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Kostenvoranschlag - das müssen Sie wissen und beachten!

  • 6 Minuten Lesezeit

Ob Bauarbeiten, Sanierungen oder Reparaturen – bevor Dachdecker, Fliesenleger, Elektriker oder andere Handwerker beauftragt werden, lassen sich nicht nur Verbraucher gern einen Kostenvoranschlag geben. Aus dem täglichen Wirtschaftsleben sind Kostenvoranschläge deshalb nicht mehr wegzudenken, denn als Kunde will man vorher wissen, welchen Preis man am Ende zahlen soll. Rechtlich gesehen gibt es viele Fragen rund um den Kostenvoranschlag. Zu den absoluten Klassikern der Rechtsfragen beim Kostenvoranschlag gehören die Fragen nach der Vergütung, die Verbindlichkeit von Kostenvoranschlägen und inwieweit Kostenvoranschläge überschritten werden dürfen.

Kann der Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden?

Die Verärgerung vieler Verbraucher beginnt schon damit, dass Handwerker und Co. den erstellten Kostenvoranschlag vergütet haben wollen. Als potenzieller Kunde beabsichtigt man mit dem Kostenvoranschlag aber, eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für Reparatur oder Sanierung zu bekommen und durch Preisvergleich den günstigsten Anbieter zu finden. Der Spareffekt geht jedoch verloren, wenn man jeden einzelnen Kostenvoranschlag gesondert bezahlen muss. Deshalb stellt sich rechtlich die Frage, ob Handwerker und Co. einen Rechtsanspruch auf Vergütung eines Kostenvoranschlags haben.

Vergütung muss gesondert vereinbart werden

Wie so oft im juristischen Bereich gibt es auf diese scheinbar simple Frage keine eindeutige Antwort, sondern es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss. Entscheidend für die Frage, ob Handwerker und Co. einen Vergütungsanspruch haben, ist daher die getroffene Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Nur wenn explizit vertraglich ausgemacht wurde, dass der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, muss der Verbraucher oder Kunde seine Erstellung als eigene Dienstleistung bezahlen.

Verweis auf AGB ist nicht ausreichend

Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag. Rechtsgrundlage für diesen Zahlungsanspruch ist dann ein eigenständiger Vertrag über die Erstellung des Kostenvoranschlags. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn der Unternehmer lediglich auf seine AGB verweist und diese eine Regelung zur Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen enthalten. Eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, weil die Gerichte sie entweder als überraschende Klausel einstufen oder als unzumutbare Benachteiligung des Kunden werten. Die Kostenpflicht des Kostenvoranschlags muss damit vor Erstellung des Kostenvoranschlags ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, ein mündlicher Hinweis des Handwerkers genügt.

Ausnahme: Vergütung ist branchenüblich

Grundsätzlich gilt also, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags explizit vereinbart werden muss. Von dieser Grundregel gibt es aber eine bedeutende Ausnahme: Ist die Vergütung des Kostenvoranschlags branchenüblich (wie z. B. bei Reparaturen im Elektrobereich oder Kfz-Wesen), besteht der Vergütungsanspruch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.

Sind Kostenvoranschläge rechtsverbindlich?

Die zweite klassische Rechtsfrage im Zusammenhang mit Kostenvoranschlägen ist die Frage nach der Verbindlichkeit, denn nicht selten weichen die tatsächlichen Kosten von den veranschlagten Kosten ab.

Kostenvoranschläge sind normalerweise unverbindlich

Auch wenn landläufig viele der Ansicht sind, ein Kostenveranschlag sei eine verbindliche Kostenaufstellung, ist dem rechtlich nicht so. Grundsätzlich dient ein Kostenvoranschlag dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. Deshalb handelt es sich beim Kostenvoranschlag definitionsgemäß um die fachmännische Kalkulation von Kosten, die für einen bestimmten Auftrag wahrscheinlich anfallen werden. Der Handwerker schätzt also beim Kostenvoranschlag, welche Kosten bei der angefragten Reparatur anfallen werden, welche Materialien er benötigen und wie viel Zeit er brauchen wird. Auf diesen Schätzungen beruhend rechnet er die einzelnen Kostenpositionen aus, sodass der potenzielle Kunde einschätzen kann, welcher Kostenaufwand in etwa auf ihn zukommt. Da der Kostenvoranschlag somit lediglich die ungefähr zu erwartenden Kosten beziffert, ist er im Regelfall nicht rechtsverbindlich. Rechtlich gesehen ist der Kostenvoranschlag also lediglich eine unverbindliche Schätzung.

