Kostenvoranschlag - das müssen Sie wissen und beachten!
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Ob Bauarbeiten, Sanierungen oder Reparaturen – bevor Dachdecker, Fliesenleger, Elektriker oder andere Handwerker beauftragt werden, lassen sich nicht nur Verbraucher gern einen Kostenvoranschlag geben. Aus dem täglichen Wirtschaftsleben sind Kostenvoranschläge deshalb nicht mehr wegzudenken, denn als Kunde will man vorher wissen, welchen Preis man am Ende zahlen soll. Rechtlich gesehen gibt es viele Fragen rund um den Kostenvoranschlag. Zu den absoluten Klassikern der Rechtsfragen beim Kostenvoranschlag gehören die Fragen nach der Vergütung, die Verbindlichkeit von Kostenvoranschlägen und inwieweit Kostenvoranschläge überschritten werden dürfen.
Kann der Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden?
Die Verärgerung vieler Verbraucher beginnt schon damit, dass Handwerker und Co. den erstellten Kostenvoranschlag vergütet haben wollen. Als potenzieller Kunde beabsichtigt man mit dem Kostenvoranschlag aber, eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für Reparatur oder Sanierung zu bekommen und durch Preisvergleich den günstigsten Anbieter zu finden. Der Spareffekt geht jedoch verloren, wenn man jeden einzelnen Kostenvoranschlag gesondert bezahlen muss. Deshalb stellt sich rechtlich die Frage, ob Handwerker und Co. einen Rechtsanspruch auf Vergütung eines Kostenvoranschlags haben.
Vergütung muss gesondert vereinbart werden
Wie so oft im juristischen Bereich gibt es auf diese scheinbar simple Frage keine eindeutige Antwort, sondern es kommt auf den konkreten Einzelfall an. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge zwar, besagt aber, dass der Kostenanschlag – wie es den Kostenvoranschlag nennt – „im Zweifel“ nicht zu vergüten ist. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags gesondert vereinbart werden muss. Entscheidend für die Frage, ob Handwerker und Co. einen Vergütungsanspruch haben, ist daher die getroffene Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Nur wenn explizit vertraglich ausgemacht wurde, dass der Unternehmer den Kostenvoranschlag in Rechnung stellen darf, muss der Verbraucher oder Kunde seine Erstellung als eigene Dienstleistung bezahlen.
Verweis auf AGB ist nicht ausreichend
Kostenvoranschläge sind also in der Regel nicht zu vergüten. Nur wenn der Handwerker vorher explizit darauf hinweist, dass sein Kostenvoranschlag nicht kostenlos ist, und der Kunde sich darauf einlässt, hat der Handwerker einen Zahlungsanspruch für den Kostenvoranschlag. Rechtsgrundlage für diesen Zahlungsanspruch ist dann ein eigenständiger Vertrag über die Erstellung des Kostenvoranschlags. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn der Unternehmer lediglich auf seine AGB verweist und diese eine Regelung zur Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen enthalten. Eine derartige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, weil die Gerichte sie entweder als überraschende Klausel einstufen oder als unzumutbare Benachteiligung des Kunden werten. Die Kostenpflicht des Kostenvoranschlags muss damit vor Erstellung des Kostenvoranschlags ausdrücklich vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, ein mündlicher Hinweis des Handwerkers genügt.
Ausnahme: Vergütung ist branchenüblich
Grundsätzlich gilt also, dass die Vergütung eines Kostenvoranschlags explizit vereinbart werden muss. Von dieser Grundregel gibt es aber eine bedeutende Ausnahme: Ist die Vergütung des Kostenvoranschlags branchenüblich (wie z. B. bei Reparaturen im Elektrobereich oder Kfz-Wesen), besteht der Vergütungsanspruch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.
Sind Kostenvoranschläge rechtsverbindlich?
Die zweite klassische Rechtsfrage im Zusammenhang mit Kostenvoranschlägen ist die Frage nach der Verbindlichkeit, denn nicht selten weichen die tatsächlichen Kosten von den veranschlagten Kosten ab.
Kostenvoranschläge sind normalerweise unverbindlich
Auch wenn landläufig viele der Ansicht sind, ein Kostenveranschlag sei eine verbindliche Kostenaufstellung, ist dem rechtlich nicht so. Grundsätzlich dient ein Kostenvoranschlag dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. Deshalb handelt es sich beim Kostenvoranschlag definitionsgemäß um die fachmännische Kalkulation von Kosten, die für einen bestimmten Auftrag wahrscheinlich anfallen werden. Der Handwerker schätzt also beim Kostenvoranschlag, welche Kosten bei der angefragten Reparatur anfallen werden, welche Materialien er benötigen und wie viel Zeit er brauchen wird. Auf diesen Schätzungen beruhend rechnet er die einzelnen Kostenpositionen aus, sodass der potenzielle Kunde einschätzen kann, welcher Kostenaufwand in etwa auf ihn zukommt. Da der Kostenvoranschlag somit lediglich die ungefähr zu erwartenden Kosten beziffert, ist er im Regelfall nicht rechtsverbindlich. Rechtlich gesehen ist der Kostenvoranschlag also lediglich eine unverbindliche Schätzung.
