Online-Casinos: Geld zurück
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Online-Glücksspiele sind ein Milliardenmarkt – allein im Jahr 2020 werden die in Deutschland erzielten Bruttoerträge von Online-Casinos auf 477 Mio. Euro geschätzt. Diese enormen Gewinne korrelieren natürlich mit horrenden Verlusten auf Seiten der Verbraucher. Doch immer mehr Gerichte sehen das Betreiben eines Online-Casinos unter bestimmten Voraussetzungen als rechtswidrig an.
Wann ist das Spielen in einem Online-Casino legal?
Grundsätzlich lässt sich hierzu sagen, dass das Betreiben eines Online-Casinos in Deutschland bis zum 30.06.2021 illegal war, da die erforderliche Erlaubnis einer Behörde fehlte. Ab diesem Zeitpunkt kommt es dann nach dem neuen Glücksspielvertrag darauf an, ob eine Lizenz für das Betreiben von Online-Casinos vorliegt und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Selbstverständlich gilt für die Teilnahme ein Mindestalter von 18 Jahren, zudem darf nicht mehr als EUR 1.000 pro Monat eingesetzt werden. Es darf zudem kein Eintrag in der zentralen Spielerdatei OASIS vorhanden sein.
Welche Zahlungen kann ich zurückbekommen?
Gute Chancen hierzu bestehen auf jeden Fall bei geleisteten Zahlungen vor dem 01.07.2021. Aber auch danach müssen zwingend die oben genannten Voraussetzungen für das Betreiben eines Online-Casinos vorliegen. Haben Sie also bspw. ab dem 01.07.2021 mehr als die monatlich erlaubten EUR 1.000 eingesetzt, können Sie den übersteigenden Betrag zurückfordern. Hier ist jeder Einzelfall gesondert zu prüfen.
Gibt es hierzu bereits Urteile?
Tatsächlich nehmen immer mehr Gerichte einen Rückforderungsanspruch für Zahlungen vor dem 01.07.2021 an. Urteile zugunsten des Verbrauchers sind u.a.: LG Gießen, Urteil vom 21.1.2021, Az.: 4 O 84/20 (Rückzahlung von EUR 11.758,50), LG Köln, Urteil vom 19.10.2021, Az.: 16 O 614/20 (Rückzahlung von EUR 6.984,68), LG Braunschweig, Urteil vom 14.12.2021, Az.: 6 O 1177/21 (Rückzahlung von über EUR 40.000), LG Augsburg, Urteil vom 17.1.2022, Az.: 032 O 2447/20 (Rückzahlung von EUR 29.000), LG Osnabrück, Urteil vom 4.3.2022, Az.: 11 O 1809/21 (Rückzahlung EUR 10.000) und viele weitere mehr. Auch das OLG Hamm stellt sich mit Beschluss vom 12.11.2021, Az.: 12 W 13/21, auf die Seite der Verbraucher.
Die Chancen für eine gerichtliche Geltendmachung stehen also gut. Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies Erstgespräch.
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