Ausnahme: Festpreisvereinbarung

Auch wenn Kunden mit dem Kostenvoranschlag bezwecken, herauszufinden, wie viel eine Reparatur, ein Bauauftrag oder eine Sanierung kostet, stellt der Kostenvoranschlag also im Regelfall keine verbindliche Preiszusage dar. Bei der Ausführung des Auftrags ist der Unternehmer daher nicht an die veranschlagten Kosten gebunden. Aber auch von dieser Grundregel gibt es wichtige Ausnahmen. So ist es z. B. bei der Erteilung des Auftrags möglich, den Kostenvoranschlag als verbindlich zu erklären. Lässt sich der Unternehmer auf eine solche Vereinbarung ein, spricht man von einer Festpreisvereinbarung, weil hier der Preis aus dem Kostenvoranschlag als rechtsverbindlich vereinbart wird. Wird also vereinbart, dass eine Reparatur, ein Bauprojekt oder eine Renovierung zum Preis des Kostenvoranschlags durchgeführt werden soll, wird der Kostenvoranschlag verbindlich. Daneben ist der Kostenvoranschlag auch dann verbindlich, wenn der Unternehmer garantiert, dass der Auftrag die veranschlagte Summe nicht überschreiten wird. In diesen Ausnahmefällen darf dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden, als auf dem Kostenvoranschlag veranschlagt wurde.

Darf der Kostenvoranschlag überschritten werden?

Da der Kostenvoranschlag nur in Ausnahmefällen verbindlich ist, darf er vom Unternehmer überschritten werden. Jedoch ist die Überschreitung des Kostenvoranschlags nicht grenzenlos möglich, denn auch der im Grundsatz unverbindliche Kostenvoranschlag hat eine rechtliche Bedeutung. So sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich vor, dass der Unternehmer den Auftraggeber – auch Besteller genannt – rechtzeitig über wesentliche Überschreitungen informieren muss.

Unterscheidung wesentlicher und unwesentlicher Überschreitung

Es ist also auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht jede Überschreitung zulässig, sondern es muss zwischen einer unwesentlichen Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung unterschieden werden. Während Kunden eine unwesentliche Überschreitung der Gesamtkosten akzeptieren müssen, haben sie bei einer wesentlichen Überschreitung verschiedene Rechte (z. B. Recht auf Information, außerordentliches Kündigungsrecht oder Schadensersatzansprüche). Wo genau die Grenze zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung verläuft, lässt sich aber mangels festen Prozentsatzes nicht eindeutig festlegen. Die Gerichte schwanken hier zwischen einer Überschreitung von zehn bis zu zwanzig Prozent. Überschreitet der Unternehmer die Gesamtsumme also um mehr als 10, 15 oder 20 %, muss er den Kunden darüber informieren, dem dann verschiedene Rechte zustehen.

Rechte des Kunden bei wesentlicher Kostenüberschreitung

Eine erhebliche Überschreitung des Kostenvoranschlags müssen Kunden nicht hinnehmen, sondern sie haben die Wahl zwischen der Fortführung zum höheren Preis oder einer außerordentlichen Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen sie allerdings die bereits erbrachten Leistungen bezahlen. Daneben kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese bestehen z. B., wenn der Unternehmer die zu niedrige Kalkulation zu vertreten hat oder den Kunden zu spät über die Kostensteigerung informiert. Da der Kunde aber den Fehler des Unternehmers bei der Kalkulation und den dadurch entstandenen Schaden nachweisen muss, sind Schadensersatzansprüche in der Regel nur schwer durchsetzbar.

Fazit: 

Rechtlich sorgt der Kostenvoranschlag also oft für Zündstoff, wenn er etwa gesondert vergütet werden soll oder der veranschlagte Preis überschritten wird. Im Regelfall ist der Kostenvoranschlag nicht extra zu vergüten, da für einen Vergütungsanspruch eine gesonderte Vereinbarung notwendig ist. Da ein Kostenvoranschlag nur eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten ist, stellt er aber auch keine verbindliche Kostengarantie dar. Handwerker sind deshalb im Normalfall nicht an den Kostenvoranschlag gebunden, müssen Kunden aber rechtzeitig auf erhebliche Abweichungen hinweisen.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Kostenvoranschlag

Welche Informationen muss der Kostenvoranschlag enthalten?

