Kostenvoranschlag - das müssen Sie wissen und beachten!
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Ob Bauarbeiten, Sanierungen oder Reparaturen – bevor Dachdecker, Fliesenleger, Elektriker oder andere Handwerker beauftragt werden, lassen sich nicht nur Verbraucher gern einen Kostenvoranschlag geben. Aus dem täglichen Wirtschaftsleben sind Kostenvoranschläge deshalb nicht mehr wegzudenken, denn als Kunde will man vorher wissen, welchen Preis man am Ende zahlen soll. Rechtlich gesehen gibt es viele Fragen rund um den Kostenvoranschlag. Zu den absoluten Klassikern der Rechtsfragen beim Kostenvoranschlag gehören die Fragen nach der Vergütung, die Verbindlichkeit von Kostenvoranschlägen und inwieweit Kostenvoranschläge überschritten werden dürfen.
Kann der Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden?
Die Verärgerung vieler Verbraucher beginnt schon damit, dass Handwerker und Co. den erstellten Kostenvoranschlag vergütet haben wollen. Als potenzieller Kunde beabsichtigt man mit dem Kostenvoranschlag aber, eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für Reparatur oder Sanierung zu bekommen und durch Preisvergleich den günstigsten Anbieter zu finden. Der Spareffekt geht jedoch verloren, wenn man jeden einzelnen Kostenvoranschlag gesondert bezahlen muss. Deshalb stellt sich rechtlich die Frage, ob Handwerker und Co. einen Rechtsanspruch auf Vergütung eines Kostenvoranschlags haben.
Vergütung muss gesondert vereinbart werden
Wie so oft im juristischen Bereich gibt es auf diese scheinbar simple Frage keine eindeutige Antwort, sondern es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss. Entscheidend für die Frage, ob Handwerker und Co. einen Vergütungsanspruch haben, ist daher die getroffene Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Nur wenn explizit vertraglich ausgemacht wurde, dass der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, muss der Verbraucher oder Kunde seine Erstellung als eigene Dienstleistung bezahlen.
Verweis auf AGB ist nicht ausreichend
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag. Rechtsgrundlage für diesen Zahlungsanspruch ist dann ein eigenständiger Vertrag über die Erstellung des Kostenvoranschlags. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn der Unternehmer lediglich auf seine AGB verweist und diese eine Regelung zur Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen enthalten. Eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, weil die Gerichte sie entweder als überraschende Klausel einstufen oder als unzumutbare Benachteiligung des Kunden werten. Die Kostenpflicht des Kostenvoranschlags muss damit vor Erstellung des Kostenvoranschlags ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, ein mündlicher Hinweis des Handwerkers genügt.
Ausnahme: Vergütung ist branchenüblich
Grundsätzlich gilt also, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags explizit vereinbart werden muss. Von dieser Grundregel gibt es aber eine bedeutende Ausnahme: Ist die Vergütung des Kostenvoranschlags branchenüblich (wie z. B. bei Reparaturen im Elektrobereich oder Kfz-Wesen), besteht der Vergütungsanspruch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
Sind Kostenvoranschläge rechtsverbindlich?
Die zweite klassische Rechtsfrage im Zusammenhang mit Kostenvoranschlägen ist die Frage nach der Verbindlichkeit, denn nicht selten weichen die tatsächlichen Kosten von den veranschlagten Kosten ab.
Kostenvoranschläge sind normalerweise unverbindlich
Auch wenn landläufig viele der Ansicht sind, ein Kostenveranschlag sei eine verbindliche Kostenaufstellung, ist dem rechtlich nicht so. Grundsätzlich dient ein Kostenvoranschlag dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. Deshalb handelt es sich beim Kostenvoranschlag definitionsgemäß um die fachmännische Kalkulation von Kosten, die für einen bestimmten Auftrag wahrscheinlich anfallen werden. Der Handwerker schätzt also beim Kostenvoranschlag, welche Kosten bei der angefragten Reparatur anfallen werden, welche Materialien er benötigen und wie viel Zeit er brauchen wird. Auf diesen Schätzungen beruhend rechnet er die einzelnen Kostenpositionen aus, sodass der potenzielle Kunde einschätzen kann, welcher Kostenaufwand in etwa auf ihn zukommt. Da der Kostenvoranschlag somit lediglich die ungefähr zu erwartenden Kosten beziffert, ist er im Regelfall nicht rechtsverbindlich. Rechtlich gesehen ist der Kostenvoranschlag also lediglich eine unverbindliche Schätzung.
