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Parken auf Bewohnerparkplatz: Wann ist es (nicht) erlaubt?

  • 7 Minuten Lesezeit
Parken auf Bewohnerparkplatz: Wann ist es (nicht) erlaubt?

Um die Suche nach freien Parkplätzen für Bewohner etwas zu entspannen, gibt es Bewohnerparkplätze. Die Berechtigung zum Parken kann in der jeweils zuständigen Verwaltung des Wohnortes gegen Gebühr beantragt werden. Erfahren Sie jetzt, was genau Bewohnerparkplätze sind, wer das Recht hat, dort zu parken, und welche Strafen bei unbefugtem Parken drohen.

Bewohnerparkplatz: Was ist das?

Bewohnerparkplätze sind keine Privatparkplätze, sondern von Städten oder Gemeinden ausgezeichnete öffentliche Parkflächen. Diese sind Personen mit Bewohnerparkausweisen vorbehalten. Die Parkplätze befinden sich in sogenannten Zonen. Diese Zonen umfassen mindestens zur Hälfte Nichtbewohnerparkplätze (für alle nutzbare Parkplätze) und beschränken die Parkberechtigungen der Ausweisbesitzer auf die im Bewohnerparkausweis genannte(n) Zonennummer(n).

Um Bewohnerparkplätze von allgemein öffentlichen Parkplätzen zu unterscheiden, sind diese nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) § 45 Absatz 1 bis 1e eindeutig gekennzeichnet. In Deutschland finden sich meist die Verkehrszeichen „286“, „290.1“, „314“ oder „315“ in Kombination mit dem Zusatzzeichen „1020-32“ mit der Beschriftung „Bewohner mit Parkausweis Nr. XXX frei“. Dadurch ist es beispielsweise möglich, dass Bewohner in eingeschränkten Halteverboten parken dürfen – sofern diese als Bewohnerparkplatz gekennzeichnet sind –, während für alle anderen das Halteverbot gilt.

Bewohnerparkplätze sind nicht immer 24 Stunden lang den Bewohnern vorbehalten, sondern häufig zeitlich beschränkt. In diesen Fällen steht auf den Zusatzzeichen eine Zeitangabe, wie etwa „werktags zwischen 9 und 20 Uhr“. Das bedeutet, dass von Montag bis Samstag in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr nur Personen mit Berechtigung dort parken dürfen. In der restlichen Zeit darf entweder jeder (bei einem Parkplatz) oder niemand (bei einem Halteverbot) auf der Parkfläche stehen.

Zusatzinformation: Umgangssprachlich werden noch immer die Bezeichnungen „Anwohnerparkplatz“ oder „Anwohnerparken“ benutzt. Diese Begriffe sind jedoch seit dem Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts am 28.05.1998 (3 C 11/97) nicht mehr gültig. Grund hierfür ist die gesetzliche Definition von „Anwohner“. Hiernach darf das betreffende Gebiet maximal drei Straßen von der Meldeadresse umfassen. Definierte Parkzonen sind jedoch in den meisten Fällen größer.

Bewohnerparkausweis: Berechtigung zum Parken auf Bewohnerparkplatz

Um einen Bewohnerparkausweis beantragen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört zum einen, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der betreffenden Parkzone gemeldet hat. Und zum anderen, dass nachweislich keine alternativen Parkmöglichkeiten, wie beispielsweise ein Privatparkplatz, zur Verfügung stehen.

Bewohnerparkausweise werden von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgestellt, in der sich die betreffende Parkzone befindet. Diese sind in der Regel ein oder zwei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit können die Ausweise schriftlich oder persönlich verlängert werden. Die Parkberechtigung gilt nur für das im Ausweis genannte Fahrzeug und das Kennzeichen. Die Nutzung für ein anderes Fahrzeug ist nicht erlaubt.

Ausnahme: Schwerbehinderte mit einem blauen EU-Schwerbehindertenparkausweis oder einem – in Deutschland gültigen und erhältlichen – orangefarbenen Behindertenparkausweis dürfen mit ihrem Fahrzeug bis zu drei Stunden auf einem Bewohnerparkplatz stehen. Voraussetzung ist jedoch, dass keine andere Parkmöglichkeit in zumutbarer Entfernung frei ist. Zudem ist der Behindertenparkausweis sowie eine Parkscheibe sichtbar hinter der Frontscheibe zu hinterlegen. Ein Bewohnerparkausweis ist in diesem Fall nicht nötig.