Unternehmer sollten bei der Erstellung des Kostenvoranschlages auf eine korrekte Aufschlüsselung gemäß der Berechnungsgrundlage achten. Ein professioneller Kostenvoranschlag sollte deshalb grundsätzlich schriftlich formuliert werden und folgende Informationen enthalten:

  • Art und Umfang der Arbeiten
  • (geschätzte) Arbeitszeit
  • (geschätzte) Arbeitskosten der Arbeitskräfte
  • Materialkosten
  • Gültigkeit des Kostenvoranschlags

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Aus § 649 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) lässt sich ableiten, dass es sich bei einem Kostenvoranschlag lediglich um eine „Kosteneinschätzung“ handelt – und er damit unverbindlich ist. Da dies den meisten Kunden nicht klar ist, sollten Betriebe und Unternehmen immer einen entsprechenden Hinweis in das Schriftstück einfügen.

Darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?

In einem bestimmten Rahmen muss der Auftraggeber eine Überschreitung hinnehmen. In der Vergangenheit sahen Gerichte eine Überschreitung von 10 % bis 20 % als akzeptabel an. Wann eine Abweichung wesentlich ist, muss ebenfalls im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.

Gemäß § 649 Abs. 2 BGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Überschreitung mitzuteilen. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Überschreitung akzeptiert oder außerordentlich kündigt. In diesem Fall sind die bereits erbrachten Bauleistungen abzurechnen.

Foto(s): ©Pixabay/loufre

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Rechtstipps zu "Kostenvoranschlag" | Seite 3