Ausnahme: Festpreisvereinbarung
Auch wenn Kunden mit dem Kostenvoranschlag bezwecken, herauszufinden, wie viel eine Reparatur, ein Bauauftrag oder eine Sanierung kostet, stellt der Kostenvoranschlag also im Regelfall keine verbindliche Preiszusage dar. Bei der Ausführung des Auftrags ist der Unternehmer daher nicht an die veranschlagten Kosten gebunden. Aber auch von dieser Grundregel gibt es wichtige Ausnahmen. So ist es z. B. bei der Erteilung des Auftrags möglich, den Kostenvoranschlag als verbindlich zu erklären. Lässt sich der Unternehmer auf eine solche Vereinbarung ein, spricht man von einer Festpreisvereinbarung, weil hier der Preis aus dem Kostenvoranschlag als rechtsverbindlich vereinbart wird. Wird also vereinbart, dass eine Reparatur, ein Bauprojekt oder eine Renovierung zum Preis des Kostenvoranschlags durchgeführt werden soll, wird der Kostenvoranschlag verbindlich. Daneben ist der Kostenvoranschlag auch dann verbindlich, wenn der Unternehmer garantiert, dass der Auftrag die veranschlagte Summe nicht überschreiten wird. In diesen Ausnahmefällen darf dann nicht mehr in Rechnung gestellt werden, als auf dem Kostenvoranschlag veranschlagt wurde.
Darf der Kostenvoranschlag überschritten werden?
Da der Kostenvoranschlag nur in Ausnahmefällen verbindlich ist, darf er vom Unternehmer überschritten werden. Jedoch ist die Überschreitung des Kostenvoranschlags nicht grenzenlos möglich, denn auch der im Grundsatz unverbindliche Kostenvoranschlag hat eine rechtliche Bedeutung. So sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich vor, dass der Unternehmer den Auftraggeber – auch Besteller genannt – rechtzeitig über wesentliche Überschreitungen informieren muss.
Unterscheidung wesentlicher und unwesentlicher Überschreitung
Es ist also auch beim unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht jede Überschreitung zulässig, sondern es muss zwischen einer unwesentlichen Überschreitung und einer wesentlichen Überschreitung unterschieden werden. Während Kunden eine unwesentliche Überschreitung der Gesamtkosten akzeptieren müssen, haben sie bei einer wesentlichen Überschreitung verschiedene Rechte (z. B. Recht auf Information, außerordentliches Kündigungsrecht oder Schadensersatzansprüche). Wo genau die Grenze zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung verläuft, lässt sich aber mangels festen Prozentsatzes nicht eindeutig festlegen. Die Gerichte schwanken hier zwischen einer Überschreitung von zehn bis zu zwanzig Prozent. Überschreitet der Unternehmer die Gesamtsumme also um mehr als 10, 15 oder 20 %, muss er den Kunden darüber informieren, dem dann verschiedene Rechte zustehen.
Rechte des Kunden bei wesentlicher Kostenüberschreitung
Eine erhebliche Überschreitung des Kostenvoranschlags müssen Kunden nicht hinnehmen, sondern sie haben die Wahl zwischen der Fortführung zum höheren Preis oder einer außerordentlichen Kündigung. Bei der außerordentlichen Kündigung müssen sie allerdings die bereits erbrachten Leistungen bezahlen. Daneben kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Diese bestehen z. B., wenn der Unternehmer die zu niedrige Kalkulation zu vertreten hat oder den Kunden zu spät über die Kostensteigerung informiert. Da der Kunde aber den Fehler des Unternehmers bei der Kalkulation und den dadurch entstandenen Schaden nachweisen muss, sind Schadensersatzansprüche in der Regel nur schwer durchsetzbar.
Fazit:
Rechtlich sorgt der Kostenvoranschlag also oft für Zündstoff, wenn er etwa gesondert vergütet werden soll oder der veranschlagte Preis überschritten wird. Im Regelfall ist der Kostenvoranschlag nicht extra zu vergüten, da für einen Vergütungsanspruch eine gesonderte Vereinbarung notwendig ist. Da ein Kostenvoranschlag nur eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten ist, stellt er aber auch keine verbindliche Kostengarantie dar. Handwerker sind deshalb im Normalfall nicht an den Kostenvoranschlag gebunden, müssen Kunden aber rechtzeitig auf erhebliche Abweichungen hinweisen.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Kostenvoranschlag
Welche Informationen muss der Kostenvoranschlag enthalten?