Beantragung eines Bewohnerparkausweises: Wie funktioniert das?

Bewohnerparkausweis beantragen

Ein Bewohnerparkausweis kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Hierfür müssen der ausgefüllte Antrag sowie weitere Nachweise beziehungsweise Dokumente erbracht werden. Dazu gehören:

  • die Zulassung des Fahrzeugs, wie beispielsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 1 – diese enthält den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters sowie Kennzeichen und Fahrzeugart,
  • gegebenenfalls eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Nutzung durch eine andere Person und
  • ein Nachweis der Meldeadresse des Antragstellers zum Beispiel in Form des Personalausweises.

Neuausstellung bei Verlust oder Umschreiben eines Bewohnerparkausweises

Die Parkberechtigung ist generell an das im Antrag angegebene Fahrzeug, dessen Kfz-Kennzeichen sowie die Zone des Wohnortes gebunden. Aus diesem Grund muss bei einem neuen Fahrzeug, einem Kennzeichenwechsel oder einem Umzug der Bewohnerparkausweis angepasst werden. Hierfür ist eine Umschreibung notwendig. Sie kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Ebenfalls muss bei Verlust des alten Bewohnerparkausweises ein neuer Antrag gestellt werden.

Für die Beantragung müssen der unterschriebene Antrag auf Umschreibung sowie der Nachweis über den Kennzeichen- oder Fahrzeugwechsel beziehungsweise den Wohnsitzwechsel an die Behörde übermittelt werden. Ebenfalls ist auch der alte – noch gültige – Bewohnerparkausweis abzugeben. Das gilt auch, wenn er durch das Entfernen von der Windschutzscheibe zerrissen ist.

Bewohnerparkausweis: Kosten

Bei Nutzung der Bewohnerparkplätze müssen keine Parkgebühren vor Ort bezahlt werden. Stattdessen fallen (meist) jährliche Gebühren bei der Antragsstellung bzw. Verlängerung an. Wie hoch diese sind, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Häufig kosten Verlängerungen jedoch weniger als die ursprüngliche Antragstellung. Dies ist auch der Fall bei einem Änderungs- beziehungsweise Verlustantrag. Im Allgemeinen steigen aktuell die Preise im Jahr für Bewohnerparkplätze stark an, wie diese Beispiele zeigen*:

Berlin:         2022: 10,20 € → ab 2023: 120,00 €

Hamburg:  2021: 45,00 € → seit 2022:  65,00 €

Freiburg:    2022: 30,60 € → ab 2023: 360,00 €

*FOCUS-online; Philine Lietzmann: „Über 1000 Prozent teurer: Hier greifen Städte Autofahrern bald tief in die Tasche“; 03.07.2022

Besucherparkausweis für Gäste

Gäste können eine vorübergehende Parkerlaubnis bekommen. Sie ist für die Zone des Gastgebers erhältlich und für maximal vier Wochen gültig. Auch der Gästeparkausweis ist an das Kfz-Kennzeichen gebunden. Die Gebühren für einen Besucherparkausweis variieren ebenfalls je Antragsort sowie nach Länge des Aufenthalts. So zahlt man zum Beispiel aktuell für drei Tage Parken auf einem Bewohnerparkplatz in Berlin 10,20 € und für vier Wochen 25 €. Den Antrag hat der Gastgeber zu stellen.

Bußgeld: Was droht bei Falschparken auf Bewohnerparkplatz?

Berechtigt zum Parken auf Bewohnerparkplätzen sind Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis für die jeweilige Zone. Als Falschparker gelten Fahrzeuge, die generell keine Berechtigung besitzen, sie nicht kenntlich im Fahrzeug liegen haben oder einen Ausweis für eine andere Zone oder ein anderes Fahrzeug nutzen. Hierfür können Bußgelder fällig werden. Die Höhe richtet sich dabei nach der Dauer des Parkverstoßes sowie der Beeinträchtigung von Verkehr und parkberechtigten Bewohnern.

Parken ohne Bewohnerparkausweis
bis 30 Minuten 20 €
bis 1 Stunde 25 €
bis 2 Stunde 30 €
bis 3 Stunde 35 €
mehr als 3 Stunden 40 €

In einigen Fällen kann das falsch parkende Fahrzeug auch abgeschleppt werden. Die entstehenden Kosten müssen in der Regel vom Fahrzeughalter übernommen werden.