Ausnahme: Festpreisvereinbarung
Auch wenn Kunden mit dem Kostenvoranschlag bezwecken, herauszufinden, wie viel eine Reparatur, ein Bauauftrag oder eine Sanierung kostet, stellt der Kostenvoranschlag also im Regelfall keine verbindliche Preiszusage dar. Bei der Ausführung des Auftrags ist der Unternehmer daher nicht an die veranschlagten Kosten gebunden. Aber auch von dieser Grundregel gibt es wichtige Ausnahmen. So ist es z. B. bei der Erteilung des Auftrags möglich, den Kostenvoranschlag als verbindlich zu erklären. Lässt sich der Unternehmer auf eine solche Vereinbarung ein, spricht man von einer Festpreisvereinbarung, weil hier der Preis aus dem Kostenvoranschlag als rechtsverbindlich vereinbart wird. Wird also vereinbart, dass eine Reparatur, ein Bauprojekt oder eine Renovierung zum Preis des Kostenvoranschlags durchgeführt werden soll, wird der Kostenvoranschlag verbindlich. Daneben ist der Kostenvoranschlag auch dann verbindlich, wenn der Unternehmer garantiert, dass der Auftrag die veranschlagte Summe nicht überschreiten wird. In diesen Ausnahmefällen darf dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden, als auf dem Kostenvoranschlag veranschlagt wurde.
Darf der Kostenvoranschlag überschritten werden?
Da der Kostenvoranschlag nur in Ausnahmefällen verbindlich ist, darf er vom Unternehmer überschritten werden. Jedoch ist die Überschreitung des Kostenvoranschlags nicht grenzenlos möglich, denn auch der im Grundsatz unverbindliche Kostenvoranschlag hat eine rechtliche Bedeutung. So sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich vor, dass der Unternehmer den Auftraggeber – auch Besteller genannt – rechtzeitig über wesentliche Überschreitungen informieren muss.
Unterscheidung wesentlicher und unwesentlicher Überschreitung
Es ist also auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht jede Überschreitung zulässig, sondern es muss zwischen einer unwesentlichen Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung unterschieden werden. Während Kunden eine unwesentliche Überschreitung der Gesamtkosten akzeptieren müssen, haben sie bei einer wesentlichen Überschreitung verschiedene Rechte (z. B. Recht auf Information, außerordentliches Kündigungsrecht oder Schadensersatzansprüche). Wo genau die Grenze zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung verläuft, lässt sich aber mangels festen Prozentsatzes nicht eindeutig festlegen. Die Gerichte schwanken hier zwischen einer Überschreitung von zehn bis zu zwanzig Prozent. Überschreitet der Unternehmer die Gesamtsumme also um mehr als 10, 15 oder 20 %, muss er den Kunden darüber informieren, dem dann verschiedene Rechte zustehen.
Rechte des Kunden bei wesentlicher Kostenüberschreitung
Eine erhebliche Überschreitung des Kostenvoranschlags müssen Kunden nicht hinnehmen, sondern sie haben die Wahl zwischen der Fortführung zum höheren Preis oder einer außerordentlichen Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen sie allerdings die bereits erbrachten Leistungen bezahlen. Daneben kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese bestehen z. B., wenn der Unternehmer die zu niedrige Kalkulation zu vertreten hat oder den Kunden zu spät über die Kostensteigerung informiert. Da der Kunde aber den Fehler des Unternehmers bei der Kalkulation und den dadurch entstandenen Schaden nachweisen muss, sind Schadensersatzansprüche in der Regel nur schwer durchsetzbar.
Fazit:
Rechtlich sorgt der Kostenvoranschlag also oft für Zündstoff, wenn er etwa gesondert vergütet werden soll oder der veranschlagte Preis überschritten wird. Im Regelfall ist der Kostenvoranschlag nicht extra zu vergüten, da für einen Vergütungsanspruch eine gesonderte Vereinbarung notwendig ist. Da ein Kostenvoranschlag nur eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten ist, stellt er aber auch keine verbindliche Kostengarantie dar. Handwerker sind deshalb im Normalfall nicht an den Kostenvoranschlag gebunden, müssen Kunden aber rechtzeitig auf erhebliche Abweichungen hinweisen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Kostenvoranschlag
Welche Informationen muss der Kostenvoranschlag enthalten?
Unternehmer sollten bei der Erstellung des Kostenvoranschlages auf eine korrekte Aufschlüsselung gemäß der Berechnungsgrundlage achten. Ein professioneller Kostenvoranschlag sollte deshalb grundsätzlich schriftlich formuliert werden und folgende Informationen enthalten:
- Art und Umfang der Arbeiten
- (geschätzte) Arbeitszeit
- (geschätzte) Arbeitskosten der Arbeitskräfte
- Materialkosten
- Gültigkeit des Kostenvoranschlags
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Aus § 649 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) lässt sich ableiten, dass es sich bei einem Kostenvoranschlag lediglich um eine „Kosteneinschätzung“ handelt – und er damit unverbindlich ist. Da dies den meisten Kunden nicht klar ist, sollten Betriebe und Unternehmen immer einen entsprechenden Hinweis in das Schriftstück einfügen.
Darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
In einem bestimmten Rahmen muss der Auftraggeber eine Überschreitung hinnehmen. In der Vergangenheit sahen Gerichte eine Überschreitung von 10 % bis 20 % als akzeptabel an. Wann eine Abweichung wesentlich ist, muss ebenfalls im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Gemäß § 649 Abs. 2 BGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Überschreitung mitzuteilen. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Überschreitung akzeptiert oder außerordentlich kündigt. In diesem Fall sind die bereits erbrachten Bauleistungen abzurechnen.
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Rechtstipps zu "Kostenvoranschlag" | Seite 4
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09.07.2020 Rechtsanwalt Thomas Misikowski„… verlangten, dass dieser entweder die Schönheitsreparaturen selbst durchführen oder aber die Kosten dafür gemäß eines eingereichten Kostenvoranschlages trage. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich …“ Weiterlesen
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09.07.2020 Rechtsanwalt Dr. Dieter Jasper LL.M.„… sie die Vermieterin auf, Tapezier- und Anstricharbeiten gemäß einem beigefügten Kostenvoranschlag ausführen zu lassen. Die Klage blieb erfolglos. In dem anderen Verfahren (VIII ZR 270/18) verlangte der Mieter …“ Weiterlesen
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12.09.2023 Rechtsanwalt Michael Böhler„… , wenn nicht bei schwereren Verletzungen sogar Tausende €€€ ausmachen kann. Beliebtes „Streichkonzert“: Die fiktive Abrechnung Besonders bei der sog. fiktiven Abrechnung (auf Basis von Kostenvoranschlag …“ Weiterlesen
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14.04.2020 Rechtsanwalt Kai Schnabel„… häufig Kostenvoranschläge erstellt. Dies dürfte damit begründet sein, dass sich bisweilen noch immer hartnäckig die Auffassung hält, dass hierdurch eine schnelle Zahlung der gegnerischen Kfz …“ Weiterlesen
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12.04.2020 Rechtsanwalt Willy Marquardt„… der Beauftragung eines Sachverständigen sind Gesichtspunkte der Schadensminderungspflicht zu beachten, in der Regel ist bei Schadenshöhen von weniger als 1.000,00 Euro ein Kostenvoranschlag …“ Weiterlesen
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16.03.2020 anwalt.de-Redaktion„… , der in der Sache das letzte Wort sprechen musste. >> Weiterlesen 11. Wichtige Rechtsfragen zum Kostenvoranschlag Egal ob Automechaniker, Elektriker, Fliesenleger oder andere Handwerker – als Kunde will man …“ Weiterlesen
