RA Majoyeogbe mahnt für CdD GmbH ab (Verstoß gegen CLP-VO beim Verkauf von E-Zigaretten)

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Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe aus Dortmund verschickt für die CdD GmbH, Daniel-Eckhardt-Str. 40, 45356 Essen, Abmahnungen wegen vermeintlich fehlerhaften Produktbezeichnungen. Die CdD GmbH vertreibt über ihren Online-Shop (abzurufen unter: https://www.clubderdampfer.de/) E-Zigaretten und E-Zigaretten Zubehör, wie Liquids etc.

 

Es werden Online-Händler abgemahnt, die ebenfalls Produkte im Bereich der E-Zigaretten sowie des E-Zigarretten-Zubehörs anbieten. Laut Vortrag des RAs Majoyeogbe seien die jeweiligen Produktbezeichnungen innerhalb der Verkaufsangebote der Online-Händler fehlerhaft und es werden den Abgemahnten folgende Verstöße zur Last gelegt:

 

  • Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
  • Fehlerhafte Kennzeichnung der Produktverpackung: Verstoß gegen die CLP-Verordnung (EU-Chemikalienverordnung)

 

Aufgrund der fehlerhaften Produktbezeichnungen sollen die Abgemahnten laut RA Majoyeogbe gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

 

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der CdD GmbH und zur Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 1.905,18 € (Gegenstandswert: 60.000,00 €) aufgefordert.  

 

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der CdD GmbH erhalten?

 

Sie sollten zunächst nicht eine etwaig vorgefertigte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft unterschreiben. Wichtig ist, dass Sie zur Überprüfung Ihres Sachverhalts einen Anwalt einschalten, der sich mit Wettbewerbsrecht auskennt. Mit Hilfe Ihres Anwalts können sie zunächst erörtern, ob ein Wettbewerbsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine angepasste Unterlassungserklärung erstellt werden. Auch müssen die geforderten Beträge anwaltlich überprüft werden. Oft ist der von der Gegenseite zugrunde gelegte Gegenstandswert zu hoch angesetzt.

 

Warum sollten Sie unsere Kanzlei einschalten?

 

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u.a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich für jeden unserer Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Lösungsstrategie entwickeln.

 

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