Makler erhält Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen Verstoß gegen EnEV

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir berichteten bereits mehrfach über die Tätigkeit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) als Verbraucherschutzverband im Zusammenhang mit Diesel-Fahrverboten oder auch der Einhaltung der umweltbezogenen Vorgaben der Pkw-EnVK. Nun richten sich die Abmahnungen der DUH auch gerne mal an Immobilienmakler.


Verstoß gegen § 16a EnEV?
Die abgemahnten Immobilienmakler sollen laut DUH gegen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) verstoßen haben. Für Makler sei hier vor allem § 16a EnEV: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen relevant.


Die Makler sollen in der beanstandeten Immobilienanzeigen der Informationspflicht aus § 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV über den Energieausweis nicht nachgekommen sein. Seit Inkrafttreten der EnEV im Jahre 2014 seien Makler dazu verpflichtet bei der Bewerbung von Immobilien bestimmte Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie anzugeben (soweit ein Energieausweis vorhanden ist).


Aufgrund der Verletzung der Informationspflicht fordert die DUH die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten von circa 240 €.


Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der DUH erhalten?
Hierbei ist Vorsicht geboten! Die vorschnelle Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlung des recht kleinen Betrages i.H.v. 240 € kann auch Jahre später noch kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die DUH das gegenüber ihr abgegebene Vertragsstrafeversprechen in der Unterlassungserklärung auch gerne Jahre später geltend macht. Hier reicht schon ein kleiner Fehler innerhalb einer Immobilienanzeige aus! In der Vergangenheit forderte die DUH eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.000 €!


Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten ist grundsätzlich die Heranziehung einer Beratung durch einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht (Gewerblichen Rechtsschutz) zu empfehlen. Zunächst muss mithilfe eines Fachanwalts erörtert werden, ob die Unterlassungserklärung überhaupt abgeben werden sollte. Ihr Fachanwalt kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen bzw. alternative Vorgehensweisen besprechen, um in einem Verstoßfall nicht einem Vertragsstrafeversprechen zu unterliegen.


Wie wir Ihnen helfen:
Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u.a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich für jeden unserer Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Lösungsstrategie entwickeln. Wir bieten Ihnen zudem folgende Vorteile:


• schnelle Hilfe durch unsere Fachanwälte
• persönliche und individuelle Beratung
• transparente Kosten
• bundesweite Unterstützung


Daneben hilft das Team unserer Kanzlei auch Ihnen gerne bei der Absicherung Ihrer Anzeigen. Durch ständige Aktualisierungen, Hinweise und unsere Erfahrungswerte in diesem Bereich sorgen wir dafür, dass Sie auch zukünftig vor Abmahnungen geschützt sind!


Lesen Sie sich gerne unseren Bericht über die Tätigkeit eines Fachanwalts im Gewerblichen Rechtsschutz durch und überzeugen sie sich selbst! https://www.anwalt.de/rechtstipps/fachanwalt-fuer-gewerblichen-rechtsschutz-welche-rechtsgebiete-sind-umfasst_163517.html
Schicken Sie uns einfach unverbindlich Ihre Abmahnung per E-Mail unter Angabe Ihrer Rückrufnummer. Oder rufen Sie uns einfach und schnell persönlich für ein kostenloses Erstgespräch an.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema