Mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse die "eigene Bank" gründen?

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Niemand kann und soll sicherlich eine Bank im rechtlichen Sinne gründen. Auch keine kleine Privateinrichtung, die Kredite vergibt. All dies wäre entweder ein gewaltiger Aufwand, oder ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz KWG.

Allerdings sind die pauschaldotierte Unterstützungskasse oder auch die Direktzusage betriebswirtschaftlich ein Instrument, das zur Innenfinanzierung führt und für das Unternehmen Liquidität aus eigener Kraft schafft. Dieser Effekt ist sehr begrüßenswert und für viele Unternehmen von unschätzbarem Vorteil und ist mit einer "eigenen Bank" durchaus vergleichbar.

Im Ergebnis gründen Sie Ihre  eigene Bank, die sich durch Mitarbeitersparbücher finanziert 

Vereinfacht lässt sich das Ganze wie folgt erklären:

  • Der Mitarbeiter wandelt Teile seines Gehaltes um bzw. verzichtet auf die Auszahlung
  • Der Unternehmer zahlt diesen Betrag im Rahmen der Zusage erst zum Rentenbeginn, üblicherweise als Einmalzahlung, an den Mitarbeiter aus. Aufgrund der späten Auszahlung sagt der Arbeitgeber auch einen Zins dafür zu. Dieser beträgt derzeit meist 1,00 % bis max. 2,00 %, je nach Vorstellung und Möglichkeit des Arbeitgebers
  • Zum Rentenbeginn zahlt der Arbeitgeber dann diesen Betrag zuzüglich der Zinsen aus
  • In der Zwischenzeit arbeitet der Unternehmer mit diesem Geld, finanziert sein Unternehmen, tilgt Kontokorrent oder Kredite, investiert in Anlagevermögen oder legt diese Liquidität als jederzeit verfügbare Reserve am Kapitalmarkt an.

Kommen die Mittel nicht vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung, sondern vom Arbeitgeber durch monatliche Bausteine statt einer Gehaltserhöhung, ist dies im Ergebnis das Gleiche.

Die erheblichen Vorteile für den Arbeitnehmer habe ich in meinem Rechtstipp "Die pauschaldotierte Unterstützungskasse aus Arbeitnehmersicht" erläutert.

Für den Arbeitgeber entsteht so eine erhebliche Liquidität, die er zwar im Rahmen der Zusage später zurückzahlen muss, die für ihn aber bis zu diesem Zeitpunkt im Ergebnis nichts anderes als ein zinsgünstiges, sicherheitenfreies und langfristiges Darlehen ist.

Der Mitarbeiter braucht auch keinerlei Sicherheit, da sein Anspruch aus der Gehaltsumwandlung ab dem ersten Tag durch den Pensionssicherungsverein gesichert ist. Für den arbeitgeberfinanzierten Teil gilt dieser Schutz nach den gesetzlichen Regelungen nach dem 3. Jahr.

Selbstverständlich hat der Arbeitgeber, um diese Liquidität zu erlangen, geringfügige Verwaltungskosten, Kosten für die Konzeption und auch den Pensionssicherungsverein zu zahlen, er hat aber auch Steuervorteile.

Diese Kosten, die das Unternehmen aufwenden muss, haben Auswirkungen auf den Zins, den der Unternehmer mit dieser Liquidität erzielen soll, wenn das System kostenneutral sein soll. Je nach Ausgestaltung des Systems erhöhen die effektiven Kosten den Zins, der erwirtschaftet werden muss, um durchschnittlich 0,2 %.
Dieser Break-Even-Zins, ab dessen Erreichung das Modell kostenneutral ist, lässt sich für ein Worst-Case-Szenario, also für ein Versorgungswerk ohne Fluktuation oder Ersatz ausgeschiedener Mitarbeiter, einem sogenannten aussterbenden Versorgungswerk, anhand der individuellen Mitarbeiterdaten und der gewünschten Parameter für die Ausgestaltung berechnen.

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sind solche Modelle kalkulierbar wie ein Sparbuch oder ein Darlehen. Lediglich der dem Mitarbeiter zugesagte Zins sowie die Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten müssen über die Laufzeit im Unternehmen erwirtschaftet werden. Dies ist aber auch im Kontokorrent- und Darlehensbereich der Fall.

Die Gründung eines derartigen Systems ist einfach und die Kosten im Vergleich zu einer Versicherung nur ein Bruchteil.

Gerne erstellen wir für Sie eine entsprechende Musterhochrechnung nach vorheriger Abklärung Ihrer Zielvorstellungen, damit Sie sich einen ersten Überblick über die Wirkweise einer pauschaldotierten Unterstützungskasse in Ihrem Unternehmen verschaffen können. 

Einen weiterführenden Artikel zum Beratungsablauf und den einzelnen Schritten in Zusammenfassung mit der Gründung oder Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse finden Sie hier.

Hinweis auf den kostenfreien Liquiditätsrechner auf unserer Website pauschaldotierte Unterstützungskasse e. V.

Auf unserer Website kann jeder Unternehmer mit dem bAV-Rechner, die Auswirkung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse auf seine Liquidität unter Zugrundelegung unterschiedlichster Monatsbeiträge, Zusagezinsen, Anlagezinsen und  Arbeitgeberzuschüsse für sich selbst ermittleln und zur Grundlage weiterer Schritte machen. 



 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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