Klage/Mahnbescheid von Kanzleien Negele Zimmel Greuter Beller; Schulenberg & Schenk oder rka bekommen?

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Das Thema Abmahnung wegen illegaler Downloads und Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material ist leidlich bekannt und diese Abmahnungen werden bekanntlich in massenhafter Anzahl verschickt.

Viele Abgemahnte ignorieren diese Abmahnungen und hoffen darauf, dass die Angelegenheit im Sand verläuft. Leider behalten die Abmahner im Rahmen der Verjährungsfristen (bis zu fast 4 Jahren) ihre Ansprüche und können jederzeit auch gerichtlich vorgehen.

Dies wird zurzeit vermehrt durch die Kanzleien Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg und Schenk oder rka. durchgesetzt.

Aber auch wenn die Post nun vom Gericht kommt und die Lage aussichtslos erscheint, sollte den Forderungen nicht einfach nachgegeben und gezahlt werden. Eine Überprüfung der Ansprüche und eine juristisch fundierte Gegenwehr lohnt in den allermeisten Fällen, so dass die Forderungen zurückgewiesen oder zumindest noch erheblich reduziert werden können.

Das H+W Anwaltskontor verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesen Fällen und weiß, was zu tun ist, um Sie vor großem finanziellen Schaden zu schützen.

Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte des H+W Anwaltskontors unter 040 / 822 43 696 zur Verfügung. Sie erreichen uns auch am Wochenende. Gerne können Sie uns die Klage/den Mahnbescheid auch kostenlos vorab per Fax an 040/ 822 43 698 oder per E-Mail an email:mail@hw-ak.de zur Einsicht übersenden.



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