Was kann ich gegen eine Markenrechtsverletzung tun? Wie ist die Verletzung der Marke abzuwehren?

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I. Wie kann ich gegen die Verletzung meines Markenrechts vorgehen?

Der Inhaber einer Marke hat das ausschließliche Recht an seinem geschützten Kennzeichen. Geschützt werden neben den Wortmarken auch Wort-Bildmarken und Bildmarken.

Eine Markenrechtsverletzung muss der Markeninhaber keinesfalls hinnehmen.

II. Die markenmäßige Benutzung

Eine Rechtsverletzung, in Form einer markenmäßigen Benutzung im Geschäftsverkehr, kann unter anderem dann vorliegen, wenn mit einer fremden Marke geworben wird oder wenn Waren und Dienstleistungen rechtswidrig unter der Marke vertrieben werden. Eine solche Markenrechtsverletzung kann auch schon vorliegen, wenn zwischen dem benutzten Kennzeichen und der verletzten eingetragenen Marke eine starke Ähnlichkeit vorliegt und Verwechslungsgefahr besteht.

Die Marke gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Er darf die Marke nutzen und andere von der Nutzung ausschließen.

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn in diese ausschließlichen Rechte des Markeninhabers eingegriffen wird. Das Markenrecht schützt die Integrität der Marke. Auch muss der Inhaber einer Marke eine Verwechslungsgefahr nicht hinnehmen. Auch soll die Bekanntheit der Marke nicht ausgenutzt und der Ruf nicht beschädigt werden.

Eine markenmäßige Benutzung setzt außerdem eine Benutzung im Geschäftsverkehr voraus. Eine Benutzung im Geschäftsverkehr ist anzunehmen, bei allen kommerziellen Tätigkeiten, welche auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichtet sind oder die einem eigenen oder fremden Geschäftszweck dienen.

III. Abwehransprüche

Dem Verletzten stehen diverse Ansprüche zur Seite, um sich gegen eine markenmäßige Benutzung und Rufausbeutung der eigenen Marke zu schützen. Gegen eine Markenverletzung kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Doch Vorsicht! Abmahnungen dürfen nicht rechtswidrig sein. Daher sollte ein Spezialist beauftragt werden, um schnell und effizient gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Dabei muss eine rechtmäßige Abmahnung einige Voraussetzungen erfüllen.

IV. Unterlassungsanspruch

Der Rechtsverletzer hat die Markenrechtsverletzung abzustellen, also zu unterlassen. Der Verletzte hat einen Anspruch auf Unterlassung. Er kann von der Gegenseite eine Unterlassungserklärung fordern, wenn Wiederholungsgefahr besteht. Nur weil eine Rechtsverletzung nach erstmaliger Begehung abgestellt wird, heißt das nicht, dass eine Wiederholungsgefahr aus der Welt ist. Erst wenn der Rechtsverletzer sich unter Androhung einer Vertragsstrafe für jeden zukünftigen Fall der Zuwiderhandlung gegenüber dem Markeninhaber dazu verpflichtet, derartige Verletzungen zukünftig zu unterlassen, ist eine Wiederholungsgefahr nicht mehr anzunehmen. Daher sollte der Gegner einer Markenrechtsverletzung immer zur Abgabe einer solchen Erklärung aufgefordert werden. Auch diese Erklärung ist jedoch unter strengen Voraussetzungen zu erstellen, damit eine Abmahnung nicht als unbegründet zurückgewiesen wird.

V. Auskunft und Schadenersatz

Für eine Markenverletzung besteht außerdem ein Anspruch auf Auskunft über die Dauer, Art und Weise der Nutzung. Auch bestehen Schadenersatzansprüche. Dem Verletzten stehen oft hohe Schadenersatzansprüche zu.

VI. Einstweilige Verfügung

Eine Rechtsverletzung ist nicht hinzunehmen. In besonders schwerwiegenden Fällen ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendig, um eine vorläufige Entscheidung zu erreichen. Die einstweilige Verfügung bietet den Vorteil, dass schnell eine bestimmte Situation geschaffen wird, in der die Verletzungshandlung sofort nach Erlass der Verfügung vorläufig einzustellen ist. Als Korrektiv gibt es einen Schadenersatzanspruch: Wer eine rechtswidrige einstweilige Verfügung erwirkt, die sich als von Anfang an unberechtigt erweist, muss Schadenersatz leisten.

VII. Fazit

Wer sich gegen eine Markenrechtsverletzung wehren möchte, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Als Markenrechtskanzlei beraten wir Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts, des Designrechts, im Urheber- und Medienrecht.

Noch Fragen? Wir schützen Ihre Marken und gehen gegen Markenrechtsverletzungen vor.



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