Immobilienkauf Spanien Vertraglich absichern

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Immobilienkauf Neubau “schluesselfertig” llave en mano


Der Immobilienkauf in Spanien ist bei weitem nicht immer unproblematisch. Man koennte meinen, dass der Kauf eines schluesselfertigen Neubaus keine Probleme mit sich bringt. Typische Problemkonstellationen in der Praxis:
 
 Falsche Vertragsbezeichnung mit schwerwiegenden Folgen (statt Kaufvertrag – Bauvertrag)
 Verzoegerung der Fertigstellung

Nachtraegliche baurechtliche Beschraenkungen - Auflagen
 Insolvenz des Bautraegers - Anzahlungsverlust
 Fertigstellung der Neubauimmobilie mit Baumaengeln
 Fehlende Funktionalitaet (Raumhoehe, Fenster lassen sich nicht oeffnen, etc)
 Nichteinhaltung der technischen Standards (CTE Verletzung)
 
 Welchen Stellenwert hat der privatschriftliche Kaufvertrag ?
 Aus den genannten Beispielen ist schon ersichtlich, dass der Immobilienkäufer eine besondere Absicherung verlangen muss. 
 Diese Absicherung ist in dem Kaufvertrag auszuformulieren. 
 TIPP: Es ist zu spaet, erst beim Notartermin Mangelbeseitigungsklauseln zu vereinbaren.
 
 Welcher Zeitpunkt ist der Richtige ?
 Der Kauf einer Neubauimmobilie auf Plan beginnt mit der folgenden Vertragsabfolge:
 Reservierungsvertrag
 Privatschriftlicher Kaufvertrag
 Notarieller Kaufvertrag
 
 Im Reservierungsvertrag sollten schon die wesentlichen Sicherungsabreden zu Gunsten des Immobilienkäufers eingepflegt werden, es sei denn, man kann jederzeit vom Reservierungsvertrag zuruecktreten, ohne Anzahlungsverlust, was jedoch die Ausnahme darstellt.
 Maximale Rechtssicherheit kann erreicht werden, mit
 a. Jede Anzahlung wird mit einer Bankbuergschaft oder Versicherung abgesichert, so dass nicht nur bei Insolvenz, sondern auch bei wesentlicher Bauverzoegerung und Vertragskuendigung, die Anzahlung von Bautraeger zurueckgezahlt werden muss.
 TIPP: Entscheidend ist, dass die Anzahlung Zug um Zug gegen Aushaendigung der Buergschaft/Versicherungsnachweis erfolgt und nicht 30 Tage spaeter.

b. Es ist eindeutig der zeitliche Rahmen bis zur Fertigstellung zu vereinbaren. TIPP fuer den Immobilienkäufer: Es ist zu vermeiden, dass der Bautraeger „schwammige“ Klauseln nutzt, wie „hoehere Gewalt“ oder „wirtschaftliche Situation“ oder Verzoegerungen bei der Baubehoerde, um Vertragszuverlaengerungen durchzusetzen.

c. Bauversicherung ueber 10 Jahre – TIPP: Abschlusszeitpunkt durch den Bautraeger vor Baubeginn.
 
 Zur Zeit gibt es zahlreiche Neubauprojekte auf Mallorca, Menorca, Ibiza,Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und Valencia, als auch preislich interessant in Andalusien,- Aragon, Asturien und Katalonien.
 In jeder dieser Regionen gilt das spanische Immobilienrecht und das Baugesetzbuch (LOE), welches die Moeglichkeit geben, dass ein Immobilienkaufvertrag mit Rechtssicherheit und zum Schutz des Immobilienkäufers vertraglich ausgestaltet wird. Als Rechtsanwaelte und Steuerberater stehen wir Ihnen zur rechtlichen Ausgestaltung und Nutzung Ihrer Rechte in ganz Spanien zur Verfuegung und optimieren auch die steuerliche Gestaltung.
 RA D.Luickhardt, deutschsprachiger Rechtsanwalt, Abogado (Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Spanien und Deutschland) und spanischer Steuerberater steht Ihnen bei Ihrem Immobilienkauf in Spanien zur Seite, so dass in der Tat eine „schluesselfertige“ Immobilie erworben wird, die in der Rechtsprechung aus Mallorca seit dem Jahre 2014 beschrieben wird, als „schluesselfertig“, wenn der Käufer nur noch den Schluessel nutzen muss, um seine mangelfreie Wunschimmobilie sofort nutzen zu koennen, und zwar sowie auf dem Bauprojekt beworben.-





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