Kann man trotz Parkinson ein gültiges Testament schreiben?

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Parkinson ist eine Erkrankung, die die Bewegungen einer Person beeinträchtigen kann. Aber bedeutet das auch, dass man kein gültiges Testament mehr schreiben kann? Ein aktuelles Urteil (Kammergericht (KG) Berlin, Beschl. v. 9.5.2023 (6 W 48/22)) gibt darauf eine Antwort.

Der Fall: Ein Testament trotz Parkinson

Ein Mann, der keine Kinder hat, leidet seit 2015 an Parkinson. Im Jahr 2020 schreibt er ein Testament, in dem er seinen Nachbarn als Alleinerben einsetzt. Einige Monate später fügt er hinzu, dass der Sohn des Nachbarn der Ersatzerbe sein soll. Nach dem Tod des Mannes im Jahr 2021 beantragt der Nachbar einen Erbschein, um das Erbe anzutreten. Die Nichte des Verstorbenen ist jedoch der Meinung, dass sie die rechtmäßige Erbin ist, basierend auf einem früheren Testament.

Das Urteil: Parkinson schließt ein Testament nicht aus

Das Gericht entscheidet, dass der Mann trotz seiner Parkinson-Erkrankung ein gültiges Testament schreiben konnte. Parkinson kann zwar die Bewegungen beeinträchtigen, aber das bedeutet nicht automatisch, dass man nicht mehr in der Lage ist, ein Testament zu schreiben. Das Gericht prüfte die Handschrift des Mannes und stellte fest, dass sie ausreichend ähnlich war, um als seine eigene erkannt zu werden. Ein Gutachten war dafür nicht notwendig.

Was bedeutet das für die Testierfähigkeit?

Das Gericht stellt klar, dass eine Parkinson-Erkrankung nicht automatisch zu einer Unfähigkeit führt, ein Testament zu schreiben. Um als unfähig angesehen zu werden, muss die Person die Fähigkeit zur Einsicht und Handlung verloren haben, was bei Parkinson nicht zwangsläufig der Fall ist. Wenn keine konkreten Symptome die Fähigkeit zur freien Willensbestimmung beeinträchtigen, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Person in der Lage ist, ein Testament zu schreiben.

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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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