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Timesharing – Betrug ohne Ende

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Unter dem Begriff Timesharing findet sich eine große Anzahl verschiedenartiger rechtlicher Konstruktionen, die im Ergebnis die zeitanteilige Nutzung an einem Hotelapartment oder einer Ferienwohnung zum Gegenstand haben (Ferienwohnrecht). Insbesondere in den 1990er Jahren brummte das Geschäft der vermeintlich innovativen Art, Urlaub zu verbringen. 

Da in dem Bereich viel Geld zu verdienen war, war es nicht verwunderlich, dass vielfach ahnungslose Urlauber, angelockt mit Gewinnsversprechen etc., über den Tisch gezogen wurden, indem ihnen Ferienwohnrechte zu völlig überhöhten Preisen untergejubelt wurden.

Nachdem viele Timesharer unzufrieden waren, rief dies die nächste Welle betrügerischer Aktivitäten auf den Plan. Reger Adresshandel sorgte dafür, dass Timesharer von sogenannten Wiederverkaufsfirmen kontaktiert wurden, die vorgaben, Käufer für das auf dem Zweitmarkt regelmäßig fast wertlose Timesharingrecht zu haben (eine Ausnahme stellt dabei u. a. Hapimag dar, die über ein geschlossenes Timesharingssystem verfügen, aber auch hier gibt es inzwischen große Probleme). 

Nicht selten wurden Kaufpreise von 20.000,00 € und mehr versprochen. Für ein Ferienwohnrecht, dass auf dem Zweitmarkt erworben wird, ein utopischer und nicht erzielbarer Preis (jedenfalls für fast alle Ferienanlagen, insbesondere solche in Spanien). Nach jedem Strohhalm greifend zahlten die Timesharer für den vermeintlichen Abschluss eines solchen Vertrages im Vorfeld diverse Gebühren und Kosten (z. B. vermeintliche Notarkosten, Übersetzungsgebühren, Transaktionskosten, Kontogebühren etc., da war der Fantasie keine Grenze gesetzt), die es natürlich gar nicht gab. 

So gab es in unserer Praxis Fälle, in denen nicht selten sogar einige tausend Euro an betrügerisch tätige Wiederverkaufsfirmen bezahlt wurde, ohne dass natürlich jemals ein Vertrag abgeschlossen wurde, Käufer hat es natürlich auch nie gegeben und von dem Geld haben die Timesharing natürlich keinen Cent mehr zurückerhalten.

Als sich unter den Timesharern herumgesprochen hatte, dass bei den Wiederverkaufsfirmen Vorsicht geboten ist, traten die nächsten Betrüger auf den Plan. Nun meldeten sich vermeintliche Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte, die alle Vorgaben, den Timesharern behilflich sein zu wollen. So hätte sich natürlich eine ältere Dame wundern müssen, dass ein spanischer Rechtsanwalt, der vorgab, für den Staat Spanien im Auftrag der Europäischen Union tätig zu sein, für ein in Deutschland erworbenes Ferienwohnrecht eine Entschädigung beschaffen wollte. 

Fast 100.000,00 € hat die ältere Dame bezahlt, immer in dem Glauben, sie würde das Geld nebst einer hohen Entschädigung zurückerhalten. Natürlich handelte es sich gar nicht um einen spanischen Rechtsanwalt, sondern schlichtweg um einen Betrüger.

Rechtsanwalt Hans Witt ist seit über 22 Jahren im Bereich des Timesharingsrechts tätig und zählt zu den wenigen Spezialisten in Deutschland auf diesem Gebiet. Als Experte ist er häufig in den Medien zu dem Thema Timesharing zu finden (so bereits 1997 bei WISO / ZDF). Er hat zahlreiche Urteile auf Kaufpreisrückzahlung auch gegen spanische Firmen in Deutschland erstritten, ferner erfolgreich Ansprüche von Verwaltungsfirmen wegen rückständiger Verwaltungsgebühren (Servicegebühren) auch schon gerichtlich abgewehrt. 

Inzwischen ist auch die Rechtslage in Spanien sehr günstig, nachdem sich dort in den letzten Jahren die Rechtsprechung zugunsten der Timesharer geändert hat. Wenn eine außergerichtliche Lösung und ein Prozessverfahren hier in Deutschland nicht möglich ist, unterstützt Rechtsanwalt Hans Witt deutsche Timesharer bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch in Spanien. 

Aufgrund einer Kooperation mit einer seriösen spanischen Rechtsanwaltskanzlei, die nachweislich große Erfolge auf dem Gebiet des Timesharing erzielt hat, können die Mandanten von Witt Rechtsanwälte sicher sein, nicht wieder irgendwelchen Betrügern oder Abzockern in die Hände zu fallen. 



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