Marken-Abmahnung der Audi AG durch Kanzlei Kessler Kaiser wg Audi Ringen (Logo RS5) Import Tuning

  • 2 Minuten Lesezeit

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Die AUDI AG spricht aktuell, vertreten durch die Kanzlei Kessler Kaiser aus Würzburg, markenrechtliche Abmahnungen aus. 

 Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

 

Der Sachverhalt

Die AUDI AG hält diverse Wort/Bildmarken u.a. für 

  • „4 Audi Ringe“ – dem Logo von AUDI (Unionsmarke 000018812)
  • "quattro" (Nr. 000019430)
  • "A4" (Nr. 000018838)
  • "A5" (Nr. 004775177)
  • "A6" (Nr. 000018846)
  • "A7" (Nr. 000307413)
  • "S3" (Nr. 000019430)
  • "S4" (Nr. 000019489)
  • "S5" (Nr. 005244637)

Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler (eBay). In dem uns vorliegenden Fall wurde dem Händler vorgeworfen Schlüsselanhänger mit den 4 Audi Ringen angeboten und entsprechend beworben zu haben, obgleich er keine entsprechende Lizenz besitze. Es handele sich um keine Originalware.

Neben der Auskunft wird Vernichtung und Rückruf der betreffenden Produkte verlangt.

Darüber hinaus wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die AUDI AG vorsieht. 

Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von den Testkaufkosten und Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v 150.000,- Euro verlangt.

Zudem wird Ersatz eines noch nicht weiter bezifferten Schadensersatzes gefordert.

 

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese oftmals Grundlage einer weiteren Schadensersatzforderung bildet. Hier sollte juristisch geprüft werden, wie strategisch weiter vorzugehen ist. 

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.


UPDATE 28.10.2020:

Von einer Abmahnung betroffen ist nun auch ein Importeur von Tuning-Teilen (KFZ Zubehör).  Dabei sollen ebenfalls die Markenrechte der AUDI AG verletzt worden seien, da es sich um keine Originalware gehandelt habe.

Es wird ebenfalls Auskunft und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangt. Die Abmahnkosten werden mit 2.305,40 Euro beziffert.


Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 



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