Immobilienkauf Spanien Baumangel kurze Verjaehrungsfristen.

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Immobilienkauf Spanien Baumangel

Kurze Verjaehrungsfristen in Spanien verpflichten zum schnellen Handeln
- Vertragspruefung

- Sachverstaendigengutachten zu den Baumaengeln

- Geltendmachung gegen den Verkäufer der Immobilie, Bautraeger
 
 Ein Immobilienkäufer kauft eine neue Immobilie in Spanien, sei es auf Mallorca oder dem Festland Valencia, Katalonien, Andalusien und zahlt den Kaufpreis zzgl 10% IVA (Mwst) + Dokumentensteuer, je nach Wert und Region 1.5-2% oder auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura. Dort wird 7% IGIC kanarische Umsatzsteuer und 1% Dokumentensteuer zum Kaufpreis summiert.

Fallkonstellationen:
 
 a. Der Kauf findet direkt vom Bautraeger statt.
 Der Bautraeger haftet fuer Baumaengel nach dem spanischen Baugesetzbuch (LOE) fuer laengstens 10 Jahre.
 
 b. Der Immobilienkäufer kauft nicht vom Bautraeger, sondern aus zweiter Hand.
 Der Immobilienkäufer kann gegen den Verkäufer nicht aus dem Baugesetzbuch vorgehen, sondern hat nur eine 6 monatige Frist Baumaengel gegen den Verkäufer geltend zu machen, und hier ist zu beachten, dass die Klage bei Gericht innerhalb von 6 Monaten eingereicht sein muss, und zwar nach der Unterschrift der notariellen Kaufurkunde und Besitzuebergang.
 Das LOE Gesetz gibt dem Käufer zudem die Moeglichkeit gegen den Bautraeger vorzugehen. Dies ist der Grundgedanke des LOE Gesetzes eine vertragsunabhaengige Rechtsgrundlage fuer die Geltendmachung des Schadensersatzes zu geben und so den Immobilienkäufer einer neuen Immobilie zu schuetzen.
TIPP: In jedem Kaufvertrag oder Reservierungsvertrag einer Neubauimmobilie, muss die 10 Jahresbauversicherung genannt sein.
 
 Fragen aus der Praxis.
 Die Immobilie ist bereits 20 Jahre alt und wird renoviert verkauft. 
Antwort: Der Käufer hat nur 6 Monate Zeit eine Klage auf Schadensersatz gegen den Verkäufer auf Baumangelbeseitigung einzureichen.
 
 Hat der Verkäufer neue Elektrogeraete eingebaut, dann kann der Immobilienkäufer die Herstellergarantie, in der Regel 2 Jahre geltend machen.
 
 Die Immobilie ist aelter als 15 Jahre und wird renoviert. Der Bauunternehmer arbeitet mangelhaft.
Antwort:  Der Immobilieneigentuemer hat 5 Jahre Zeit die Baumaengel geltend zu machen, und bei sogenannten runioesen Maengel sogar 10 Jahre gemaess Art.1591 CC.

Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket, sodass Sie den Kaufvertrag verstehen, da zweisprachig auf deutsch und spanisch erstellt und wir Sorge tragen, dass alle Gewaehrleistungs und Schutzrechte im Kaufvertrag enthalten sein. Sollten Baumaengel auftreten, sorgen wir fuer die aussergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung in Spanien.



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