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Mietkautionsbürgschaft: Wie funktioniert sie?

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Mietkautionsbürgschaft: Wie funktioniert sie?

Mietkautionsfreie Wohnungen und Häuser sind schwer zu finden. Für die Kaution muss man in der Regel drei Monatsmieten berappen. Und wenn man Möbel oder eine Küche für die neue Wohnung anschaffen will, ist das Geld manchmal knapp. Das haben auch Banken, Sparkassen und Versicherer entdeckt und ein Finanzierungsmodell speziell für Umzugswillige entwickelt. Was ist von der Kautionsbürgschaft zu halten? 

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Kreditinstitute bieten ihren Kunden besondere Bürgschaften für die Mietkaution an. Auch Versicherer bieten mittlerweile solche Kautionsbürgschaften an. Man spricht dann auch von sog. Mietkautionsversicherungen oder Kautionsversicherungen, weil eben ein Versicherer für die Kaution bürgt. Aber im Grunde genommen handelt es sich auch hierbei um eine Kautionsbürgschaft. 

Je nach Bürgschaftsvariante muss der Kunde einen Einstiegsbetrag (Aufnahmegebühr, Urkundengebühr etc.) und in der Folgezeit relativ geringe monatliche Raten an das Kreditunternehmen zahlen. Nach einem internen Scoring und einer Schufa-Auskunft bürgt dieses gegenüber dem Vermieter für die Mietkaution. Die Kosten trägt allein der Mieter. Der Mieter erhält eine Urkunde und übergibt sie vor Mietbeginn dem Vermieter. Dieser erspart sich das Anlegen der Kaution auf einem Sparbuch und kann sich nach Mietende für etwaige Ansprüche direkt an das Kreditinstitut oder die Versicherung wenden. 

Mietkautionsbürgschaft gegen monatliches Entgelt

Gerade die niedrigen Monatsraten erscheinen verlockend. Man sollte allerdings nicht vergessen, dass es sich bei diesen Mietkautionsbürgschaften um entgeltliche Bürgschaften handelt, an denen Versicherungen, Banken, und Kreditunternehmen etwas verdienen wollen. Schließlich bürgen sie für die Kaution und geben quasi einen Kredit. Dafür wird wiederum der Kunde zur Kasse gebeten. 

Vor der endgültigen Entscheidung sollte man zudem bedenken, dass der Vermieter die Kaution auf einem separaten Konto als Spareinlage (Sparbuch) anlegen muss. Hier vermehrt der Mieter also während der Mietzeit noch sein Geld, da er über das Sparbuch oder andere Anlageformen, sofern mit dem Vermieter vereinbart, Zinsen erhält. Der Zinsertrag dürfte jedoch minimal sein.  

Auf der anderen Seite sollte man berücksichtigen, wie teuer eine Überziehung des Girokontos mit der Kautionssumme käme. Denn insbesondere bei einer längerfristigen Kontoüberziehung kann sich eine Mietkautionsbürgschaft oder Kautionsversicherung wieder eher rechnen. 

Vermieter muss Mietkaution anlegen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 2010 ein wichtiges Urteil zur Anlageform der Mietkaution im Wohnraummietrecht gefällt und damit die rechtliche Position der Mieter erheblich sicherer gemacht (Urteil v. 13.10.2010, Az.: VIII ZR 98/10). Denn der Mieter darf vor Zahlung der Mietkaution verlangen, dass ihm der Vermieter erst ein insolvenzfestes Sonderkonto benennt. Laut § 551 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Vermieter dazu verpflichtet, die Mietsicherheit getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Das gilt unabhängig davon, welche Anlageform konkret vereinbart ist. Diese strikte Trennung der Kaution vom Vermögen des Vermieters fordert das Gesetz, damit sie vor dem Zugriff von Gläubigern des Vermieters geschützt ist. 

Dieser Schutz, den § 551 Absatz 3 BGB zugunsten des Mieters normiert, gilt bereits ab dem Abschluss des Mietvertrages. Denn würde der Mieter die Mietkaution zuerst auf ein nicht insolvenzfestes Konto einzahlen oder die Summe in bar zahlen müssen, widerspräche das dem Gesetzeszweck, da die Vorschrift gerade eine solche Sicherheitslücke verhindern will. 

Die Wahl der Anlageform ist den Mietparteien überlassen, wobei allerdings vorausgesetzt wird, dass der Vermieter die Kaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Sparanlagen geltenden Zinssatz und mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten anzulegen hat. Die Erträge fließen dem Mieter zu und erhöhen entsprechend die Sicherheit. 

Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft abwägen

Bevor man sich für eine Kautionsbürgschaft entschließt, sind Rechenkünste gefragt. Bei der Abwägung zwischen Bürgschaft und Selbstzahlung sollte man also ausrechnen, wie teuer eine Bürgschaft über die Laufzeit käme, wie die Verzinsung der Kaution auf dem Kautionssparbuch zu den gesetzlichen Zinsen ausfiele und wie eine Überziehung des Girokontos zu Buche schlagen würde.

Vielleicht bieten sich auch im Privatbereich Möglichkeiten und man schafft sich die Einrichtung für die neue Wohnung erst nach und nach an, sowie es der Geldbeutel zulässt. Möglicherweise ist es vernünftiger, die Wohnungssuche fortzusetzen und ein Heim zu wählen, das dem eigenen Portemonnaie eher entspricht. 

anwalt.de-Empfehlung: Die Mietkaution sorgt zwischen Vermietern und Mietern immer wieder für Ärger, der nicht selten vor Gericht landet. Ihr Vermieter zahlt Ihnen die Kaution nicht (vollständig) zurück oder verwendet sie noch während der Mietzeit? Wenden Sie sich bei diesen und ähnlichen Problemen am besten an einen Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht!

(WEL)

Foto(s): ©Adobe Stock/Krakenimages.com

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