Kündigung vom Arbeitgeber erhalten – was nun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Kündigung vom Arbeitgeber erhalten – was nun?

– Ruhe bewahren!

Bewahren Sie einen kühlen Kopf! Nur eine wirksame Kündigung beendet Ihren Arbeitsvertrag! Nicht jede Kündigung ist wirksam und gegen unwirksame Kündigungen sollten Sie sich wehren!

– Nichts unterschreiben!

Sie sind nicht verpflichtet den Empfang des Kündigungsschreibens schriftlich zu bestätigen.

Des Weiteren empfehlen wir keinen Auflösungsvertrag voreilig zu unterschreiben, ohne vorher mit einem Anwalt zu sprechen. Bitten Sie in diesem Fall Ihren Arbeitgeber um eine Bedenkzeit.

– Schnell handeln!

Sie müssen schnell handeln. Zunächst ist wichtig, dass Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Dabei reicht zur Wahrung der Frist eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Im übrigen ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen dafür frei zu geben.

Liegt eine fristlose Kündigung vor oder wurde Ihnen aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt, droht eine Sperrfrist von 12 Wochen, d.h. sie können Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Zeit verlieren. Dabei gilt das unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen hat.

– 3 Wochen-Frist beachten!

Sie müssen die Frist zur Erhebung einer Klage beim Arbeitsgericht beachten. Diese beträgt 3 Wochen mit Zugang der Kündigung. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist die Kündigung wirksam und Ihr Arbeitsverhältnis beendet. In Ausnahmefällen kann die Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht?

Diese Tipps können eine individuelle juristische Beratung nicht ersetzen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich vorsorglich an einen Rechtsanwalt wenden.

Rechtsanwältin Griessl bearbeitet vertieft Arbeitsrecht. Sie betreut und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aus dem gesamten Bundesgebiet aus den unterschiedlichsten Branchen.


Vania Griessl

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Zertifizierte Beraterin für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)


Louisenstraße 59

61348  Bad Homburg vor der Höhe


Tel:       +49 61729819332

Fax:      +49 61729819323

Mobil: +49 15777222259


E-Mail: V.Griessl@outlook.de

Web:    www.arbeitsrecht-bad-homburg.de


Stichworte: Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kündigung erhalten, Kündigungsschutzklage, fristlose Kündigung


Foto(s): https://pixabay.com/de/illustrations/beendigung-entlassung-arbeitslos-7386579/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Vania Griessl

Beiträge zum Thema