  • 07.10.2023 Rechtsanwalt Christian Schilling
    „… in einem Kostenvoranschlag ermittelt worden sind. Wichtig ist, dass beide Rechte alternativ nebeneinander stehen und sich ausschließen, sie können nicht gleichzeitig verlangt werden. Beweislast für Mängel …“ Weiterlesen
  • 07.10.2021 Rechtsanwältin Maike Kuhnert
    „… auch an den Heil- und Kostenplan gebunden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die tatsächliche Rechnung in keinem Punkt von dem Kostenvoranschlag abweichen darf. Der Zahnarzt kann häufig erst bei der Behandlung …“ Weiterlesen
  • 16.09.2021 Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
    „… der Reparaturrechnung oder auf Basis eines Sachverständigengutachtens ersetzt. Bei Bagatellschäden ist auch ein Kostenvoranschlag ausreichend. Hinweis : Vor der Reparatur sollte der österreichischen Versicherung …“ Weiterlesen
  • 15.09.2021 Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
    „… , ist auch ein Kostenvoranschlag ausreichend. Hinweis : Der Erstattungsanspruch ist stets auf die Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Restwerts beschränkt. 2. Bei einem Totalschaden des Unfallfahrzeugs ersetzt …“ Weiterlesen
  • 09.09.2021 Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek Magister Legum Europae
    „… : Sachschäden Reparaturkosten nach vorherigem Kostenvoranschlag bis zur Höhe des Zeitwerts, gegen Vorlage der Rechnung, auch von deutschen Werkstätten. Wenn die Reparaturkosten höher …“ Weiterlesen
  • 02.09.2021 Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
    „… ersetzt? Reparaturkosten werden nach Vorlage der Reparaturrechnung ersetzt. Kostenvoranschläge sind allenfalls bei Bagatellschäden ausreichend. Sind Sachschäden in Höhe von mehr als 1.500 Euro …“ Weiterlesen
  • 26.08.2021 Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
    „… der Reparaturrechnung erstattet. Deutsche Kostenvoranschläge und Sachverständigengutachten werden – im Gegensatz zu spanischen – von den Versicherungen als alleiniger Schadensbeleg oft nicht anerkannt. Zudem werden …“ Weiterlesen
  • 19.08.2021 Rechtsanwältin Amanda Heppelmann LL.M.
    „… eines Kostenvoranschlags abgerechnet werden. Wird der Schaden auf Gutachtenbasis abgerechnet, wird die Mehrwertsteuer meist nicht übernommen. Im Falle eines Totalschadens muss der Versicherung …“ Weiterlesen
  • 17.08.2021 Rechtsanwalt Mediator & Coach Robert Haas FA ArbR (1997)
    „… auf das Recht zur Selbstvornahme auf Null zu kürzen bis der Betrag nach dem Kostenvoranschlag mit einem Risikozuschlag von 10 % aufgebraucht ist. Musterschreiben finden Sie ebenfalls auf meiner Homepage …“ Weiterlesen
  • 16.06.2023 Rechtsanwalt Florian Kersten
    „… eine Mediation überhaupt Sinn macht. Wenn ja, erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung und einen Kostenvoranschlag von mir, und wir planen, je nach dem, was in Ihrer jeweiligen Situation sinnvoll erscheint …“ Weiterlesen
  • 27.06.2021 Rechtsanwältin Nina Restemeyer
    „… ? Das hängt von der Schadenhöhe ab, unter Umständen reicht auch ein Kostenvoranschlag. Der Schaden sollte allerdings in jedem Fall mittels Fotos dokumentiert werden. Steht mit ein Mietfahrzeug zu? Für …“ Weiterlesen
  • 09.06.2021 Rechtsanwalt Andreas Biernath
    „… entsprechender Quittungen, Kostenvoranschläge etc. 3. keine exakte Formulierung der beauftragten Arbeiten, Gewerke etc. Bspw. umfasst die Vereinbarung der Fenstermontage nicht zwingend die Montage …“ Weiterlesen
  • 25.05.2021 Rechtsanwältin Sabine Hermann
    „… , dass Kostenvoranschläge eben deutlich weniger belastbar sind. In dem Gutachten wird dann auch ausgeführt, dass man, um den von dem Geschädigten eingeholten Gutachten erhebliches entgegensetzen zu können …“ Weiterlesen
  • 16.06.2023 Rechtsanwalt Florian Kersten
    „… die Möglichkeit einer unverbindlichen Erstberatung an, in der Sie uns telefonisch oder per Email Ihren Fall schildern, eine schnelle fachliche Einschätzung, einen Kostenvoranschlag …“ Weiterlesen
  • 25.01.2021 Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M.
    „… Kostenvoranschlag später nur über einen Teil der Arbeiten eine Rechnung gestellt werden sollte. Ein weiterer Teil sollte in Bar ohne Rechnung bezahlt werden. Wegen Mängeln erklärte der Auftraggeber …“ Weiterlesen
  • 01.01.2021 Rechtsanwalt Dr. Alexander Pleh
    „… auch die Kosten für einen Sachverständigen oder einen Kostenvoranschlag. Ein Verkehrsunfall - wie klar die Sachlage auch zu sein scheint - kann immer juristische Probleme nach sich ziehen. Werden …“ Weiterlesen
  • 02.12.2020 Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
    „… zum unrenovierten Anfangszustand weiter verschlechtert habe. Sie forderten die Vermieterin im März 2016 auf, Tapezier- und Anstricharbeiten gemäß einem eingeholten Kostenvoranschlag ausführen zu lassen …“ Weiterlesen
  • 16.12.2020 Rechtsanwalt Fevzi Dal
    „… oder die entsprechende Werkstatt aufzusuchen, um ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag, je nach Schadenhöhe, erstellen zu lassen. Diese reicht dann der Anwalt bei der Versicherung des Unfallgegners ein, um für …“ Weiterlesen
  • 21.12.2022 Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.
    „… , der im Strafverfahren festgestellt wurde. Denn das sorgt immer wieder für Irritationen. Dazu ein Beispiel: Im Ermittlungsverfahren wird ein Kostenvoranschlag zur Akte gereicht, der einen Netto …“ Weiterlesen
  • 23.09.2020 Rechtsanwalt Joachim Kerner
    „… eines Kostenvoranschlags mit Reparaturkosten in Höhe von 3.832,85 €. Die Schädigerseite wollte den Fahrradschaden als wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen. Der Kläger müsse eine Abrechnung …“ Weiterlesen
  • 07.09.2020 Rechtsanwalt Florian Schmitt
    „… sich die Beauftragung eines Sachverständigen mit einer Schadenprognose oder einem Kostenvoranschlag, statt mit einem Gutachten. 7. Muss ich mein Auto nach dem Unfall reparieren lassen? Eine Pflicht dazu …“ Weiterlesen
  • 31.07.2020 Rechtsanwalt Johann-Friedrich v. Stein
    „… Saarbrücken hatte der Kläger einen Nasenbeinbruch erlitten und ließ insgesamt dreimal eine Septumplastik durchführen. Er stellte sich hierfür in der Klinik vor und ließ sich einen Kostenvoranschlag …“ Weiterlesen
  • 20.07.2020 Rechtsanwalt Harald Krüger
    „… ? - was ist denn wesentlich ? - schlechter als "am Anfang" ? - wieso denn Kostenbeteiligung und etwa der Kostenvoranschlag des Vermietermalers ? - und wieso denn die Hälfte ? Ihnen als Vermieter und Ihnen …“ Weiterlesen
  • 13.07.2020 Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
    „… aufgefordert Tapezier- und Anstricharbeiten gemäss einem beigefügten Kostenvoranschlag in Höhe von € 7.312,78 ausführen zu lassen und wollte in dieser Höhe einen Vorschuss vom Vermieter. Gesetzliche …“ Weiterlesen