeordnet werden kann. Doch wer sagt, dass die IP-Adresse deckungsgleich ist mit dem Verfasser?

Will sagen: Die bewertende Person muss nicht der Anschlussinhaber hinter der IP-Adresse sein. Das ist das erste Problem. Wer den Eintrag schreibt, kann dies unter einer anderen als der eigenen IP-Adresse tun.

Darüber hinaus rückt Google die IP-Adresse nicht einfach so heraus. Das wäre datenschutzwidrig. Nur aufgrund einer gerichtlichen Verfügung wird man hier eine IP-Adresse herausfinden können.

Womöglich kann Google die Daten im Einzelfall selbst mit richterlicher Anordnung nicht herausfinden, da Google regelmäßig gemäß geltendem Datenschutzrecht die Daten löscht.

Über die IP-Adresse können Sie daher in den allermeisten Fällen nicht herausfinden, wer die schlechte Google-Rezension tatsächlich geschrieben hat.

Kann man von Google die Daten zu einer schlechten Rezension heraus verlangen?

Womöglich hat sich die bewertende Person mit ihren echten Daten bei Google angemeldet und dann mit dem Account eine negative Bewertung geschrieben. Dann könnte Google theoretisch diese Daten liefern.

Allerdings ist es so, dass die wenigsten sich bei Google mit echten Daten anmelden. Dies wird von Google zwar verlangt, doch wer tut das wirklich? Meist schreibt man mit falschen Daten einen Eintrag oder erstellt einen Account.

Zweitens schützt auch hier das Datenschutzrecht die bewertende Person. Google wird nicht einfach Daten ausliefern, nur weil Sie danach fragen.

Herausfinden könnte man die Daten hinter einer schlechten Google-Bewertung nur, wenn strafrechtlich relevante Aussagen in der Bewertung getätigt werden. Beispiele:

  1. Sie werden in der Bewertung beleidigt.
  2. Sie werden in der Rezension bei Google bedroht.
  3. Es wird üble Nachrede oder Verleumdung über Sie in dem negativen Eintrag betrieben.

Bei diesen strafrechtlich relevanten Inhalten könnte man herausfinden, welche Daten Google über die bewertende Person speichert. Leicht ist das dennoch nicht.

Und wie gesagt: Oft werden Sie dann zwar Daten bekommen können, diese müssen aber nicht die echten Daten des Verfassers sein.

Sprachprofiler gegen Google-Eintrag einsetzen?

Meine Kanzlei arbeitet mit Sprachprofilern zusammen, falls die Bewertung genügend textlichen Inhalt hergibt. Auf diesem Wege lassen sich durchaus Täter hinter der Bewertung und hinter dem Eintrag ermitteln. Dies auch ganz ohne IP-Adresse.

Allerdings lohnt sich der Aufwand nur in Fällen, in denen der Eintrag extremen Schaden anrichtet oder es zu dauerhaftem Bewertungsterror kommt. Als ultima ratio ist der Weg über kriminalistisch arbeitende Sprachprofiler jedoch erwägenswert.

Statt IP-Adresse und Täter herausfinden lieber die Bewertung/den Eintrag löschen lassen!

Anstelle eines aufwändigen und oftmals nicht lohnenden Versuchs, den Täter herauszufinden, sollte die negative Bewertung bei Google einfach gelöscht werden. Dies ist in sehr vielen Fällen möglich.

Eine schlechte Rezension sollte juristisch geprüft und, wenn möglich, per Löschantrag beseitigt werden.

Hier einige Beispiele, in denen ein Löschen problemlos möglich ist:

  1. Es werden Unwahrheiten im Google-Eintrag über Sie verbreitet. Dies ist unzulässig und kann gelöscht werden.
  2. Personenbezogene Daten werden in der Rezension genannt. Dies ist ein Datenschutzverstoß und führt zur Löschung.
  3. Strafrechtlich relevante Inhalte sind in der Google-Bewertung enthalten. Dies kann sofort gelöscht werden.
  4. Verstöße gegen die Google-Richtlinien sind in der Rezension zu sehen. Dann ist der Eintrag leicht zu entfernen.

Meine Hilfestellung für Sie!

Ganz gleich, welche Probleme Sie mit einem negativen Eintrag bei Google haben: Ich kann Ihnen helfen. Ob Sie den Verfasser herausfinden und ermitteln oder nur die Bewertung löschen wollen – schildern Sie mir Ihren Fall.

Ich helfe Ihnen auch bei der Entscheidung, ob ein Löschen, oder ein Ermitteln des Täters (mit IP-Adresse oder Sprachprofiler) sinnvoll und zielführend ist. So treffen Sie keine falschen Entscheidungen und kommen schnell zu einem guten Ergebnis. 

Foto(s): Feil

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