Markenabmahnung der HSV Fußball AG wegen HSV-Wort- und Bildmarke (Logo bei DIY) RAe von Appen

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kaum rollt der Ball, schießt der HSV gegen die (vermeintlich) unrechtmäßige Benutzung des HSV-Logos insbesondere bei DIY (Do it yourself = selbst hergestellte) Artikeln und der Verwendung der Wortmarke "HSV" in der Artikelbeschreibung. Vertreten wird der Verein dabei von den von Appen Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Die HSV Fußball AG ist u. a. Markeninhaberin des HSV-Logos als Wort- und Bildmarke. Von der Abmahnung betroffen sind derzeit insbesondere Anbieter von DIY Artikeln und Onlinehändler, die in der Artikelbeschreibung den „HSV“ erwähnen. 

Den Betroffenen wird eine markenmäßige Benutzung vorgeworfen. 

Es wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 50.000 Euro verlangt.

Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich noch binnen Frist an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden, da oftmals ein zu hoher Streitwert zugrunde gelegt wird. 

Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Onlinehändler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema