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Mündlicher Vertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit
Mündlicher Vertrag - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist unter einem mündlichen Vertrag zu verstehen?

Der mündliche Vertrag wird – anders als der schriftliche Vertrag – formlos, meist per Handschlag, geschlossen. Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend.

Sobald beide Parteien zu Kaufpreis, Kaufgegenstand und dem jeweiligen Vertragspartner übereingekommen sind, ist der Vertrag abgeschlossen.

Ein mündlicher Vertrag ist vor allem beim Kauf gebrauchter Waren – zum Beispiel über eBay – üblich. Im Alltag stellt er den Regelfall dar. Ein mündlicher Vertrag kommt beispielsweise beim Einkauf in der Bäckerei, im Blumenladen, im Friseursalon oder im Einzelhandelsgeschäft zustande.

Ein mündlicher Vertrag genügt nicht immer

Nicht immer ist ein mündlicher Vertrag ausreichend. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn eine notarielle Beurkundung nötig ist, damit der Vertrag wirksam wird.

Ein mündlicher Vertrag reicht nicht aus, wenn es sich um

  • den Abschluss einer Versicherung
  • einen Immobilien- oder Grundstückskauf
  • die Übernahme von Bürgschaften
  • den Abschluss eines Erbvertrags, Ehevertrags, längerfristigen Mietvertrags

handelt. In diesen Fällen ist ein Vertrag in schriftlicher bzw. notariell beglaubigter Form unumgänglich, da dieser für mehr Rechtssicherheit sorgt.

Foto(s): ©Pexels/Gustavo Fring

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