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Vermieten von Nebenwohnungen an Touristen in Berlin verboten

  • 2 Minuten Lesezeit
Alison Jones anwalt.de-Redaktion

Schlechte Nachrichten für Airbnb und Co: Das Berliner Verwaltungsgericht hat in zwei aktuellen Entscheidungen das dortige Verbot der Vermietung von Nebenwohnungen an Touristen für rechtens erklärt (Urteile vom 17.10.2018, AZ: VG 6 K 666.17 und VG 6 K 537.17).

Wer einen Hauptwohnsitz in Berlin hat und noch eine Nebenwohnung besitzt, darf diese nicht an Touristen vermieten. Gleiches gilt für denjenigen, der zwar nicht in Berlin wohnt, aber mehr als eine Nebenwohnung dort besitzt. Nur eine dieser Wohnungen darf an Touristen vermietet werden, und das auch nur für maximal 90 Tage im Jahr. Für das Vermieten benötigt man eine Genehmigung, die man beim zuständigen Bezirksamt beantragen kann.

Ein Zimmer in der eigenen Wohnung an Touristen zu vermieten, ist nur erlaubt, sofern die Fläche weniger als 50 % der gesamten Wohnfläche beträgt. Möchte man die gesamte eigene Wohnung kurzzeitig vermieten – beispielsweise während des eigenen Urlaubs –, braucht man auch dafür eine Genehmigung.

Zusätzlich zur Genehmigung erhält man in Berlin eine Registrierungsnummer. Diese muss beim Inserieren der Wohnung bei Airbnb oder anderen Portalen angeben werden.

Airbnb in anderen Bundesländern

Auch in anderen Bundesländern haben die Landesgesetzgeber, Städte und Kommunen Regelungen erlassen, die die Vermietung von Ferienwohnungen einschränken oder ganz verbieten. Landesgesetze dazu gibt es bislang in:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen

Außerdem haben einige Städte wie Frankfurt am Main eigene Satzungen erlassen, wonach bei einer Überlassung als Ferienwohnung oder bei der gewerblichen Zimmervermietung eine Genehmigung erforderlich ist.

Der Gesetzgeber reagiert mit den Regelungen auf einen Trend auf den städtischen Wohnungsmärkten: Ursprünglich war Airbnb als eine Möglichkeit gedacht, mit anderen Leuten für ein paar Tage sein Zuhause zu teilen oder es zu vermieten, wenn man im Urlaub ist. Mittlerweile ist daraus aber ein lukratives Geschäftsmodell geworden. Gerade in Großstädten vermieten Eigentümer Zimmer oder ganze Wohnungen für kurze Zeitspannen an Touristen und verdienen so wesentlich mehr Geld als durch herkömmliches Vermieten. Die Folge: Wohnungsknappheit und immer teurere Mieten für die ansässige Bevölkerung. Das Berliner Urteil zeigt, dass diesem Trend künftig wohl noch weitere rechtliche Riegel vorgeschoben werden könnten.

(AJO)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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