Unternehmer sollten bei der Erstellung des Kostenvoranschlages auf eine korrekte Aufschlüsselung gemäß der Berechnungsgrundlage achten. Ein professioneller Kostenvoranschlag sollte deshalb grundsätzlich schriftlich formuliert werden und folgende Informationen enthalten:
- Art und Umfang der Arbeiten
- (geschätzte) Arbeitszeit
- (geschätzte) Arbeitskosten der Arbeitskräfte
- Materialkosten
- Gültigkeit des Kostenvoranschlags
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Aus § 649 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) lässt sich ableiten, dass es sich bei einem Kostenvoranschlag lediglich um eine „Kosteneinschätzung“ handelt – und er damit unverbindlich ist. Da dies den meisten Kunden nicht klar ist, sollten Betriebe und Unternehmen immer einen entsprechenden Hinweis in das Schriftstück einfügen.
Darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
In einem bestimmten Rahmen muss der Auftraggeber eine Überschreitung hinnehmen. In der Vergangenheit sahen Gerichte eine Überschreitung von 10 % bis 20 % als akzeptabel an. Wann eine Abweichung wesentlich ist, muss ebenfalls im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Gemäß § 649 Abs. 2 BGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Überschreitung mitzuteilen. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Überschreitung akzeptiert oder außerordentlich kündigt. In diesem Fall sind die bereits erbrachten Bauleistungen abzurechnen.
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Rechtstipps zu "Kostenvoranschlag" | Seite 2
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27.12.2022 Rechtsanwalt Felix Rostowski„Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten an die gegnerische Versicherung zur Regulierung übersendet. Der Versicherer zahlt nicht und besteht …“ Weiterlesen
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11.04.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms„… der Verfahrenskostenvorschuss als interne Kostenteilung greift, empfehlen wir die Einholung eines sogenannten Kostenvoranschlags. Diesen zu beantragen ist kostenlos, ganz leicht und bei jeder seriösen Kanzlei erhältlich …“ Weiterlesen
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01.12.2022 Rechtsanwalt Zjurdt-Gralf Hueck„… innerhalb von drei Jahren sichergestellt ist. Die Einholung eines Kostenvoranschlages oder der Abschluss eines letztlich noch nicht beiderseits bindenden Bauvertrages reichen nicht aus. Es muss ein Vertrag …“ Weiterlesen
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27.11.2022 Rechtsanwältin Jana Christina Hartmann„… dieser Bagatellgrenze können jedoch Kostenvoranschläge von Werkstätten ersatzfähig sein. Haushaltsführungsschaden Daneben ist auch der sogenannte „Haushaltsführungsschaden“ ersatzfähig. Wird bei einem Verkehrsunfall …“ Weiterlesen
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15.11.2022 Rechtsanwältin Valentina Stankovic geb. Momcilovic LL.M. Freiburg„… einer dortigen Versicherung besteht. Bei Abwicklung aufgrund eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens ist mit erheblichen Abzügen zu rechnen. Die Mehrwertsteuer wird generell nur bei Vorlage …“ Weiterlesen
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01.11.2022 Rechtsanwältin Janina Werner„… der letzten 3 bis 5 Jahre Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne der letzten 5 Jahre falls bereits Modernisierungen geplant sind: Gutachten und Kostenvoranschläge dazu Haus- und Gemeinschaftsordnung …“ Weiterlesen
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29.08.2023 Rechtsanwalt und Legal Coach Dr. Geertje Tutschka MCC„… Coachingstudie). In aller Regel wird zu Beginn ein kostenloses Informationsgespräch durchgeführt und danach ein Angebot für den Coachingprozess erstellt, aus welchem sich ähnlich wie bei einem Kostenvoranschlag …“ Weiterlesen
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20.09.2022 Rechtsanwalt Thomas Misikowski„… das Problem? Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Senat des Bundesgerichtshofs hatte 2018 entschieden, dass ein Schaden durch den Geschädigten nicht auf der Basis eines Kostenvoranschlages …“ Weiterlesen
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01.09.2022 Rechtsanwalt Dr. Andreas Schlegelmilch LL.M.„… sei unzulässig. Wahlmöglichkeit bei Geschädigten Grundsätzlich haben Geschädigte die Wahl bei der Schadensberechnung: Sie können auf der Basis eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags …“ Weiterlesen
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01.08.2022 Rechtsanwalt Dr. Dieter Jasper LL.M.„… Kostenvoranschläge vorlegen. Er kann selbst schätzen, welche Kosten entstehen. In der Praxis empfiehl es sich allerdings, Unternehmerangebote abzufragen und vorzulegen. Dabei ist sehr genau darauf zu achten …“ Weiterlesen
