Soldatenrecht: Wie verhalte ich mich als Soldat nach einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat ?

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Nehmen wir an, Sie sind als Soldat wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat von der Polizei angehalten worden. Nachfolgend sind einige Empfehlungen für Ihr Verhalten angeführt, die für eine spätere Verteidigung vorteilhaft sein können.

Keine Pflicht zur Angabe als Soldat

Wenn Sie von der Polizei zur Angabe Ihrer Personalien aufgefordert werden, sind Sie nicht verpflichtet, anzugeben, dass Sie Soldat der Bundeswehr sind. Anderenfalls wird die Bundeswehr von den Ermittlungen informiert. Gerade bei Vorwürfen, die Drogenmißbrauch betreffen, müssen Sie mit einer Entlassung oder empfindlichen disziplinaren Maßnahmen rechnen. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

Natürlich besteht dann auch keine Pflicht zur Angabe eines Dienstführerscheins.

Vernehmung durch den Disziplinarvorgesetzten

Soweit die Tat innerdienstlich erfolgt ist und Sie für eine Vernehmung durch den Disziplinarvorgesetzten vernommen werden, sollten Sie ohne vorherige rechtliche Beratung keine Angaben zur Sache machen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist seit 1988 Soldat und Reservist (Oberstleutnant d.R.). Wenn es sich nicht um eine geringfügige Verfehlung handelt, etwa einen Verstoß gegen die Kasernenordnung, ist ihm kein Verfahren bekannt, in welchem umfassende Angaben ohne Rechtsbeistand sich vorteilig ausgewirkt haben.

Sollten Sie Ihren Dienstführerschein nicht benutzen können, weil ein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde oder die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen Sie grundsätzlich auch nicht mit ihrem Dienstführerschein. z.B. innerhalb einer Kaserne fahren.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, kann dieser Akteneinsicht für Sie nehmen. Die Verteidigung kann sich dann konkret an der Akten- und Beweislage ausrichten.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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