Kündigung in der Probezeit: 3-Wochenfrist ab Zugang der Kündigung beachten 2019

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Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass eine Kündigung während der Probezeit keines Grundes bedarf und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schlicht entlassen kann, weil die Chemie nicht stimmt.

Dennoch bedeutet das nicht, dass die Kündigung auch wirksam ist. Es gibt viele Fälle, in denen die Kündigung auch innerhalb der ersten 6 Monate des Beschäftigungsverhältnisses unwirksam sein kann.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betrieb einen Betriebsrat hat und dieser zur Kündigung nicht gehört worden ist. Oftmals herrscht auch bei Arbeitgebern ebenfalls der Irrglaube, man müsse während der Probezeit den Betriebsrat nicht anhören.

Ferner kann die Kündigung unwirksam sein, wenn sie den Arbeitnehmer diskriminiert, wie z. B. eine Kündigung wegen einer ausgeheilten HIV-Infektion oder aufgrund einer bestehenden Homosexualität oder einer anderen Nationalität.

Darüber hinaus besteht bereits während der Probezeit ein besonderer Kündigungsschutz von Schwangeren, Arbeitnehmern in Elternzeit und Schwerbehinderten.

Es ist auch immer darauf zu achten, wer die Kündigung unterschrieben hat. Hat ein Bevollmächtigter die Kündigung unterschrieben, so muss dieser eine Vollmacht zur Kündigung im Original beilegen. Liegt keine Kündigungsvollmacht vor, so kann der Arbeitnehmer die Kündigung zurückweisen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Im besten Fall sind dann die 6 Monate abgelaufen und der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz. Dann hat es der Arbeitgeber nicht mehr so leicht, den Arbeitnehmer zu entlassen.

Es können folglich viele Umstände vorliegen, die zur Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung führen können.

Von entscheidender Bedeutung ist deshalb unbedingt die 3-wöchige Klagefrist einzuhalten. Selbst wenn die Kündigung aus den oben genannten Gründen unwirksam ist, wird sie dennoch wirksam, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Rechtsanwältin Julia Dehnhardt


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