Warum Sie eine Rechtschutzversicherung abschließen sollten – 4 Gründe dafür!

  • 2 Minuten Lesezeit

Nicht immer teilt der Arbeitgeber seine Absichten in Bezug auf seine Angestellten mit. Viele Arbeitnehmer werden von arbeitsrechtlichen Problemen überrascht. Vielleicht haben sie es nicht kommen sehen. Gerade in diesen unerwarteten Fällen, sollten Sie trotzdem vorbereitet sein, um auf die Situation möglichst gut regieren zu können. Daher sollte Ihnen immer eine Rechtschutzversicherung den Rücken stärken. Immerhin arbeitet der durchschnittliche Arbeitnehmer ca. 40 Jahre seines Lebens. Hier erfahren Sie vier Gründe für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

1. Kostengünstig

Rechtschutzversicherungen sind ziemlich billig. Es entstehen Kosten von ca. 150 - 250 € im Jahr. Die Kostendeckung umfasst das Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und ähnliches. Tatsächlich sind die Kosten einer Kündigungsschutzklage immer höher als die Gebühren für die Rechtsschutzversicherung für 10 Jahre. Aus eigener Erfahrung lässt sich beobachten, dass Arbeitnehmer alle 2 Jahre in einen arbeitsrechtlichen Streitfall verwickelt sind, sprich eine Kündigung, Abmahnung, ausbleibende Lohnzahlungen, grundlose Bonuskürzungen etc.

2. Wartezeit von drei Monaten

Jede Rechtsschutzversicherung hat eine Wartezeit von drei Monaten, d.h. schließen Sie jetzt eine Rechtsschutzversicherung, greift der Schutz erst drei Monate später. Kurz gesagt: Verlieren Sie keine Zeit, sonst verlieren Sie Geld!

3. Vorteile im Prozess

Sollte es in Ihrem Fall tatsächlich zu einem gerichtlichen Prozess kommen, dann wirkt sich eine Rechtsschutzversicherung positiv auf Ihre Verhaldlungsstärke aus. Versicherte Arbeitnehmer sind wesentlich entspannter, denn sie tragen ein geringeres Risiko als nicht versicherte Arbeitnehmer. Das Risiko besteht nämlich in der zweiten Instanz. Sollte der betroffene Mandant hier verlieren, hat dieser alle Kosten zu tragen. Der Gegenseite ist dieses Risiko ebenfalls bewusst, deshalb versuchen sie es auszunutzen. Im Falle eines versicherten Mandanten kann dieser Druck nicht aufgebaut werden und demnach enden die Streitigkeiten eher in einem Vergleich und der Fall kommt gar nicht erst vor die zweite Instanz.

4. Nervige Gespräche mit dem Anwalt für Arbeitsrecht vermeiden

Zuletzt vermeiden Sie nervige Kostengespräche mit Ihrem Rechtsanwalt über entstehende Reisekosten oder zusätzliche Kosten eines Gutachters etc. Die Rechtschutzversicherung übernimmt alle Kosten. Sobald Sie den Beitritt schriftlich nachweisen können und die Selbstbeteiligung von 150 € zahlen, enden die Kostengespräche damit und Sie können den Fokus auf die Fallbearbeitung legen.



RA Croset

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): Kanzlei@croset.de

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Pascal Croset

Beiträge zum Thema