Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Kollegen mahnt i.A.d. BVB Merchandising GmbH ab (Masken)

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Die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen aus München wird für die BVB Merchandising GmbH, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund, tätig und versendet Abmahnungen aufgrund angeblicher Markenrechtsverstöße beim Verkauf von Gesichtsmasken.


Laut der Rechtsanwälte seien die Begriffe „BVB“, „Borussia Dortmund“, „BVB 09“ beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und somit markenrechtlich geschützt. Auch sei das Vereinslogo mit der Aufschrift „BVB 09“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt. Als Markenrechtinhaberin sei jeweils die BVB Merchandising GmbH eingetragen.


Abgemahnt wird ein Online-Händler, der über eBay.de Gesichtsmasken zum Verkauf angeboten hat. Die Rechtsanwälte beanstanden, dass die vom Abgemahnten angebotenen Masken unberechtigterweise mit einer Beschreibung unter Verwendung der geschützten Wortmarken (z.B. „BVB“) beworben worden seien. Zudem sei auf dem Produktfoto der angebotenen Masken das Logo BVB 09 zu erkennen. Die BVB Merchandising GmbH habe eine für die Verwendung der Marken grundsätzlich erforderliche Erlaubnis vorliegend nicht erteilt.


Was fordert die BVB Merchandising GmbH?
Die Rechtsanwälte fordern für die BVB Merchandising GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht (konkrete Summe noch nicht beziffert), die Erteilung von Auskünften u.a. über die Anzahl der verkauften Masken mit BVB-Logo und den erzielten Gewinn, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.289, 72 € (bei einem Gegenstandswert von 100.000 €).


Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung der BVB Merchandising GmbH
In diesem Fall enthält die von der Gegenseite vorgefertigte Unterlassungserklärung neben der Verpflichtung zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten und dem Vertragsstrafeversprechen ebenfalls die Verpflichtung zur Zahlung der Schadensersatzkosten sowie die Verpflichtung zur Auskunftserteilung. Unserer Ansicht nach ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung deutlich zu weit gefasst. Die Wiederholungsgefahr kann unserer Meinung nach schon ohne Auskunftserteilung beseitigt werden. Auch der Streitwert von 100.000 € ist deutlich zu hoch angesetzt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass andere bekannte Vereine bei Markenrechtsverletzungen schon 50.000 € angesetzt haben.


Noch vor Auskunftserteilung sollten Sie sich vor Augen halten, dass Sie erst im Nachhinein von den Rechtsanwälten aufgefordert werden, eine konkrete Schadensersatzsumme zu zahlen. Daher sollten Sie schon so früh wie möglich einen Anwalt einschalten, der zunächst überprüfen wird, ob in Ihrem Fall überhaupt ein Markenrechtsverstoß vorliegt und ob der Gegenseite ein Auskunftsanspruch zusteht. Ein solcher Auskunftsanspruch kann nämlich auf große logistische und auch datenschutzrechtliche Hürden stoßen. Daher ist es unerlässlich in derartigen Fällen einen Fachanwalt zu beauftragen, der für Sie die passende Verteidigungsstrategie finden wird und insbesondere für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen kann.


Ihre Vorteile bei Einschaltung unserer Kanzlei:


• Schnelle spezialisierte Hilfe durch unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz
• Persönliche und individuelle Beratung
• Kostenloses Erstgespräch
• Bundesweite Unterstützung


Das Team unserer Kanzlei hat sich im Bereich des Markenrechts spezialisiert und setzt sich seit Jahren mit markenrechtlichen Problemstellungen auseinander. Gerne bearbeiten wir auch Ihr markenrechtliches Anliegen! Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter Schilderung Ihres Anliegens und unter Angabe einer Rückrufnummer.



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