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Unfallflucht gefährdet Fahrerlaubnis

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Der Vorwurf eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort trifft oft normale Verkehrsteilnehmer, die bisher mit Strafrecht nichts zu tun hatten. Vielen ist nicht bekannt, dass der Straftatbestand eine Gefahr für die Fahrerlaubnis bedeutet. Bereits wenn ein sogenannter Fremdschaden von über 1.300 Euro vorliegt, will die Justiz die Fahrerlaubnis entziehen. Mit Fremdschaden ist der Schaden am anderen Fahrzeug oder an beschädigten Gegenständen, wie zum Beispiel einem Laternenpfahl, gemeint. Die Gefahr ist nicht gering. Ein Schaden von 1.300 Euro ist schnell erreicht. Meist wird der Schaden vor Ort von den Betroffenen oder der Polizei geringer eingeschätzt als später vom Sachverständigen. Dies ist auch nicht mit einem ein- oder mehrmonatigen Fahrverbot zu verwechseln. Es besteht die Gefahr der Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre für die Neuerteilung. Derartige Vorwürfe sind daher sehr ernst zu nehmen. Es empfiehlt sich unbedingt, keine eigenen Angaben bei der Polizei zu machen.

Auch sind viele weitere Gesichtspunkte zu beachten. So würde die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung im Falle einer Unfallflucht nach einer Zahlung an den Unfallgegner bei dem eigenen Versicherungsnehmer versuchen Regress zu nehmen.

Aber es gibt auch gute Verteidigungsmöglichkeiten. Steht der Fahrer fest? Ist der Schaden wirklich von dem Beschuldigten verursacht worden? Musste ein Anstoß bemerkt werden? Ist der Schaden zu hoch kalkuliert worden? Fehlt es an einem Vorsatz, weil der Beschuldigte als Laie nicht von einem hohen Schaden ausgehen musste?

Wenn der Schaden nicht eindeutig zuzuordnen oder ein Vorsatz nicht nachzuweisen ist, muss der Beschuldigte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt werden.

Rechtsanwaltskanzlei Jan Buchholz


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