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Rauchmelder in immer mehr Bundesländern Pflicht

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Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Jedes Jahr könnten etwa 500 Menschen noch leben, wenn sie rechtzeitig vor einem Brand gewarnt worden wären. Meist sind sie im Schlaf Opfer von Rauch und Flammen geworden. Seit April sind deshalb auch in Nordrhein-Westfalen Rauchmelder in Neubauten und nach Umbauten Pflicht. Das Bundesland folgt damit den Bundesländern Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, in denen eine entsprechende Pflicht bereits besteht. In Baden-Württemberg wurde die zurzeit der Veröffentlichung dieses Rechtstipps lediglich beabsichtigte Rauchmelderpflicht nunmehr im Juli 2013 beschlossen. In Brandenburg ist die Pflicht zur Ausstattung neu errichteter Gebäude für 2014 vorgesehen. Aktuell prüft auch der Berliner Senat eine Rauchmelderpflicht einzuführen. Lediglich in Sachsen will es die derzeitige Regierung bei einem freiwilligen Einbau belassen. Grund für die bundesweiten Unterschiede ist, dass das zugrunde liegende Baurecht Ländersache ist. Die Anbringung mindestens eines Rauchwarnmelders haben jedoch alle Bundsländer einheitlich in Schlafräumen, in Kinderzimmern und Fluren, die Rettungswege von Aufenthaltsräumen bilden, einer Wohnung vorgeschrieben.

Übergangsfristen für bestehende Gebäude

Für die Ausstattung von Bestandsbauten haben die Bundesländer Übergangsfristen festgelegt. Da die Bundesländer die Rauchmelderpflicht nach und nach eingeführt haben, fallen auch die Fristen zum Nachrüsten unterschiedlich aus. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind die Fristen bereits abgelaufen. Als Nächstes müssen in Hessen bis Jahresende 2014 Wohnungen nachgerüstet sein. Ende 2015 folgen dann Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Ein Jahr später endet die Nachrüstfrist in Nordrhein-Westfalen, Ende 2017 müssen dann auch in Bayern bestehende Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Das Land Baden-Württemberg, welches erst im Juli 2013 eine Rauchmelderpflicht beschlossen hat, sieht für Neubauten den sofortigen und für Altbauten einen Einbau bis Anfang 2015 vor.  In Thüringen und dem Saarland fehlen entsprechende Regelungen. Sie sollen aber 2013 noch beschlossen werden.

Verantwortung für Montage und Wartung

Unterschiedlich geregelt ist auch, wer für Montage und Wartung der lebensrettenden Geräte zuständig ist. Das hat vor allem Bedeutung für Mietwohnungen. In Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen obliegen Einbau und Wartung dem Eigentümer. In Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein ist hingegen der Eigentümer einer Immobilie für die Montage zuständig, die Wartung verantwortet aber der Besitzer. In Baden-Württemberg, das Eigentümer zum Einbau verpflichtet, ist die Wartungsfrage derzeit noch ungeklärt. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Verantwortung dagegen komplett beim Besitzer. Eine Übertragung auf den jeweils anderen ist im Einzelfall möglich, sollte aber etwa im Mietvertrag oder Pachtvertrag genau geregelt sein. Schließlich sind die von Feuer ausgehenden Gefahren bekannt und meist erheblich.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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