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28.06.2022 Rechtsanwalt Dominik Weiser„… . Vereinfacht ausgedrückt, kann ein Geschädigter im Reparaturfall eine Abrechnung des Schadens auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Haftpflichtgutachtens vornehmen. Er erhält dann die geschätzten …“ Weiterlesen
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17.03.2023 Rechtsanwalt Patrick Plückthun„Mit der Frage, ob man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall auch dann seinen Schaden fiktiv nach Gutachten oder einem Kostenvoranschlag abrechnen darf, wenn er das beschädigte Fahrzeug repariert …“ Weiterlesen
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14.06.2022 Rechtsanwältin Katrin Freihof„… Ihre Abmahnung sorgfältig und erörtere im Anschluss mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen, hierfür erstelle ich konkrete Kostenvoranschläge, damit Sie vorab über alle Kosten genau informiert …“ Weiterlesen
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03.05.2022 Rechtsanwalt Joachim Kerner„… oder Kostenvoranschlag meiner Werkstatt? Hier sind etliche Gesichtspunkte zu beachten. Handelt es sich um einen Bagatellschaden ( von der Rechtsprechung bis ca. 750,- € angenommen )? Dann kommt nur …“ Weiterlesen
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06.04.2022 Rechtsanwalt Tim Hermann„… . Die anfallenden Anwaltskosten sind dann Teil des Unfallschadens und die anwaltliche Tätigkeit ist für den Geschädigten kostenlos. 2. Feststellung der Schadenshöhe (Kostenvoranschlag oder Gutachten) Oft …“ Weiterlesen
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04.04.2022 Rechtsanwältin Kimia Dabiri„… sich im nächsten Schritt die Frage: Welche Schadensersatzansprüche stehen dem Geschädigten zu? 1. Rechtsanwaltskosten 2. Gutachterkosten / Kostenvoranschlag - dies richtet sich nach der Schadenshöhe 3. Totalschaden …“ Weiterlesen
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01.03.2022 Rechtsanwalt Dr. Dominic John Patrick Porta„… einfach, um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu erhalten. Tipps: Kontrollieren Sie noch heute, ob Ihre Bewohnbarkeitsbescheinigung noch gültig ist bzw. wann sie abläuft! Achten Sie bei einem Immobilienerwerb auf Mallorca darauf, dass eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung vorhanden ist“ Weiterlesen
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23.02.2022 Rechtsanwalt Torben Müller„… zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann, verlassen sich die Ermittlungsbehörden allzu oft auf Kostenvoranschläge, die von den Geschädigten zur Akte gereicht werden. Dies kann ein ganz schwerwiegender Fehler …“ Weiterlesen
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20.02.2022 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… bei der Werkstatt einen Kostenvoranschlag mit Foto vorlegt. Diesen kann er dann zu Erstattung bei der gegenerischen Versicherung einreichen. Ist der Schaden höher, sollte ein anerkannter …“ Weiterlesen
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21.01.2022 Rechtsanwalt Finn Streich„… , sich einen (kostenfreien oder kostengünstigen) Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Dieser Kostenvoranschlag ist sodann Grundlage dafür, um einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer durchsetzen zu können …“ Weiterlesen
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11.01.2022 Rechtsanwalt Dustin Bartz„… auf die Einholung eines kostengünstigeren Kostenvoranschlags einer Reparaturwerkstatt zur Schadensermittlung verwiesen werden kann. Der BGH entschied, dass zur Bestimmung, ob ein Bagatellschaden vorliegt …“ Weiterlesen
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26.04.2024 Rechtsanwalt Stefan Musiol„… mit Datenträger sollten selbst getragen werden. Außerdem soll man sich mit einem "kostenpflichtigen Kostenvoranschlag" einverstanden erklären, falls der Anbieter die Gewährleistung ablehnt, ohne dass die dann …“ Weiterlesen
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29.09.2022 Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg„… übernehmen, oder zahlt sie nach einem Kostenvoranschlag nicht, so ist ein privates außergerichtliches Ssachverständigengutachten erforderlich laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Es kommt …“ Weiterlesen
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01.11.2021 Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.„… einen Kostenvoranschlag von lediglich 3.500,- Euro ausgewiesen hätte, aber die sodann tatsächlich abgerechneten Kosten nicht erheblich den ursprünglich angesetzten Betrag überschritten habe. Solche Überschreitungen …“ Weiterlesen