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Heiraten ja oder nein: Vorteile und Nachteile der Ehe

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Neben der Liebe gibt es einige andere Gründe zu heiraten - munkelt man. Doch ist das wirklich so? Und was sind eigentlich die Vorteile und Nachteile einer Ehe im Vergleich zur „wilden Ehe"?

Lesen Sie zehn Vor- und Nachteile der Ehe im Vergleich zur „wilden Ehe"

1. Trennung

Eigentlich nicht der Punkt, an den man beim Heiraten als Erstes denken sollte. Aber wenn es passiert, ist die Auflösung einer „wilden Ehe" deutlich schneller und mit weniger Formalismus vollzogen. Und das ist für viele Paare eben doch ein wichtiges Argument gegen die Ehe.

2. Unterhalt

Unterhalt für den Ehepartner ist gesetzlich vorgesehen. In einer „wilden Ehe" gibt es nur einen Unterhaltsanspruch, wenn das vertraglich vereinbart ist oder wenn - in der Regel von der Mutter - ein gemeinsames Kind betreut wird.

3. Gemeinsamer Nachname

Ist in der Ehe möglich, aber kein Muss. Doppelnamen sind genauso möglich wie das Beibehalten des eigenen Namens. Bei der „wilden Ehe" behält jeder seinen Namen, nur bei gemeinsamen Kindern ist ein gemeinsamer Nachname für das Kind möglich.

4. Gemeinsames Sorgerecht für gemeinsame Kinder?

In der Ehe ist das die Regel, für Unverheiratete ist das nur möglich, wenn beide eine Sorgeerklärung abgeben. Kürzlich wurde aber ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine gemeinsame Sorge unverheirateter Eltern auch gegen den Willen der Mutter ermöglicht, wenn das das Kindeswohl fördert. Hier sind die Dinge also derzeit in Bewegung.

5. „Zugewinn"

Den „Zugewinnausgleich" gibt es nur bei Ehepaaren, aber auch nur, wenn man ihn nicht per Ehevertrag ausschließt. In der „wilden Ehe" gibt es keinen solchen Anspruch. Hier geht man also im Zweifel leer aus, wenn der andere während der Beziehung Vermögen aufbaut und man selbst nicht.

6. Rente

Stirbt der Ehepartner hat der Überlebende Anspruch auf einen Teil der Altersrente (Witwen- bzw. Witwerrente). Eine solche Möglichkeit besteht bei Unverheirateten nicht.

7. Erbrecht

Eheleute haben ein gesetzliches Erbrecht. Stirbt der Ehepartner, kann der überlebende Teil also nicht „leer ausgehen". Das ist bei Unverheirateten anders: Wenn man testamentarisch nichts regelt, geht der Partner leer aus, wenn sich die Verwandtschaft des Partners nicht großzügig zeigt.

8. Einkommensteuer

Die Anwendung des sogenannten Splitting-Modells ist nur bei Verheirateten möglich. Und zwar ab dem Jahr, in dem man heiratet - unabhängig vom Heiratstermin. Diesen Vorteil haben Unverheiratete nicht.

9. Kranken- und Pflegeversicherung

Eine beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Und das gilt für die Kranken- und die Pflegeversicherung. Auch dieser Vorteil bleibt Unverheirateten verwehrt.

10. Fazit

Ehe oder nicht? Eine Frage, die man nicht pauschal beantworten kann. Klar ist aber: Viele Dinge, die sich rechtlich beim Eheschluss automatisch ergeben, kann man auch vertraglich regeln, wenn man nicht verheiratet ist. Man muss es nur tun. Aber auf einer Ebene mit der Ehe steht die „wilde Ehe" damit noch lange nicht.

(LOE)

 

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