Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Kurz und knapp 28 (Internetrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Reiserecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Anschlussinhaber haftet für WLAN

Eine folgenreiche Entscheidung hat das LG Mainz für WLAN-Besitzer betroffen. Als Anschlussinhaber müssen sie für Rechtsverstöße, die andere Benutzer von ihrem unverschlüsselten Funknetz begangen haben, als sogenannte Störer haften.  

Ein Unbekannter bot mit der IP-Adresse der Anschlussinhaberin ein Computerspiel zum Download an. Für die Urheberrechtsverletzung musste sie gerade stehen, weil sie das Funknetz unverschlüsselt zugänglich gemacht hatte. (Az.: 7 O 65/07)

 
Miteigentumsübertragung auf Kinder

Das Oberlandesgericht München hat die Übertragung von Miteigentum auf ein minderjähriges Kind unter Anrechung auf den Pflichtteil für zulässig erachtet, weil das Miteigentum für das Kind ausschließlich rechtlich vorteilhaft ist. 

Gegen die Weitergabe von Familienvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten bestehen keine Bedenken. Die Kinder erhalten eine Rechtsposition an einem Vermögensgegenstand, der besonders wertbeständig ist. (Az.: 31 Wx 018/07)

 
Steuerabsetzung für Wasserpumpe?

Darüber musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entscheiden, weil ein Kläger die Aufwendungen für Erneuerung, Reparatur und den Betrieb von Wasserpumpen in seinem Keller als außergewöhnliche Belastung geltend machte.

Die Richter lehnten ab: Die Kosten seien nicht außergewöhnlich, weil sie innerhalb der Üblichen lägen und nicht nur wenigen Personen entstünden. Die Schwierigkeit des Grundstücks, eine Bodenquelle, sei kein besonders zu berücksichtigender Einzelfall. (Az.: 3 K 2646/05)

 
Gepäck geht nach Kontrolle am Flughaften verloren

Bei einem Sicherheitscheck am Flughafen wurden nicht zugelassene Gegenstände eines Passagiers einbehalten und ihm versichert, er bekomme sie nach dem Flug zurück. Doch am Zielflughafen waren die Gepäckstücke nicht mehr auffindbar. 

Er verlangte von der Fluggesellschaft Schadensersatz. Das LG Frankfurt a.M. wies seine Klage ab, weil sich das Gepäck zum Zeitpunkt des Sicherheitschecks noch nicht in der Obhut der Airline befunden hatte. (Az.: 3-13 O 170/06)

(WEL)


Artikel teilen:


Beiträge zum Thema