Markenanmeldungen und Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen: Was muss man beachten?
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Marken sind von enormer Bedeutung in unserer heutigen Wirtschaftsordnung. Im modernen marktwirtschaftlichen Wettbewerb müssen Unternehmen in der Lage sein, ihre Produkte von denen anderer auf den ersten Blick unterscheidbar zu machen. Über Marken lässt sich das Produktimage insgesamt bestimmen und transportieren. Sorgfältig ausgewählte, einprägsame, gezielt aufgebaute und gepflegte Marken dienen der Wiedererkennung von Produkten und daher der Kundenbindung.
Das „Markenrecht“ sollte daher von Beginn an auf der To-Do-Liste stehen, wenn es um die Gründung von Unternehmen oder die Markteinführung von (neuen) Produkten oder Dienstleistungen geht. Bestmöglicher Markenschutz setzt eine Markeneintragung voraus. Im Markenrecht gilt dabei der Grundsatz: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Markenanmeldungen sollten daher nicht aufgeschoben werden. Sonst besteht die Gefahr, dass Dritte Ihr ggf. bereits mit Mühen und Kosten als „Marke“ aufgebautes Zeichen als Marke anmelden und nachher von Ihnen Unterlassung der Nutzung der Marke und Schadensersatz verlangen. In diesem Fall müssten Sie Ihre Produkte umbenennen, Ihre Werbung und Webseiten ändern sowie mit der Marke versehene Printmedien vernichten und ggf. zurückrufen. All dies kann mit erheblichen Folgekosten verbunden sein.
Als Markeninhaber müssen Sie für einen beständigen Markenschutz sorgen. So müssen Sie darauf achten, dass Ihre Marke nicht durch unerlaubte Nutzung durch Dritte an Wert verliert. Marken stellen nicht selten einen erheblichen, manchmal auch den einzigen Wert eines Unternehmens dar. Sie müssen daher gegen Markenrechtsverletzungen konsequent und zügig vorgehen, wollen Sie keine Verwässerung Ihrer Marke riskieren. Markenrechtsverletzungen sind heutzutage fast gang und gäbe.
Vor einer Markenanmeldung ist zu prüfen, ob Ihre Wunschmarke überhaupt schutzfähig ist, andernfalls lehnt das Markenamt die Eintragung ab; die Anmeldegebühren erhalten Sie nicht zurück. Ferner sollte mit einer Markenrecherche geprüft werden, ob es bereits ältere identische oder ähnliche Marken und Kennzeichen gibt (Kollisionsgefahr). Andernfalls drohen Widersprüche gegen Ihre Markenanmeldung bzw. Löschungsverfahren gegen Ihre eingetragene Marke sowie teure Abmahnungen aus Marken. Die Markenämter prüfen nicht von sich aus, ob Ihre Marke Markenrechte Dritter verletzt.
Egal, ob Sie Waren oder Dienstleistungen anbieten, Werbung für Dritte betreiben, eine geschäftliche Webseite oder einen kommerziellen Blog oder Facebook-Auftritt unterhalten. Bei all diesen Handlungen müssen Sie Markenrechte Dritter beachten. Nutzen Sie unerlaubt Marken Dritter, begehen Sie eine Markenverletzung. In diesem Fall drohen Abmahnungen und Klagen. Diese sind mit erheblichen Gerichts- und Anwaltskosten verbunden. Daher sollte zur Vermeidung von Markenstreitigkeiten auf die Nutzung von Marken Dritter verzichtet oder durch Abschluss eines Markenlizenzvertrages die Zustimmung zur geplanten Markennutzung eingeholt werden.
Die Hinzuziehung eines Markenanwalts ist daher in zahlreichen Fällen angezeigt.
Wollen Sie eine Marke anmelden? Ich berate Sie bei der Markenfindung und übernehme die Markenanmeldung bei den Markenämtern.
- ich übernehme die Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke, d.h. prüfe ob absolute Schutzhindernisse vorliegen
- ich führe Markenrecherchen durch, um mögliche Kollisionen mit Marken Dritter zu erkennen (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche)
- ich entwerfe aufgrund Ihrer Zuarbeiten ein auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmtes Waren- und Dienstleistungsverzeichniss
- ich übernehme die Markenanmeldung und die anschließende Korrespondenz mit dem Markenamt und Ihnen
Wollen Dritte die Eintragung Ihrer Marke verhindern oder beseitigen? Ich verteidige Ihre Marke in Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren.
