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Kurz und knapp 54 (Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Kaufrecht, Nachbarrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

 
Ärger wegen vermüllter Mietwohnung

Im Eilverfahren musste das Verwaltungsgericht Arnsberg über eine Messie-Wohnung entscheiden. Der Mieter hatte über längere Zeit Müll in seiner Wohnung gelagert. Die Wohnung war vollkommen verdreckt und voller Fliegen. Wegen des Geruchs ging ein Hinweis beim Ordnungsamt ein.

Das Ordnungsamt forderte den Mieter mehrfach erfolglos zur Reinigung der Wohnung auf. Schließlich verurteilten die Verwaltungsrichter den Vermieter, die Reinigung der Wohnung zu übernehmen. (Az.: 3 L 336/08)

 
Wer lügt, verliert Versicherungsschutz

Kunden von Privatversicherungen sind dazu verpflichtet, dem Versicherer wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wer beispielsweise vor Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben zu Erkrankungen macht, riskiert den Versicherungsschutz.

In einem solchen Fall kann das Versicherungsunternehmen den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und muss im Versicherungsfall keine Leistungen erbringen. (Landgericht Coburg, Az.: 22 O 558/06)

 
Automatik mit Anfahrtsschwäche

Ein Rechtsanwalt hatte sich ein Luxusauto mit 200 PS geleast. Doch das gute Stück kam wegen einer Anfahrtsschwäche nicht richtig auf Touren. Dagegen zog der Anwalt bis vor das Landgericht München I.

Die Richter wiesen seine Klage aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen ab. Das Automatikgetriebe mit Dieselmotor und Turbolader fiel in ein so genanntes Turbo-Loch, was seit dreißig Jahren bekannt ist und dem Stand der Technik entspricht. (Az.: 29 O 6962/07)

 
Nachbarschaftsstreit um Kletterturm

Eine Familie hatte auf ihrem Gartengrundstück einen Kletterturm für die Kinder errichtet. Der Nachbar sah sich durch den Lärm, den die Kinder beim Spielen machten, belästigt und zog vor das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.

Die Richter wiesen seine Klage gegen das Klettergerüst ab, denn in einem Wohngebiet ist das Spielen von Kindern jedenfalls üblich und muss von den Nachbarn hingenommen werden. (Az.: 4 K 25/08)

(WEL)


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