Neue Berufszulassung für Immobilienverwalter gilt ab 01.08.2018

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Ab 01. August 2018 bedürfen Verwalter für WEG- und Mietenverwaltung der Erlaubnis für ihre Tätigkeit. 

Für Verwalter, die schon tätig sind, besteht aber eine Übergangsfrist für die Stellung des Antrages bis zum 01. März 2019.

Voraussetzung ist zunächst, dass der Verwalter persönlich und wirtschaftlich zuverlässig ist, also weder durch unpassende Vorstrafen noch durch finanzielle Unregelmäßigkeiten wie etwa Insolvenzen aufgefallen ist. Steuerschulden sind problematisch.

Weitere Voraussetzung ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung über 500.000,00 € je Versicherungsfall und 1.000.000,00 € pro Jahr.

Weiter wird eine Pflicht zur Fortbildung eingeführt. Der Verwalter und alle unmittelbar bei der Verwaltung „mitwirkenden Mitarbeiter“ müssen sich in einem Umfang von 20 Stunden in drei Jahren fortbilden. Es kann dabei reichen, wenn „Schlüsselkräfte“ weitergebildet werden, die die Aufsicht über andere Mitarbeiter ausüben.

Die Fortbildung ist auf Anforderung der Behörde gegenüber nachzuweisen, wofür die Bescheinigungen 6 Jahre lang aufzuheben sind. 

Die Fortbildung und die berufsspezifische Qualifikation sind auf Anforderung auch dem Auftraggeber nachzuweisen, wobei es hier genügt, auf entsprechende Nachweise auf der Internetseite zu verweisen.

In der MaBV ist als Maßstab für den Zeitraum immer von drei Kalenderjahren die Rede. Es gibt daher Autoren, die meinen, dass die Fortbildungsplicht am 01. Januar 2018 begann. Die Gewerbeordnung selbst spricht aber von einem Zeitraum von drei Jahren. Ich meine daher, dass dieser erst mit Aufnahme der Tätigkeit beginnen kann, im Zweifel also auch an einem 1. Dezember. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten.

Wer gerade seinen Abschluss als Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt gemacht hat, unterliegt in den ersten drei Jahren nach Abschluss keiner Fortbildungspflicht.

Der Bereich der Fortbildungspflicht erscheint mir als derjenige, in dem noch die meisten Unklarheiten bestehen, was Zeitraum, Personenkreis und Inhalt anbelangt.

Soweit ein erster Überblick. Die Behörden werden Führungszeugnisse und Nachweise des Finanzamtes sowie der Insolvenzgerichte anfordern.

Nebenberufsverwalter werden mit Inkrafttreten der Regelung vom Markt verschwinden oder sich zu größeren Einheiten zusammenschließen müssen.

Das Thema wird uns in den nächsten drei Jahren beschäftigen. In unregelmäßigen Abständen halte ich Sie auf dem Laufenden.



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