KfW-Programm 442: Erste Klagen! Anwaltsinfo

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Beim KfW-Programm 442 (Solarstrom für Elektroautos) wurden inzwischen die ersten Klagen gegen die KfW eingereicht, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Wegen Überlastung des Systems am Tag der Antragstellung konnten etliche Antragsteller den Antrag gar nicht stellen.

Ziel der Klagen ist die Auszahlung der erfolglos beantragten Fördermittel.


Zwar soll das KFW-Förderprogramm 442 (Solarstrom für Elektroautos), wie inzwischen wohl von der KfW mitgeteilt wurde, im Jahr 2024 fortgeführt werden, es ist aber fraglich, ob Antragsteller, die im Jahr 2023 den Antrag nicht erfolgreich stellen konnten, diesen in 2024 erfolgreich werden stellen können, z.B. weil die PV-Anlage gemäß dem Förderprogramm erst nach Bewilligung des Antrags in Auftrag gegeben werden darf und diverse Antragsteller, die den Antrag 2023 nicht erfolgreich stellen konnten, damit nicht mehr zuwarten konnten oder wollten aufgrund der Unsicherheit. 



Diverse Antragsteller berichten von einer dauerhaften Überlastung des Systems und somit der bereits technischen Unmöglichkeit, den Antrag fristgerecht bei der KfW zu stellen. Anschließend per Post übersandte Anträge seien nicht mehr berücksichtigt worden. Auch stellt sich inzwischen die Frage, ob es von Vorteil war, technisch versiert zu sein und somit der Gleichheitsgrundsatz eingehalten worden  wäre?


Betroffene, die die KfW-Förderung im Jahr 2023 nicht erhalten hatten, weil sie erfolglos einen Antrag gestellt hatten, können nach Ansicht von Dr. Späth & Partner überprüfen, ob die Bedingungen für die Antragstellung ordnungsgemäß erfolgten oder nicht und z.B. der Gleichheitssatz eingehalten wurde.

Erste Deckungszusage von Rechtsschutzversicherungen für das gerichtliche Vorgehen gegen die KfW liegen vor und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage bei der jeweiligen RS-Versicherung.

Betroffene Antragsteller des KfW-Förderprogramms 442 (Zuschuss für Elektroautos), die im Jahr 2023 erfolglos bei der Antragstellung waren, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind. 



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