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10.02.2020 Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier„… Kostenvoranschläge von unabhängigen Unternehmen einzuholen. Vor der Beauftragung sollte die Zustimmung des Versicherers eingeholt werden. Wenn Schäden durch die Beteiligung anderer Personen entstanden sind, kommen …“ Weiterlesen
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24.01.2020 Rechtsanwalt Guido Kluck„… die notwendigen Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts eines vergleichbaren Fahrzeugs, außerdem die Kosten für einen Kostenvoranschlag und bei einem Schaden ab 750 Euro …“ Weiterlesen
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17.01.2020 Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.„… verlangte sie neben den tatsächlichen Umzugskosten auch Ersatz von Umzugskosten gemäß einem Kostenvoranschlag einer Umzugsfirma. Anspruch auf Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs …“ Weiterlesen
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26.11.2019 Rechtsanwältin Katrin Freihof„… mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen, hierfür erstelle ich konkrete Kostenvoranschläge, damit Sie vorab über alle Kosten genau informiert sind. Teilweise ist es z. B. sinnvoll, selbst …“ Weiterlesen
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09.08.2022 Rechtsanwalt Hendrik Jürgens„Die Berechnung des Betrages der Kaufpreisminderung anhand von Kostenvoranschlägen und Sachverständigengutachten ist unzulässig, wenn ein geringerer Schaden durch Eigenleistung nachweisbar …“ Weiterlesen
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23.05.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… aus mehreren Kostenvoranschlägen und machen Ihre Entscheidung zur Beauftragung auch vom Erstgespräch mit dem Anwalt abhängig. Nichtsdestotrotz errechnen sich die Kosten einer Scheidung aus denen für …“ Weiterlesen
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16.10.2019 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Verfahrenskosten einen Kostenvoranschlag zu erstellen, eine Kostenrechnung übersendet, in der die üblichen Kostenansätze ohne nachvollziehbare Gründe weit überschritten werden, Ihr Mandat ausschließlich …“ Weiterlesen
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14.10.2019 Rechtsanwalt Axel Schwier„… haben möchte und in Eigenleistung wiederherstellt, der holt sich Kostenvoranschläge ein und beschafft sich nachher das Material selbst. Dieser Abrechnungsmix ist insoweit zulässig. Vorsicht …“ Weiterlesen
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27.09.2019 Rechtsanwalt Dominik Weiser„… sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Prüfungsfrist überhaupt erst beginnt, wenn der Geschädigte dem Versicherer den Schaden durch Gutachten oder bebilderten Kostenvoranschlag nachgewiesen hat …“ Weiterlesen
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18.09.2019 Rechtsanwalt Oliver Worms„… er an, die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens im Rahmen eines Kostenvoranschlags zu beziffern. Sofern Sie mit Ihrem Anwalt telefonieren, sollte er Ihre Scheidungssachen kennen, die Akte parat …“ Weiterlesen
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16.09.2019 Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich„… hat, bei einer negativen Übergabe alle Mängel zu erfassen und entsprechende Kostenvoranschläge einzuholen, sodass ein Rechtsanwalt noch ein Aufforderungsschreiben und eine Klage erstellen kann, weiß …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt Ralph Wichmann„… . Aber: Der Verweis auf eine Werkstatt, die weiter als 20 km entfernt (keine starre Grenze, es liegt am Einzelfall) liegt, ist nicht zumutbar. Ferner muss die Versicherung einen Kostenvoranschlag …“ Weiterlesen
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16.08.2019 Rechtsanwalt Fabian Kierdorf„… , da in einem solchen Fall ein Kostenvoranschlag ausreicht. Das Gutachten gibt zudem den Kurs für die Werkstatt vor. Hält die Werkstatt sich bei der Reparatur an das Gutachten, können Sie alle …“ Weiterlesen
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15.08.2019 Rechtsanwalt Michael Eisner„… ich eine schriftliche Vereinbarung darüber empfehle. Lassen Sie sich vorab vom Rechtsanwalt ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag geben, sodass Klarheit über die zu erwartenden Kosten besteht …“ Weiterlesen