Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen
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Die wichtigsten Fakten
- Vorsorgeaufwendungen sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich absetzbar.
- Es wird zwischen Beiträgen für die Basisversorgung und für sonstige Vorsorgeaufwendungen unterschieden.
- Beiträge zur Altersvorsorge sind in größerem Umfang absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Was sind Vorsorgeaufwendungen?
Vorsorgeaufwendungen sind Kosten für die Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie sonstige Versicherungen, die steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Dabei werden zwei Arten unterschieden:
Basisversorgung
Zur Basisversorgung werden alle Kosten gezählt, die für die Altersversorgung anfallen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufliche Versorgungswerke oder für die Rürup-Rente können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Dazu zählen Beiträge zu folgenden Versicherungen:
- Arbeitslosenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Risikolebensversicherung
- private Kranken- und Pflegeversicherung
- Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden
In welcher Höhe kann man Vorsorgeaufwendungen absetzen?
Bezüglich der Basisvorsorge gelten folgende Höchstbeiträge:
Für das Jahr 2024 können Ledige maximal 27.566 Euro, Verheiratete und eingetragene Lebenspartner maximal 55.132 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Für das Steuerjahr 2023 gilt eine Höchstgrenze von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen: Höchstbetrag
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und Rentner können höchstens 1900 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Für Selbstständige und Freiberufler liegt die Grenze bei 2800 Euro.
Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden vom Finanzamt in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, auch wenn sie über 1900 bzw. 2800 Euro liegen. In diesem Fall können aber andere Versicherungsbeiträge nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
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