Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kippt nächtliche Ausgangsbeschränkung!

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Freitag, 05.02.2021 dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nach der Corona-Verordnung der Landesregierung stattgegeben. Die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr regelt (§ 1c Abs. 2 CoronaVO), ist mit Wirkung ab dem 11.02.2021, 5 Uhr außer Vollzug gesetzt worden. Sie findet also in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letztmalig Anwendung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg begründete die Entscheidung damit, dass das aktuelle Pandemiegeschehen eine landesweite Ausgangssperre nicht mehr rechtfertigt. Das Argument der Landesregierung, die Aufhebung sei "verfrüht", wurde vom Gericht als zu "pauschal und undifferenziert" zurückgewiesen.

Der Beschluss vom 05.02.2021 ist unanfechtbar (Az. 1 S 321/21). 

Eigene Bewertung

Die landesweite nächtliche Ausgangsbeschränkung ist aktuell nicht mehr zu rechtfertigen und daher zu Recht als rechtswidrig ausgesetzt worden. Die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Sie zeigt, dass differenzierte Regelungen das Gebot der Stunde sind. Bemerkenswert ist vor diesem Hintergrund, dass die Landesregierung die landesweite Ausgangssperre trotz sinkender Inzidenzzahlen bis zuletzt ohne nachgewiesene Wirksamkeit bzw. Erforderlichkeit aufrecht erhalten hatte. 

Wie geht es nun weiter?

Es wird davon auszugehen sein, dass nun bei Bedarf landkreisbezogene Ausgangsverbote erlassen werden, welche von einer noch festzulegenden 7-Tagesinzidenz abhängig sein sollen. Damit ist ausreichend gewährleistet, regionalen Problemen gerecht zu werden.

 



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