Markenrecht | Abmahnung der Firma relaxdays GmbH

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Firma relaxdays GmbH aus Halle vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Markenverletzung bzw. Verletzung des Unternehmenskennzeichens „relaxdays“ unter der Handelsplattform Amazon.

Unsere Sozietät ist auf die Bearbeitung markenrechtlicher Mandate spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marken gehören zu den gewerblichen Schutzrechten) und bietet betroffenen Unternehmen bundesweite Hilfe im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung. Betroffene Unternehmen können die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne an unsere E-Mail Adresse übersenden.

Hintergrund der Abmahnung der relaxdays GmbH:

Die Abmahnung wurde im vorliegenden Fall durch die Rechtsanwälte BHVSM aus Göttingen ausgesprochen. Hintergrund der Abmahnung der relaxdays GmbH ist der Vorwurf, dass durch das beim Amazon übliche Anhängen an das Angebot, welches mit der Angabe „von: relaxdays“ gekennzeichnet ist, das Unternehmenskennzeichen der Firma relaxdays GmbH verletzt würde. Es wird die Abgabe einer weitreichenden Unterlassungserklärung sowie Auskunft sowie Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 € verlangt.

Anhängen an fremde Amazon-Angebote = Markenverletzung?

Derzeit existieren viele Urteile zu der Frage, ob das Anhängen an ein fremdes Amazon Angebot, welches sich auf ein Markenprodukt eines Dritten bezieht (z.B. „von: XY“) eine Markenverletzung darstellt, wenn der sich anhängende Anbieter zwar ein identisches und baugleiches Produkt verkauft, dieses jedoch nicht mit der Marke des Markeninhabers versehen ist.

Die Rechtslage hierzu ist nicht einheitlich. So wurde eine nachträgliche Änderung der Produktbeschreibung und eine Abmahnung beispielsweise nicht als Verstoß gegen eine Marke, sondern ganz im Gegenteil als wettbewerbswidriges Handeln zu Lasten des Abgemahnten angesehen. Für die Frage, ob eine Markenverletzung gegeben ist, ist daher immer relevant, ob die Marke dem Amazon-Angebot nachträglich hinzugefügt wurde und wie die Marke im Amazon Angebot konkret eingebunden ist. Wir haben diese Problematik und die hierzu ergangenen Rechtsprechung bereits in diesem Artikel skizziert.

Bei Abmahnung: Fachanwalt!

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Händler und Unternehmen, die Abmahnungen wegen Markenverletzungen erhalten haben. Wir sind auf die Bearbeitung markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Markenrecht. Das Markenrecht gehört zum Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Wir haben unsere Mandanten in den letzten Jahren in hunderten markenrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung (hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax)
  • Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ein faires Honorar mit vollständiger Kostentransparenz von Anfang an

Gerne können Sie uns für eine erste kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren.



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