Markenrechtliches Abmahnschreiben der Schmidt Spiele GmbH durch die 24IP Law Group

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In diesem Artikel geht es um eine aktuelle Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH wegen der Verletzung ihrer Markenrechte, die von der Rechtsanwaltskanzlei 24IP Law Group erstellt worden ist.

Sollten auch Sie oder Ihr Unternehmen eine solche Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax: Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So bleiben die meist knappen Fristen sicher gewahrt. 

Welchen Vorwurf lässt Schmidt Spiele durch ihren Rechtsanwalt erheben?

In dem Schreiben wird ausgeführt, dass die Schmidt Spiele GmbH Inhaberin der sowohl als deutsche Marke als auch als Unionsmarke angemeldeten Bezeichnung „Mensch ärgere dich nicht“ sei.

Dem Adressaten der Abmahnung wird des Weiteren vorgeworfen, diese Marke im Angebot eines von ihm selbst hergestellten Gesellschaftsspiels auf amazon.de rechtswidrig verwendet zu haben.

Wegen der bei einer Gegenüberstellung behaupteten Warenidentität und der mindestens bestehenden Zeichenähnlichkeit sei eine Verwechslungsgefahr verwirklicht sowie eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft nach dem UWG, sodass insbesondere ein Unterlassungsanspruch der Schmidt Spiele GmbH nach § 8 UWG begründet sei.

Was fordert der Rechtsvertreter von 24IP Law für seine Mandantin?

Die Schmidt Spiele GmbH lässt in dem Abmahnschreiben folgende Forderungen durch ihren Rechtsanwalt stellen:

  • Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung bzgl. des Umfangs der gerügten Rechtsverstöße sowie des dadurch erreichten Umsatzes und Gewinns 
  • Schadensersatzzahlungen für alle durch die Zuwiderhandlung entstandenen und noch entstehenden Schäden
  • Erstattung der für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR

Wie sollte ich als Empfänger eines solchen Schreibens optimalerweise reagieren? 

Wie in dem Abmahnschreiben ausgeführt, erfreut sich ein Gesellschaftsspiel wie „Mensch ärgere dich nicht“ einer großen Bekanntheit in Verbraucherkreisen und die angeblich verletzte Marke ist schon seit sehr geraumer Zeit für die Schmidt Spiele GmbH eingetragen. Wegen der daraus resultierenden großen Bekanntheit des Unternehmens auf der Gegenseite und überragenden Kennzeichnungskraft des streitgegenständlichen Zeichens sollte man als Konkurrent Vorsicht bei der Vermarktung identischer Waren walten lassen.

Ist es aber einmal zu einer Abmahnung wegen der Verletzung von Marken gekommen, kann ein in diesem Fachgebiet versierter Rechtsanwalt Abhilfe schaffen. Er kann die aus wirtschaftlicher Perspektive nicht unbeachtlichen Forderungen auf ihre Rechtfertigung überprüfen, insbesondere, ob die dargelegte Warenidentität und Zeichenähnlichkeit tatsächlich bestehen. Es kann dann sein, dass Ihnen zu einer Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben im Regelfall beigefügten Unterlassungserklärung geraten wird. Dies ist allerdings auch in modifizierter Form möglich, da insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe häufig zu großzügig angesetzt wird.

Wir kennen die Gegner seit Jahren und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – Sie finden die notwendigen Infos hier

Dr. Wallschein & Drouven Anwälte für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
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Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


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