- ich prüfe, ob Widersprüche Dritter gegen Ihre Markenanmeldung bzw. Markeneintragung erfolgreich abgewehrt werden können
- ich übernehme für Sie die Korrespondenz mit den Markenämtern in Widerspruchsverfahren
- ich kämpfe für die Eintragung Ihrer Marke bei Beanstandungen wegen absoluter oder relativer Schutzhindernisse
Wollen Sie gegen Markenanmeldungen Dritter vorgehen? Ich schütze Sie vor Markenrechtsverletzungen durch Dritte
- ich prüfe, ob Widersprüche gegen Markenanmeldungen Dritter Aussicht auf Erfolg haben
- ich lege Widersprüche gegen Markeneintragungen für Dritte ein und übernehme die Korrespondenz mit den Markenämtern
Wollen Sie Marken Dritter nutzen oder Dritten die Nutzung Ihrer Marke gestatten? Ich vertrete Sie bei allen Verträgen rund um Marken und Kennzeichen
- wollen Sie eine Markenlizenz erwerben bzw. einräumen, entwerfe ich auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittene Markenlizenzverträge
- wollen Sie eine Marke kaufen oder verkaufen, erstelle ich für Sie individuelle Kauf- und Übertragungsverträge
- befinden Sie sich in einem Markenstreit, handele ich Abgrenzungsvereinbarungen mit dem Gegner aus
Nutzen Dritte Ihre Marke ohne Ihre Zustimmung? Ich schütze Ihre Marke bei Markenrechtsverletzungen Dritter
Sind Sie Inhaber einer Marke, Domain oder Firma, müssen Sie es sich nicht gefallen lassen, dass Dritte Ihre Marke oder Ihren Namen ungefragt für ihre geschäftlichen Zwecke und ohne Zahlung einer Vergütung nutzen. In diesen Fällen gilt es, die Markenrechtsverletzung umgehend abzustellen und den Rechtsverletzer zur Zahlung von Schadensersatz aufzufordern. Hierbei gehe ich wie folgt vor:
- ich mahne Dritte wegen Markenrechtsverletzung und Verletzung von sonstigen Kennzeichen (Domain, Firma, Titel) ab
- ich fordere Markenverletzer zur Beseitigung, Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf
- ich setze Ihre Ansprüche auf Domainlöschung oder Domainfreigabe zügig durch
- ich fordere Rechtsverletzer zur Auskunft, Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten auf
- ich setze Ihre Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz notfalls gerichtlich im Eilverfahren oder Klageverfahren durch
Haben Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten? Ich helfe Ihnen, diese ggf. abzuwehren bzw. Zahlungsforderungen zu senken
Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten sind keine Seltenheit. Wirft man Ihnen vor, dass Sie Marken oder Kennzeichen Dritter unerlaubt nutzen, müssen Sie nicht stets sofort „klein beigeben“. Sie sind Abmahnungen nicht rechtlos ausgeliefert. Markenrechtliche Abmahnungen erfolgen nämlich nicht immer berechtigt. So kann ein Markeninhaber z.B. niemandem verbieten, seinen eigenen Namen oder seine Anschrift zu benutzen. Weiterhin kann er auch nicht verbieten, dass Sie ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen zur Beschreibung von Merkmalen oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen verwenden. Oft sind auch die Zahlungsforderungen (Abmahnkosten, Schadensersatz) zu hoch.
Für die Überprüfung der Berechtigung einer Abmahnung, bei der zahlreiche Faktoren und rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, werden Sie regelmäßig fachkundigen Rat benötigen. Sie sollten deshalb im Zweifel einen in Fragen des Markenrechts erfahrenen Anwalt konsultieren. Die Markenämter selbst dürfen keine Rechtsberatung geben. Mit einem Markenanwalt können Sie dann auch das weitere rechtliche Vorgehen abklären. Dieser übernimmt für Sie:
- die Prüfung markenrechtlicher Abmahnungen auf ihre Berechtigung
- weise unberechtigte Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen zurück
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärungen bei berechtigten Markenabmahnungen
- ggf. die Verhandlung einer Abgrenzungsvereinbarung mit dem abmahnenden Markeninhaber
- die Hinterlegung von Schutzschriften bei Gefahr des Erlasses einer einstweiligen Verfügung
- die Prüfung bereits erlassener einstweilige Verfügungen auf ihre Berechtigung
- die Abgabe einer Abschlusserklärung bei berechtigter Eilverfügung zur Vermeidung weiterer Kosten
- die Korrespondenz mit dem Gegner und Gericht in Klageverfahren wegen Markenrechtsverletzung
Nehmen Sie Kontakt auf! Ihre Vorteile: persönliche Beratung durch spezialisierte Fachanwältin
Sollten Dritte Ihre Marke verletzen oder haben Sie eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
Die rechtliche Prüfung und Auseinandersetzung mit der Gegenseite sind dann mein Job! Sie können sich wieder Ihrem eigentlichen Kerngeschäft widmen. Handeln auf eigene Faust kann zudem zu ungewollten Eingeständnissen und Kosten führen, die Sie im Nachhinein nicht mehr abwenden können!
Denise Himburg - Rechtsanwältin Berlin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
www.ra-himburg-berlin.de
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