Marken-Abmahnung der Giesswein Walkwaren AG wg. „Giesswein“
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Uns liegt eine Marken-Abmahnung der Giesswein Walkwaren AG bzgl. der Marke „Giesswein“ zur Prüfung vor.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.
Zum Hintergrund
Die Giesswein Walkwaren AG vertreibt u.a. in einem eigenen Onlineshop Shuhe. Der Firma gehören die Markenrechte für die Wort/-Bild Marke „Giesswein“ für Schuhe.
Dem Betroffenen wird vorgeworfen, in einem Onlineshop mit einer Bildmarke „Giesswein“ geworben zu haben, ohne dass der Onlineshop tatsächlich original Markenware der Firma anbietet. Zudem führe der Händler in die Irre, da er einzelne Modelle dem Markeninhaber fälschlicherweise zuordnete.
Gefordert wird die Abgabe einer vorformulieren, strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert i.H.v. 100.000,- Euro (!) verlangt.
Unser Rat
Hier ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dazu sollte man sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese oftmals deutlich zu weit gefasst ist und so schnell existenzielle Folgen haben kann. Insoweit gilt es zu prüfen, ob im Bedarfsfalle eine eingeschränkte – sogenannte modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.
Es dürften weiterhin gute Chancen bestehen, die geltend gemachten Anwaltsgebühren zu reduzieren, da der Streitwert hier unseres Erachtens zu hoch bemessen sein dürfte.
Hier kann bares Geld gespart werden!
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.
Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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