Veröffentlicht von:

Mehrere negative Google-Bewertungen erhalten? So gehen Sie vor!

  • 3 Minuten Lesezeit
Wurde Ihr Google-Profil plötzlich mit mehreren negativen Bewertungen "bombardiert"? Solche Mehrfachbewertungen durch dieselbe Person können rechtswidrig sein und gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Als Spezialist für Reputationsrecht im Internet unterstützt Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil Mandanten bundesweit, sich gegen derartige Negativeinträge zur Wehr zu setzen. Betroffene können ihm kostenlos den Link zu ihrem Profil oder Screenshots der Bewertungen zusenden, um eine unverbindliche Ersteinschätzung und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu erhalten. Negative Bewertungen sind unter bestimmten Umständen (unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, strafrechtlich relevante Inhalte, Datenschutzverstöße, vulgärer Sprachgebrauch, negative Äußerungen über ein Unternehmen als Arbeitgeber) rechtswidrig oder richtlinienverletzend. Das Erstellen mehrerer negativer Bewertungen mit dem Ziel der Rufschädigung ist nicht gerechtfertigt und kann juristisch angegangen werden. Thomas Feil bietet einen kostenfreien Service zur Ersteinschätzung dieser Fälle und unterstützt bei der juristischen Vorgehensweise gegen ungerechtfertigte Negativeinträge.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ihr Google-Profil wurde plötzlich von mehreren Accounts mit negativen Bewertungen "bombardiert"? Das kann rechtswidrig sein, denn wenn ein und dieselbe Person mehrere negative Einträge verfasst, ist dies nicht zulässig.

Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen rechtswidrige Negativeinträge auf allen Portalen zur Wehr zu setzen. Ich biete folgenden kostenfreien Service an:

  1. Schicken Sie mir den Link zu Ihrem Profil oder Screenshots der negativen Bewertungen per Mail zu.
  2. Ich schaue mir Ihren Fall unverbindlich an.
  3. Sie erhalten von mir zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung, sowie einen Vorschlag, wie in Ihrem Fall bestmöglich vorgegangen werden sollte. Hierbei teile ich auch mit, welche Kosten durch eine Beauftragung meiner Kanzlei anfallen würden.

Darf ein und dieselbe Person mehrere negative Google-Bewertungen über Sie verfassen?

Grundsätzlich dürfen Menschen Sie negativ bewerten - solange die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und nicht gegen die Richtlinien des jeweiligen Portals verstoßen wird.

Eine einzelne negative Bewertung bei Google kann unter folgenden Gesichtspunkten rechtswidrig oder richtlinienverletztend sein:

  1. Es sind in der negativen Eintragung unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten.
  2. Es wird Schmähkritik geübt (d.h. Äußerungen, die nur der Diffamierung dienen und keine sachliche Diskussion fördern sollen).
  3. Es sind strafrechtlich relevante Inhalte vorhanden (Beleidigungen, Bedrohungen etc.).
  4. Datenschutzverstöße
  5. Vulgärer Sprachgebrauch
  6. Speziell bei Google: negative Äußerungen über ein Unternehmen als Arbeitgeber/in aus Arbeitnehmersicht.

Weitere Fallkonstellationen sind vorhanden, die eine einzelne Bewertung auf Grundlage geltenden Rechts oder der Richtlinien von Google löschbar werden lassen.


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten

https://thomas-feil.de/faq-google-bewertung-loeschen/


Wenn eine Person mehrere Negativeinträge verfasst ... rechtswidrig?

Das Recht auf freie Meinungsäußerung besteht hinsichtlich einer negativen Bewertung. Das heißt, dass eine Person die eigenen schlechten Erfahrungen einmal mitteilen darf.

Legt sich die bewertende Person aber mehrere Accounts an, nur um Ihnen durch Mehrfachbewertungen einen größeren Rufschaden zuzutragen, ist dies rechtswidrig.

Denn dann ist der Zweck dieser Aktion nicht mehr die Meinungsäußerung, sondern die Rufschädigung. Und Handlungen, die einzig und allein der Rufschädigung dienen, sind nicht gerechtfertigt.

Eine Person darf also nicht mehrere rufschädigende negative Google-Bewertungen über Sie anfertigen, nur um Ihr Google-Profil schlecht möglichst darzustellen.

thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Wie wehrt man sich gegen mehrere negative Bewertungen durch eine Person?

Oft haben Betroffene einen konkreten Verdacht, wer hinter den mehrfachen Negativeinträgen stecken könnte - teilweise aber auch nicht. Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie sich hiergegen überhaupt gewehrt werden kann.

Denn es ist sehr einfach, sich anonym bei Google mehrere Accounts anzulegen und die Nachverfolgbarkeit ist schwierig.

Hier hilft die genaue Kenntnis der Rechtslage zu Onlinebewertungen. Onlineportale sind nämlich bei Bewertungen, die negativ und nicht zuzuordnen sind, dazu angehalten nachzuweisen, ob die bewertende Person tatsächlich Erfahrungen im Umgang mit dem bewerteten Unternehmen gesammelt hat.

Diese Nachweise müssten bei einer juristischen Vorgehensweise gegen Negativeinträge für jeden Negativeintrag einzeln von Google dargelegt werden. Eine Person, die mehrere Accounts bedient, kann aber erfahrungsgemäß nur für einen Negativeintrag einen solchen Nachweis erbringen.

So lässt sich durch ein juristisches Vorgehen gegenüber Google erfahrungsgemäß gut aufdecken, inwieweit einzelne Bewertungen überhaupt gerechtfertigt sind.

Nutzen Sie meinen kostenfreien Service!

Falls Sie akut Probleme mit negativen Bewertungen - ganz gleich, ob eine einzelne oder mehrere - bei Google haben, können Sie mich unverbindlich kontaktieren.

Schicken Sie mir gern den Link zu Ihrem Google-Profil oder Screenshots der negativen Einträge zu. Ich melde mich zeitnah mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück und teile konkret mit, welche Kosten bei einer Beauftragung meiner Kanzlei anfallen würden.

So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, inwieweit Sie sich juristisch gegen Negativeinträge bei Google wehren möchten.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Feil

Beiträge zum Thema