Immobilienkauf Spanien und Niessbrauch

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Niessbrauch Spanien Immobilien
 
 Der Niessbrauch ist in der Praxis sehr häufig in Spanien, sei es beim Immobilienkauf in Spanien, dass die Eltern aus erbschaftssteuerlichen Gruenden nur den Niessbrauch erwerben und das wirtschaftliche Eigentum, auch als nuda propiedad bezeichnet, die Kinder.
 
 Der Niessbrauch ist im spanischen Zivilgesetzbuch geregelt, der Art.467 besagt, dass der Niessbrauch berechtigt fremde Gueter ( Beispiel: Spanische Immobilien) zu nutzen, mit der Verpflichtung diese zu erhalten, und zwar die Gestalt und die Substanz.

Die haeufigsten Streitigkeiten zum Niessbrauch entstehen, da der Niessbrauchsberechtigte nicht seine Rechte und Pflichten kennt.
 
 TIPP fuer Katalonien (Figueres, Costa Brava, Barcelona, Sitges, Cambrils, Tarragona): In Katalonien ist der Niessbrauch in dem speziellen katalanischen Zivilrecht in Art.561-3 geregelt und besonders ist, dass mehrere wirtschaftliche Miteigentuemer eine Miteigentumsaufloesung durchfuehren koennen, obgleich ein Niessbrauchsberechtigter existiert.

Pflichten des Niessbrauchsberechtigten
 
 1. Erhaltung der Immobilie (sogenannte reparaciones ordinarias) – Schoenheitsreparaturen; laufende Instandhaltung aufgrund der Nutzung;
 2. Keine schaedigende Handlungen (grob fahrlaessig durch den Niessbrauchsberechtigten)

3. Zahlung der laufenden Kosten, Steuern (Grundsteuer etc)

4. Information an den wirtschaftlichen Eigentuemer
 a. Dringlichkeit von substanzerhaltenden wesentlichen Reparaturen (Bsp: Wasserleitungssystem) – sogenannte reparaciones extraordinarias
 b. Gefaehrdung durch Rechtseingriffe Dritter (Grundstuecksgrenzen werden missachtet etc)

Rechte des Niessbrauchsberechtigten
 
 Nutzung der Immobilie, Fruchtziehung, Vermietung der Immobilie, Belastung des Niessbrauchsrechts mit einer Hypothek
 
 TIPP: Es kann sogar die Sondervereinbarung getroffen werden, dass der Niessbrauchsberechtigte die gesamte Immobilie verkaufen kann, um eine finanzielle Notlage zu vermeiden.
 
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