Um Strafen zu vermeiden, ist der Bewohnerparkausweis immer sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen. Achten Sie dabei vor allem darauf, dass das Kennzeichen und der Gültigkeitszeitraum eindeutig lesbar sind. Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen Parkens auf einem Bewohnerparkplatz erhalten und sind damit nicht einverstanden? Dann holen Sie sich Hilfe von einem Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht oder einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Parken auf Bewohnerparkplatz: Ausweis vergessen bzw. nicht sichtbar im Fahrzeug

Sie besitzen einen Bewohnerparkausweis, haben diesen aber vergessen oder nicht sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt? In diesem Fall ist ein Bußgeldbescheid in der Regel berechtigt. Sie können dennoch versuchen, mit der Behörde Kontakt aufzunehmen und Ihren Fehler zu erklären. Legen Sie hierbei unbedingt den Bewohnerparkausweis als Nachweis vor. Das Bußgeld fallen zu lassen, ist allerdings Entscheidung der Behörde.

Bußgeld wegen Falschparkens auf Bewohnerparkplatz

Haben Sie ohne Berechtigung auf einem Bewohnerparkplatz geparkt und einen Bußgeldbescheid erhalten? Oder war es Ihnen nicht möglich zu erkennen, dass es sich um einen Bewohnerparkplatz handelt? In diesen Fällen können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Hierbei schildern Sie, wieso das Bußgeld Ihrer Meinung nach nicht rechtens ist. Beachten Sie, dass Aussagen wie etwa: „Ein Lkw stand davor“, in der Regel als Ausreden angesehen werden und daher nicht zielführend sind. Ist beispielsweise das Schild zugewachsen, herabgefallen oder gestohlen worden, handelt es sich um eine nachweisbare Tatsache, die Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch erhöhen. 

anwalt.de-Tipp: Ein Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei Ihrem Einspruch helfen. Holen Sie sich jetzt Unterstützung von einem Anwalt!

Bewohnerparkplatz durch Falschparker belegt: Was können Sie tun?

Die Parkplätze sind alle voll und ein Bewohnerparkplatz wird durch einen Falschparker blockiert. In diesem Fall können Sie Folgendes tun: Warten Sie zunächst eine angemessene Zeit, ob der Falschparker sein Fahrzeug selbstständig wegfährt. Wenn das Fahrzeug weiterhin falsch parkt, verständigen Sie die Polizei beziehungsweise das zuständige Ordnungsamt. Nutzen Sie hierfür nicht die Notrufnummer, sondern die Telefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle. Die Polizisten bzw. Mitarbeiter des Ordnungsamts können anschließend notwendige Maßnahmen, wie die Erteilung eines Bußgeldes, eine Halterabfrage und gegebenenfalls das Abschleppen veranlassen.

Möchten Sie selbst das Abschleppen veranlassen, ist dies zwar generell möglich, aber nicht empfehlenswert, da häufig die beauftragende Person vollständig für die Abschleppkosten aufkommen muss. Sollten Sie dies dennoch vorhaben, sollten Sie zur Beweissicherung die Parksituation sowie das falsch parkende Fahrzeug mit deutlich erkennbarem Kennzeichen fotografieren.

(KGR)

Fragen und Antworten zum Parken auf Bewohnerparkplätzen

Wofür gibt es Bewohnerparkplätze?

Bewohnerparkplätze berechtigen Autofahrer dazu, in der Nähe ihres Wohnortes auf den gekennzeichneten Flächen zu parken.

Wo bekomme ich einen Bewohnerparkausweis?

Um eine Berechtigung zum Parken in einer Bewohnerparkzone in Ihrer Wohnortnähe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen und gegebenenfalls nachweisen, dass Sie diesen benötigen.

Wie lange ist ein Bewohnerparkausweis gültig?

In der Regel berechtigt der Parkausweis ein oder zwei Jahre zum Parken in der angegebenen Zone. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Bedingungen wie Wohnort, Fahrzeug, Fahrzeughauptnutzer, Kennzeichen und mangelnde Parksituation weiterbestehen.

Foto(s): ©Adobe Stock/barmalini, ©anwalt.de/KGR

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