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Google-Bewertung verletzt Ihr Persönlichkeitsrecht? Ich helfe!

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Bei negativen Google-Bewertungen steht womöglich Ihr Persönlichkeitsrecht oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht auf dem Spiel. Es ist rechtlich unzulässig, Lügen, Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen oder Schmähkritik in Rezensionen zu verbreiten. Solche Einträge stellen nicht nur eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, sondern können auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei der Wahl eines Anwalts zur Bekämpfung solcher Bewertungen sollte auf eine Spezialisierung im IT- und Reputationsrecht sowie Erfahrung im Umgang mit negativen Google-Bewertungen geachtet werden. Ich als Fachanwalt für IT-Recht biete eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, wobei schnelles Handeln das Risiko eines Rufschadens minimieren kann.

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Wenn Sie auf Google mit einer negativen Rezension zu kämpfen haben, ist womöglich Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Das gilt auch für Unternehmen.

Unternehmen haben ein eigenes Unternehmenspersönlichkeitsrecht. 

Ein schlechter Eintrag auf Google kann dieses sehr wohl verletzen.

Ich zeige auf, worauf zu achten ist und was Sie tun können. Gern helfe ich Ihnen als Kanzlei, die sich auf das Reputationsrecht spezialisiert hat, jederzeit weiter. Schildern Sie mir Ihren Fall per Mail und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zeitnah zurück!

Persönlichkeitsrecht in Bezug auf Google-Rezension verstehen!

Bei einer schlechten Google-Bewertung kann das Persönlichkeitsrecht der bewerteten Person oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des bewerteten Unternehmens tangiert sein.

Auch andere Menschen, die möglicherweise namentlich in dem Eintrag genannt werden, könnten rechtlich verletzt werden.

Ihr Persönlichkeitsrecht gebietet zuvorderst, dass über Sie keine Unwahrheiten veröffentlicht werden dürfen. Das bedeutet für eine Google-Bewertung konkret, dass niemand in einer Rezension über Sie Lügen verbreiten darf.

Lügen über eine Person sind immer Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Dies selbst dann, wenn es um unbedeutende Unwahrheiten geht. Es kommt nicht darauf an, ob über eine große Begebenheit gelogen wird.

Ihr Persönlichkeitsrecht verbietet grundsätzlich, dass jemand irgendwelche falsche Fakten über Sie veröffentlichen darf. Es folgt ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Täter oder Google als Plattform.

Nicht nur Unwahrheiten, auch weitere Aussagen verletzen Persönlichkeitsrechte in einem Google-Eintrag!

Neben bloßen unwahren Tatsachenbehauptungen, die das Persönlichkeitsrecht betreffen, sind weitere Fallkonstellationen dieser Art denkbar.

Beleidigungen verletzen das Persönlichkeitsrecht enorm. In vielen Google-Bewertungen habe ich bereits beleidigende Inhalte erblicken können. Daher ist Beleidigung auch ein Straftatbestand, Sie können einen solchen Fall also zur Anzeige bringen.

Auch andere strafrechtlich relevante Handlungen sind Verletzungen des Persönlichkeitsrechts: Bedrohungen, üble Nachrede oder Verleumdung in einem Google-Eintrag sind rechtlich zu unterbinden.


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten

https://thomas-feil.de/faq-google-bewertung-loeschen/


Harsche Kritik muss man sich teilweise gefallen lassen. Aber auch hier gibt es Grenzen.

Schmähkritik ist nicht zulässig. Darunter werden Diffamierungen verstanden, die nur noch der Diffamierung dienen und keine sonstigen sachlichen Bezüge mehr aufweisen. Sowas muss sich niemand bieten lassen.


thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Unternehmenspersönlichkeitsrecht und Google-Bewertung!

Unternehmen kommt ein ähnlich weitreichender Schutz der Persönlichkeit zu wie Privatpersonen. Auch über Unternehmen dürfen daher auf Google:

  1. keine Lügen verbreitet werden
  2. keine Beleidigungen erfolgen
  3. keine üble Nachrede, Verleumdung oder Bedrohungen geäußert werden
  4. keine Schmähkritik betrieben werden

Weitere Fallkonstellationen sind denkbar. Ein guter Schutz gegen Google-Bewertungen aufgrund des Unternehmenspersönlichkeitsrechts ist jedenfalls gegeben.

Welcher Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner?

Ihr Anwalt, der Sie gegen eine Google-Bewertung schützt und dafür sorgt, dass der negative Eintrag gelöscht wird, sollte folgende Qualifikationen aufweisen:

  1. Spezialisierung auf IT-Recht (bestenfalls Fachanwalt für IT-Recht)
  2. Schwerpunkt im Reputationsrecht 
  3. Konkrete Erfahrungen im Umgang mit negativer Google-Bewertung
  4. Schnelles Handeln, um den Rufschaden zu minimieren
  5. Konsequent gegen rechtswidrige Einträge vorgehen

Meine Kanzlei bietet Betroffenen von Problemen mit Rezensionen auf Google an, mir die Bewertung per Mail zuzuschicken. Ich schaue mir das unverbindlich an und teile Ihnen kostenfrei meine Ersteinschätzung mit.

Auf dieser Grundlage können Sie dann eine fundierte Entscheidung treffen, inwieweit Sie mit einem Anwalt gegen die Google-Bewertung vorgehen möchten. 

Foto(s): Thomas Feil

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