T & D Versand GbR und Fareds Abmahnung – kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit einigen Monaten berichten wir von Abmahnungen der T & D Versand GbR und Fareds Rechtsanwälten. Wir vertreten derzeit bereits über 35 Mandanten, die eine Abmahnung von der T & D Versand GbR erhalten haben. Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnungen bei anwalt.de oder auf unserer Website berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/t-d-versand-gbr-abmahnung-durch-kanzlei-fareds-kostenlose-ersteinschaetzung_161005.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/weitere-abmahnungen-von-fareds-und-t-d-versand-gbr-in-dieser-woche/

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung der T & D Versand GbR und Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So werden die meist knappen Fristen sicher gewahrt.

Was ist Gegenstand der Abmahnung von T & D Versand GbR / Fareds?

Aktuell werden wieder Wettbewerbsverstöße abgemahnt. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen von T. & D. Versand GbR sind Angebote von Mitbewerbern, bei denen angeblich kein anklickbarer OS-Link vorgehalten wurde. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 € geltend gemacht.

Wie sollte man auf die Abmahnung der T & D Versand GbR reagieren?

Richtig ist, dass die obergerichtliche Rechtsprechung davon ausgeht, dass ein OS-Link „anklickbar“ sein. Grundsätzlich wird dies auch als ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gewertet.

Im Fall der Abmahnung der T & D. Versand GbR ergeben sich jedoch einige Fragezeichen. Angesichts des Umfangs der Abmahntätigkeit der T & D Versand GbR stellt sich insbesondere die Frage, ob hier ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen gegeben ist. Liegt Rechtsmissbrauch vor, muss weder eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, noch müssen die Rechtsanwaltskosten gezahlt werden. Problematisch ist allerdings, dass Rechtsmissbrauch nachgewiesen werden muss, sodass wir den betroffenen Unternehmern raten, die Abmahnung nicht zu ignorieren und die Fristen zu beachten. Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte folgende Hinweise beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachanwälte für Gewerblicher Rechtsschutz in Münster

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der T & D Versand GbR und Fareds erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Weitere Infos den möglichen Reaktionen bei Erhalt einer Abmahnung finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-wettbewerbsrecht/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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