Termination by mutual agreement - advantages and disadvantages

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Employer and employee are free at any stage to terminate the contract by mutual agreement.

The mutual agreement terminates the employment. Therefore both parties but especially the employee have two be aware of the consequences. The agreement often governs the date of ending, pay leave (garden leave), severance payments, confidentiality obligations, letter of reference, etc.

In most cases it is the employer that offers a termination by mutual agreement to the employee and not vice versa. For employers a termination agreement has the advantage that it safely ends the employment relationship. A reason for termination is not necessary. The employer does not risk a long lawsuit about the validity of the notice given. The risk in proceedings for protection against unfair dismissal is mainly on the employer's side. If the employer is defeated in the proceedings before the labor court, he must expect high wage claims or severance payments!

The advantage of one is the disadvantage of the other. In most cases the termination by mutual agreement is a big disadvantage for the employee. An exception might be given if there is a follow-up employment. In most cases the employee risks a blocking period, that means entitlement to unemployment benefit might be suspended especially if if the agreed notice periods are not observed.

Tip

Employee

If employees want to change their employer at short notice the termination agreement is often the best solution to also shorten the notice period in the case of a self-termination, This is especially true in the case of competitive employment.

In case of serious allegations (theft, sexual harassment, taking advantage, etc.) the employee fears criminal charges and claims for damages, he or she can eliminate these risks in a termination agreement.

In any other cases we cannot advice employees to sign a mutual agreement. If it‘s the employer wants to terminate the employment it is better to wait for the employer to give notice.

Employer

Allthough in most cases a termination agreement offers advantages to employers, legal advice should be obtained. This is indicated if there are insufficient reasons for termination. Employers might convince employees to sign a mutual agreement if a reasonable severance payment. is offered. We lawyers for labour law also evaluate the risk of an invalid notice of termination and unfair dismissal proceedings.

The termination agreement has to be in written form, that means both parties have to sign it. Also for that reason it is essential to obtain legal advice.

As specialists in employment law, we can advise you on all aspects of this topic. 

Contact attorney Dorit Jäger and get expert advice.

Specialist attorney for labor law

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Dorit Jäger is a lawyer and specialist in labor law. The law firm Croset- Fachanwälte für Arbeitsrecht consults and represents employers (small, medium-sized and large companies with up to 1,500 employees) and employees (employees of all income levels, managers, executives and directors) - throughout Germany.



Einvernehmliche Beendigung / Aufhebungsvertrag- Vor- und Nachteile

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jederzeit die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden.

Die einvernehmliche Beendigung beendet das Arbeitsverhältnis. Deshalb müssen sich beide Parteien, vor allem aber Arbeitnehmer, über die Konsequenzen im Klaren sein. Die Vereinbarung regelt oft das Datum der Beendigung, Freistellung, den bezahlten Urlaub, Abfindungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, Arbeitszeugnis usw.

In den meisten Fällen ist es der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer eine einvernehmliche Beendigung anbietet und nicht andersherum. Für den Arbeitgeber hat ein Aufhebungsvertrag den Vorteil, dass er das Arbeitsverhältnis sicher beendet. Ein Kündigungsgrund ist nicht notwendig. Der Arbeitgeber riskiert keinen langen Rechtsstreit über die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung. Das Risiko im Kündigungsschutzprozess liegt hauptsächlich auf der Seite des Arbeitgebers. Unterliegt der Arbeitgeber im Verfahren vor dem Arbeitsgericht, muss er mit hohen Lohnforderungen oder Abfindungszahlungen rechnen!

Der Vorteil des einen ist der Nachteil des anderen. In den meisten Fällen ist die einvernehmliche Kündigung mit erheblichen Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden. Eine Ausnahme kann gegeben sein, wenn ein Anschlussarbeitsverhältnis besteht, d.h., der Arbeitnehmer ohne Unterbrechung zu einem neuen Arbeitgeber wechseln kann. Ist das nicht der Fall und der Arbeitnehmer läuft Gefahr einige Monate ohne Beschäftigungsverhältnis zu sein, riskiert der Arbeitnehmer in den meisten Fällen eine Sperrzeit, d.h. der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann ruhen. Dies gilt umso mehr, wenn die vereinbarten Kündigungsfristen nicht eingehalten werden.

Tipp

Arbeitnehmer

Für den Fall, dass Arbeitnehmer kurzfristig den Arbeitgeber wechseln wollen, ist der Aufhebungsvertrag eine tragfähige Lösung. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit eventuell lange vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen, die er bei einer Eigenkündigung erhalten müsste, abzukürzen.

Sieht sich der Arbeitnehmer mit schwerwiegenden Vorwürfen (Diebstahl, sexuelle Belästigung, Vorteilsnahme etc.) überzogen und befürchtet er Strafanzeige und Schadensersatzforderungen, kann er diese Risiken in einem Aufhebungsvertrag ausschließen.

In allen anderen Fällen verbietet sich in der Regel die Beendigung durch Aufhebungsvertrag. Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, ist es immer besser, auf die Kündigung des Arbeitgebers zu warten. Im Rahmen eines Kündigungsprozesses erhöhen sich vielfach die Chancen des Arbeitnehmers auf eine faire Beendigung insbesondere auf eine höhere Abfindungszahlung. Darüber hinaus riskiert der Arbeitnehmer keine Sperrzeit durch die AgfA beim Bezug von Arbeitslosengeld I.

Arbeitgeber

Obwohl ein Aufhebungsvertrag in den meisten Fällen Vorteile für den Arbeitgeber bietet, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Dieser ist angezeigt, wenn keine ausreichenden Gründe für eine Kündigung vorliegen. Arbeitgeber können Arbeitnehmer aber davon überzeugen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn sie angemessene Abfindung anbieten. Wir Anwälte für Arbeitsrecht schätzen auch das Risiko einer unwirksamen Kündigung und eines Kündigungsschutzprozesses für den Arbeitgeber ein.

Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform, das heißt, beide Parteien müssen ihn unterschreiben. Auch aus diesem Grund ist es unerlässlich, sich rechtlich beraten zu lassen.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht können wir Sie zu allen Aspekten dieses Themas beraten.


Wir haben für Sie das A-Z des Aufhebungsvertrages  aufbereitet, zu finden unter: https://www.ra-croset.de/wissenswertes/aufhebungsvertrag/

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