Urheber Abmahnung der Steinel GmbH durch Kanzlei Hoyng Rokh Moneger wegen Plagiat

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Die Steinel GmbH aus Herzebrock-Clarholz lässt mit Hilfe der Kanzlei Hoyng Rokh Moneger aus Düsseldorfabmahnen.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.


Zum Hintergrund

Die STEINEL Vertreib GmbH vertreibt u.a. Leuchten, Sensoren und Werkzeuge. Zu dem Produktportfolie gehören u.a. Infrarot Bewegungsmelder. 

Abmahngefährdet sind Anbieter von eben diesen Produktgruppen, insbesondere vorliegend von Bewegungsmeldern.   

Der Vorwurf lautet auf Herkunftstäuchung, Rufausbeutung uns Nachahmung durch Anbieten eines Plagiats. 

Vertreten durch die  Kanzlei Hoyng Rokh Moneger wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft verlangt. Dies dient in der Regel zur Bezifferung eines weitergehenden Schadensersatzes. 

Schließlich werden Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 100.000,- Euro verlangt (mithin fast 2.600,- Euro).


Unser Rat 

 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden. 

Das Auskunftsverlangen sollte zudem juristisch geprüft und aufbereitet werden, da die Auskunft Basis eines weitergehenden Schadensersatzverlangens werden kann.

Zudem bestehen oftmals  gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de



Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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